Neuigkeit Der Bundestrojaner ist beschlossene Sache!

Guten Tag,an Alle!
Bin " NEU " im Forum.
Durch einen Zufall darauf aufmerksam geworden!
Sehr interessant, meine Anschlussdaten zum Web auf Eurer Seite zu finden.

Aber nun zu BKA Gesetz...
Vorsicht war schon immer zwingend notwendig.
Wer seine Festplatten im Rechner fest verbaut ist selber Schuld.
Wer sie dort lässt wenn er den Standort, sprich Büro oder Wohnung verlässt ist selber Schuld.
Der Wahnsinn, alle Daten auf eine Festplatte zu hinterlegen ist die grösste Dummheit.
Und so geht das weiter.....
Und wenn Die vom BKA die Wohnung in Abwesenheit beschnüffeln... da gibt es einfache Methoden das zu erkennen, man muss sie nur anwenden.
Und wenn Sie die Wohnung beschnüffeln, eins ist sicher, Sie stehen unter Zeitdruck!
Und da machen Sie Fehler!
Ansonsten konnten Sie , mit einem richterlichen Beschluss, jederzeit die Wohnung betreten und ach den Rechner beschlagnahmen.

Also nicht viel "Neues"

Und die richtigen "Banditen" werden Sie so nicht überführen!

Aber den HARZ4 Empfänger, mit seinen Internetgeschäftchen, oder den Terminabsprachen zur " Nebenarbeit " den werden Sie fassen!
Und den...mit der doppelten Buchhaltung auf dem Rechner auch...

Na das ist doch was...

Aber noch eine Frage?
wo steht denn mein Rechner???
Na mal sehen wer es herausfindet!!! Viel Spaß dabei.

Grüße

ach ja...

Jogi2
 
.... den werden Sie fassen!
Und den...mit der doppelten Buchhaltung auf dem Rechner auch...
Auch die größte Paranoia sollte niemanden von genauer Recherche abhalten. Sonst wird man Innenminister.

Jedenfalls hätten die da schon im eigenen Laden auf Bundesebene genug zu tun. Auch bei den Innenministerien der Länder wird z. Zt. ganz massiv in -zig verschiedenen Abteilungen vom kameralistischen System auf Doppelte Buchführung umgestellt. Da wären dann haufenweise "infizierte" Rechner zu "konfiszieren".
BTW - dürfen die dann die eigenen Rechner einfach so aus den Büros schleppen?

So kann oberflächliches Verständnis von Schlagworten zu Verfolgungswahn führen. :ROFLMAO:
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Nachtrag für wirklich Interessierte: Buchführung. Bitte besonders den 2. Absatz der Einleitung beachten, Jogi2 !
 
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