Information Der BGH hat entschieden: Die Banken müssen die erhöhten Gebühren zurückzahlen.

Ich habe jetzt einfach mal mit einem der Musterbriefe die Erstattung rechtswidrig erhöhter Gebühren bei meiner Bank angefordert. ;)

Mich ärgert aber, dass ich das nur rückwirkend ab 01.01.2018 machen kann. Ich habe immer noch mein allererstes Bankkonto (seit nunmehr fast genau 50 Jahren) und in diesen 50 Jahren gab es etliche Gebührenerhöhungen.

Mir ist aber schon klar das auch hier die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren gilt. ;)
 
Ich bin schon 2003 von meiner örtlichen Sparkasse weg, weil die bei Onlinebanking immer noch die gleichen hohen Gebühren verlangt haben und ich das einfach nicht zahlen wollte.
Meine jetzt Bank 1822direkt ist Teil der Frankfurter Sparkasse und dort habe ich noch nie seit 2003 eine
Erhöhung gehabt. Klar, Zinsen gibt es nicht mehr aber das andere ist ok mit den geringen Gebühren.

Von daher muss ich auch nichts nachfordern.

Einige Banken sind jetzt schon mit Negativen Zinsen die Sparer am abzocken, mal schauen, wie lange das
noch gut geht.
 
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