Neuigkeit Daten von 21 Millionen Bankverbindungen gestohlen

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Nach dem Telekom-Datenskandal zeichnet sich eine neue Katastrophe ab:
Einem Bericht der Wirtschaftswoche zufolge sind auf dem Schwarzmarkt die Daten von 21 Millionen Konten im Umlauf, teilweise sogar mit detaillierten Infos zur Finanzlage der Kunden. Eine CD mit 1,2 Millionen Datensätzen war dem Blatt als Muster ausgehändigt worden und liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft.
Die Summe der Datensätze entspricht 3/4 des Gesamtbestandes - da kann auch niemand mehr so tun, als ginge es ihn wahrscheinlich nichts an. Die Gefahr, dass die eigenen Daten dabei sind, ist um den Faktor drei höher als die Chance, dass man nicht betroffen ist.
Daher gilt in den nächsten Wochen und Monaten verstärkt, was sowieso selbstverständlich sein sollte: Kontoauszüge sorgfältig prüfen und auch bei Abbuchung von Bagatellbeträgen, die man sich nicht erklären kann, sofort zur Bank gehen.

Detaillierte Angaben: Kontonummern von 21 Millionen Brgern illegal im Umlauf - WirtschaftsWoche
 
und auch bei Abbuchung von Bagatellbeträgen, die man sich nicht erklären kann, sofort zur Bank gehen.

Bei Lastschriften hat man eine Einspruchsfrist von 6 Wochen.
Und zwar 6 Wochen zum Quartal.

Falls also beispielsweise Anfang Januar etwas abgebucht wird, hat man bis Mitte Mai Zeit, das wieder rückgängig zu machen (Quartalabschluss Ende März + 6 Wochen).

Einer Abbuchung noch in diesem Jahr kann man bis Mitte Februar 2009 widersprechen.
 
Stimmt nicht ganz
Bei der Berliner Sparkasse sind es generell 6 Wochen
zum Quartalsende + 6 Wochen geht auch aber nur auf Richterlicher Anordnung/ wenn es die Polizei fordert.
Aber auch 6 Wochen sollten ausreichend sein
 
Neu ist, daß seit Frühjahr 2002 neue AGB gelten, in denen die Lastschriftrückgabe explizit zwischen Bank und Kunde geregelt ist. Diese Möglichkeit zur Regelung per AGB hatte der BGH in seinem letzten Urteil (Urteil vom 6. Juni 2000 - XI ZR 258/99) zum Thema Lastschriftrückgabe ausdrücklich vorgesehen.

AGB Ziffer 7 Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Konten in laufender Rechnung); Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften (...)
7.3 Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften
Hat der Kunde eine Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht schon genehmigt, so hat er Einwendungen gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses enthaltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben. Macht er seine Einwendung schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungenen gilt als Genehmigung der Belastung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen.
(Banken-AGB, eigene Hervorhebungen)

Rechnungsabschluss ist normalerweise gleichbedeutend mit dem Quartalsende, oder sehe ich da was falsch?



Quelle und Sonderfälle
 
Nee nee sieht du und ich und die Verbraucher schzon ganz richtig.
Nur der Gag daran ist das wir zwar einen Rechnungsabschluß alle 1/4Jahr haben der aber meist durch den Vertragsbedinnungen beim Kunden in einzellnen Faällen ganz anderst aussieht
Die Banken und Sparkassen kommen Ihrer Gesetzlichen Pflicht nach nur bei den 6 Wochen zum Quartalsende gibt es noch kein Grundsatzurteil. Rechnungsabschluß alle 1/4Jahr wird gemacht
Rückbuchung einer Lastschrift innerhalb von 6 Wochen wird auch gemacht
Aber ebend nicht überall Rückbuchungsmöglichkeit zum Quartalsende + 6 Wochen
leider
 
Es ist mittlerweile so, daß Krethi und Plethi per Lastschrifteinzug abbuchen können,
eine Zustimmung des Kontoinhabers ist nicht mehr erforderlich.
Das Gemeine daran:
Auch bei Bagatellbeträgen stellen die Banken (zumindest meine) für das Rückbuchen 12 !!!! Euro in Rechnung. :motz
 
Die Datensammelwut und die Opfer hätte die Überschrift auch heißen können.

Bei den illegalen Abbuchungen von Konten ohne Einzugsermächtigung haben Banken
teilweise selbst bei Fällen von Massenabbuchungen, bei denen durch Rückbuchungen
eindeutige Hinweise auf Missbrauch vorlagen, keine Überprüfungen der "Abbucher"
vorgenommen.
siehe auch hier

Das Thema ist im Prinzip schon alt und was da jetzt so sukzessive hochpoppt ist schon
lange absehrbar und im Prinzip erst der Anfang eines riesigen Datenterrors.

Tja Herr Schäuble, da sollten Sie sich mal zuerst drum kümmern, um den täglichen
Terror, mit dem wir alle zu tun haben (werden).
 
So oder so,
man hat erst mal Ärger und wieder ein paar Sachen zu tun, mit denen ma sich eigentlich gar nicht beschäftigen wollte...

Ich überlege auch gerade, ob ich nicht komplett neue Konten aufmachen soll. (Wahrscheinlich ja; das Risiko der "kompromittierten" Daten ist zu groß.)
 
Aber die hat der Abbuchende zu tragen, nicht der auf dessen Konto gewildert wurde. ;)
Erzähl das mal einem deutschen Inkassobüro, das bei mir eine unberechtigte Forderung eintreiben wollte
und nach meinem schriftlichen Protest mit der Schufa-Keule (mir als Österreicher, geht's denen noch?) drohte.
Erst ein zweites noch freundlicheres Schreiben stellte den Unfug ab -
vorher wußte ich nicht mal etwas von den Gebühren...
 
Die Schufa Keule wird gerne ausgepackt, aber:
Sie zieht nur, wenn die Forderung auch bewiesen werden kann und ihr nicht widersprochen wird.

Wenn ihr widersprochen wird, muss ein Gericht klären, ob die Forderung berechtigt ist. Bei dubiosen Forderungen lassen es die "Gläubiger" jedoch nur sehr selten auf so etwas ankommen - warum wohl? :unsure: :ROFLMAO:
 
@lt: wenn die bei dir was einziehen wollten, wozu die nicht berechtigt waren, dann können die von dir auch keine Gebühren fordern.
Sollte aber eine eigentlich berechtigte Forderung abgewiesen worden sein, dann können sie von dir auch die Gebühren verlangen.
 
Tatsache ist, daß der Springer-Verlag in Hamburg !!! für eine TV-Zeitschrift
von meinem Konto per Lastschrift abzubuchen begann, ohne daß ich ihm das gestattet habe
(hier müssen Lastschrifteinzüge von Kontoinhaber schriftlich genehmigt werden).

Die Daten dazu dürften von Premiere Österreich stammen, obwohl ich das Käseblatt nie bestellt hatte.

Nach der ersten Rückbuchung wurde das Blatt nicht mehr zugestellt,
ein paar Wochen später stand ein Osnabrücker Inkassobüro bei mir auf der Matte.

War ein recht interessantes Schreiben mit Schufa-Drohung und so was alles,
unter anderem auch die Rückbuchungsgebühren.

Nach einer geharnischten Antwort meinerseits war Ruhe im Karton... :D
 
Mal ehrlich: Wundert das irgendjemanden ?
ehrlich gesagt nicht, genaugenommen glaube ich auch, dass es sich hier nur um die Spitze eines gewaltigen Eisberges voller Daten, Konten, Adressen, Kaufverhalten, Finanzsituationen, Konfektionsgrößen und und und... handelt.
 
Einer Freundin von mir wurden 3 mal 1,85 vom Konto abgebucht. Unter dem Verwendungszweck " Krankenkasse" . Das hat sie auch 3 mal zurückbuchen lassen. Sie hat keine Benachrichtigung bekommen und niemand hat sich bei ihr gemeldet. Diesen Monat hat sie nichts mehr abgebucht bekommen.
Ich habe ihr gesagt, das sie zur Bank gehen soll und schauen soll das sie an die Daten des Einziehenden bekommt. Und mit diesen Daten zur Polizei gehen soll und Anzeige erstatten soll.
 
Das kann sie sich schenken - die haben so viel Verwaltungskram zu erledigen und keine Zeit mehr für die Verbrecherjagd.
 
ehrlich gesagt nicht, genaugenommen glaube ich auch, dass es sich hier nur um die Spitze eines gewaltigen Eisberges voller Daten, Konten, Adressen, Kaufverhalten, Finanzsituationen, Konfektionsgrößen und und und... handelt.

das glaube ich auch, dazu kommt dann noch der ganze Datensatz mit Surfverhalten, Email-Passwörtern, Freundes- und Bekanntenkreis, psychlogisches Profil, sexuelle Vorlieben, politische Gesinnung, religöse Zugehörigkeit, DNA-Profil...
 
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