Und selbst wenn. Es ist eine Ausnahme vorgesehen, wonach solche Personen Anspruch auf Fortzahlung haben, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Das heißt, wenn ich irgendeine chronische Erkrankung habe, von der mein Chef bislang nichts wusste, dann erfährt er spätestens jetzt davon, auch wenn das meine Arbeitsleistung vielleicht überhaupt nicht beeinflusst. Wenn dann aber irgendwann mal betriebsbedingte Kündigungen anstehen, wird er sich erinnern, dass mit mir irgendwas nicht stimmt.
Ich bleibe dabei, das ist eine rote Linie, die nicht überschritten werden darf.
Wenn es darum geht, impfunwillige Personen von "Freizeitspaß" wie Restaurantbesuchen, Konzerten, Fußballspielen etc. auszuschließen, liegt meine Schmerzgrenze sehr hoch. Aber es gibt Bereiche, da steht der Schutz von Rechten über allem anderen, so wenig Verständnis ich im Einzelfall auch haben möchte.