Darf der Makler den Schlüssel verlangen?

matrixpro

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Hallo. Meine Mutter ist vor kurzem verstorben. Somit soll muss das Mietshaus neu vermietet werden. Der Vermieter hat einen Makler genommen. Der Vermieter und der Makler möchten nun den Haustür Schlüssel haben um allein Besichtigungen machen zu können.

Wir wissen das wir Termine geben müssen um Besichtigungen möglich zu machen. Wir wissen auch dass sich der Makler an unsere Zeiten halten muss, wegen Arbeit etc.

Was wir nicht wissen und bis jetzt auch nichts zum Netz gefunden haben, ist ob der Makler den Schlüssel verlangen kann. Wenn einer Infos oder links hat die und weiterhelfen wären wir sehr dankbar.
 
Ich war beim Tod meiner Mutter in einer ähnlichen Situation. Auch hier wollten Vermieter und Makler den Türschlüssel haben, da die Wohnung ja unbewohnt war. Weil der Mietvertrag jedoch bis zur Kündigung weiterlief und ich mir Zeit mit der Wohnungsauflösung lassen konnte und wollte, habe ich das abgelehnt. Auf wiederholte Nachfragen teilte ich dann dem Makler mit, dass ich nur noch schriftlich mit ihm verkehren würde, wenn das nicht aufhört. Danach war Ruhe zu diesem Thema. Übrigens war der Vermieter Anwalt und hat keine Tricks versucht, daher denke ich (ohne eine Empfehlung aussprechen zu wollen), dass Du auf der sicheren Seite bist, wenn Du die Schlüsselherausgabe verweigerst und lediglich zu vereinbarten Terminen Zugang gewährst.
 
Das hört sich schon Mal gut an. Wir wollen den Schlüssel auch nicht geben, vor allem weil noch viel privat Sachen da sind.
 
Moin.
@matrixpro ... du hast im Augenblick das "Hausrecht", da kann der Makler fordern was er will - du musst dem nicht nachgeben.
So einfach ist das.
In meinem einigermaßen vergleichbarem Fall habe ich damals den Vermieter erwischt, als er mit einem Schlüsseldienst versucht hat in die Wohnung meiner Eltern zu kommen ... Polizei gerufen ... Anzeige wg. Hausfriedensbruch und Unterlassungserklärung vom Anwalt waren die Konsequenzen für ihn.
 
Äh, 1. der Mietvertrag ist Erbmasse!
2. Solange dieser nicht gekündigt ist, besteht er weiter, ob in der Wohnung nun einer der Erben wohnt oder nicht spielt erst einmal keine Rolle.
3. Und, solange der Mietvertrag läuft, hat weder ein Makler noch der "Besitzer" (Vermieter) das Recht ohne Einverständnis des Mieters die Wohnung zu betreten!

Alle Angaben ohne Gewähr.
 
Solange Du Miete zahlst (bis zum ende des Sonderkündigungsrechts) hast Du volle Verfügungsgewalt über die Wohnung.
 
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