Google Anzeigen sind sehr beliebt und auf zahlreichen werbefinanzierten Internetangeboten zu finden - so auch bei uns.
Welche Anzeigen dem Besucher angezeigt werden, kann der Seitenbetreiber praktisch nicht beeinflussen - Google indiziert die Seite und platziert zum Inhalt passende Werbeanzeigen.
So geschah es, dass im Nachrichtenportal "Topnews" neben einem Artikel, der über C&A berichtete, Anzeigen eines konkurrierenden Unternehmens eingeblendet wurden.
Nach Ansicht der Anwälte des Textildiscounters haben die Betreiber von Topnews damit gegen §2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen.
Der Fall wird nun wohl vor Gericht landen, denn die geforderte Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben.
Die Folge davon wäre nämlich, dass Google-Werbung aus den oben genannten Gründen praktisch nicht mehr nutzbar wäre.
Meine Meinung:
Ein bisschen paradox - mit dem Verweigern der Unterlassungserklärung tun die Betreiber von Topnews C&A eher einen Gefallen - man hätte auch klein beigeben und den Markennamen einfach nicht mehr erwähnen können, damit wäre man künftigem Ärger aus dem Weg gegangen. Und hätte es noch ein paar mehr Webseiten erwischt, wäre C&A bald völlig aus der Berichterstattung im Internet verschwunden - ob das im Sinne desAbmahners Erfinders gewesen wäre?
Welche Anzeigen dem Besucher angezeigt werden, kann der Seitenbetreiber praktisch nicht beeinflussen - Google indiziert die Seite und platziert zum Inhalt passende Werbeanzeigen.
So geschah es, dass im Nachrichtenportal "Topnews" neben einem Artikel, der über C&A berichtete, Anzeigen eines konkurrierenden Unternehmens eingeblendet wurden.
Nach Ansicht der Anwälte des Textildiscounters haben die Betreiber von Topnews damit gegen §2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen.
Der Fall wird nun wohl vor Gericht landen, denn die geforderte Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben.
Die Folge davon wäre nämlich, dass Google-Werbung aus den oben genannten Gründen praktisch nicht mehr nutzbar wäre.
Meine Meinung:
Ein bisschen paradox - mit dem Verweigern der Unterlassungserklärung tun die Betreiber von Topnews C&A eher einen Gefallen - man hätte auch klein beigeben und den Markennamen einfach nicht mehr erwähnen können, damit wäre man künftigem Ärger aus dem Weg gegangen. Und hätte es noch ein paar mehr Webseiten erwischt, wäre C&A bald völlig aus der Berichterstattung im Internet verschwunden - ob das im Sinne des
Zuletzt bearbeitet: