BGH-Urteil: Keine Haftung bei ebay-Accountmissbrauch

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Und jetzt?
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Wenn der Account eines ebay-Mitglied unbefugt von einem Dritten verwendet wird, sind auf diesem Weg abgeschlossene Geschäfte nicht gültig - das entschied heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Das Urteil widerspricht damit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von ebay, denen zufolge der Account-Inhaber auch für Missbrauch des Kontos haftet.

Im vorliegenden Fall ging es nicht einmal um gestohlene Accountdaten, sondern um ein Angebot, welches von einem Mann unter Verwendung des Mitgliedskontos seiner Frau eingestellt wurde - angeblich ohne deren Wissen und gegen ihren Willen.

Als die Frau das Angebot vorzeitig beendete, verlangte der Käufer Schadenersatz.
Zu Unrecht, wie die Bundesrichter heute feststellten.

BGH: Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines eBay-Mitgliedskontos - Kanzlei Dr. Bahr
 
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