In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der Bundesgerichtshof heute abend entschieden, dass auf Computer keine Urheberrechtsabgaben zu leisten sind.
Die klagende "VG Wort" hat damit eine Niederlage erlitten, denn die Richter waren der Ansicht, dass mit einem Computer "weder allein noch in Verbindung mit anderen Geräten fotomechanische Vervielfältigungen wie mit einem herkömmlichen Fotokopiergerät hergestellt werden".
Eine Pauschalvergütung auf Privatkopien, welche die VG Wort so gerne eingestrichen hätte, kommt damit nicht in Frage.
Diese höchstrichterliche Entscheidung hat aber dennoch vermutlich nur vorläufigen Charakter. Denn laut der seit Anfang diesen Jahres geltenden Urheberrechtsreform besteht für alle Geräte ein Vergütungsanspruch, die sich grundsätzlich zum Verfielfältigen eignen - unabhängig davon, ob dies deren eigentlicher Zweck ist oder nicht. Diese neue Regelung war in diesem Fall jedoch noch nicht anwendbar.
Insofern dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, wann die VG Wort einen neuen Anlauf unternimmt - schließlich geht es um einen Betrag zwischen 12 und 30 Euro pro verkauftem Fertig-PC.