Bewährungsstrafe für Münchner Anwalt

B

Brummelchen

Gast
Bewährungsstrafe für Münchner Anwalt

Quelle: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/12/01/bewahrungsstrafe-fur-munchner-anwalt/

Ich glaub, es muss nicht sonderlich erwähnt werden, um wen es sich handelt.
Das Amtsgericht München hat heute einen Rechtsanwalt zu neun Monaten Haft
auf Bewährung verurteilt. Der Jurist soll rund 7.000 € Mandantengelder unterschlagen
haben, heißt es in diesem Bericht.

Der Anwalt habe sich erfolglos auf Arbeitsüberlastung und Fehler seines Personals
berufen; deswegen seien Nachfragen des Mandanten nach dem Geld untergegangen.
Zeugen sollen dagegen nur eine chaotische Büroorganisation und Probleme mit dem
E-Mail-Verkehr bestätigt haben, eine Arbeitsüberlastung aber nicht. Die Richterin
habe es für unglaubwürdig gehalten, dass der Anwalt keine der zahlreichen Nachfragen
zur Kenntnis genommen haben will.

Der betroffene Anwalt soll in der Vergangenheit vor allem mit Abmahnserien von sich
reden gemacht haben.

Weiter: http://www.abzockwelle.de/m_016.htm
Strafverschärfend wurde zudem eine Vorstrafe des Angeklagten wegen
Urkundenfälschung in 60(!) Fällen gewertet, für die er mit einer Geldstrafe von
150 Tagessätzen bedacht wurde.

Ob ein solches "Organ der Rechtspflege" für seinen Berufsstand noch tragbar ist,
wird wohl spätestens nach Abschluß dieses Verfahrens zu entscheiden sein.
 
Wenn ich als Autofahrer Mist baue, ist der Lappen weg.
Wenn ich als Arzt Mist baue, wächst Gras drüber.
 
Nun ja, vielleicht kommt auch standesrechtlich noch was hinterher.

Die Anwaltskammern haben schon wegen geringerer Delikte Anwälte ausgeschlossen, und Vorstrafen wegen Urkundenfälschungen in 60 Fällen und Unterschlagung von 7.000 € Mandantengeldern sind keien Peanuts.

Gerade bei einem Anwalt muss da imho sehr viel strengere Maßstäbe anlegen, denn der müsste es eigentlich in besonderem Maße "besser wissen".

Wobei ich mich schon wundere warum ein Anwalt, der rechtskräftig wegen Urkundenfälschung in 60 (!) Fällen verurteilt ist, überhaupt noch praktizieren darf.
Einem Arzt, dem man 60 "kleinere Kunstfehler" (also nicht tödlich oder mit dauerhafter Gesundheitsschädigung) gerichtsverwertbar nachgewiesen hätte wäre wohl die Approbation entzogen worden.
 
Im umgekehrten Fall hätte der bekannte Anwalt Leute mit solchen Ausreden erbarmungslos in Grund und Boden gestampft. :autsch

Vielleicht sollten sich die Ermittlungsbehörden die Kanzlei noch mal genauer anschauen. ;)
 
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