Eine Serie von Brandstiftungen an PKWs hielt besonders im letzten Jahr Feuerwehren und Polizei in Berlin in Atem.
Bei der Suche nach den Tätern hat die Polizei in noch nicht näher bekanntem Ausmaß großflächig Mobilfunkzellen überwacht, Daten gesammelt und ausgewertet.
Bestätigt ist bisher ein Fall aus dem Jahr 2009, wo auf Antrag der Staatsanwaltschaft insgesamt 13 Funkzellen ausgewertet wurden.
Dabei wurden die Verbindungsdaten aller Personen überprüft, die sich um die Tatzeit herum in diesen Zellen aufgehalten haben.
Auch danach soll es bis ins letzte Jahr üblich gewesen sein - trotz des 2010 ergangenen Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung - diese Daten zu sammeln und zu sichten.
Die Polizei äußert sich nicht dazu, die Politik fordert Aufklärung - was am Ende dabei heraus kommt, wird man sehen.
Quelle:
Autobrandstiftung: Polizei kontrollierte flächendeckend Handydaten - Berlin - Tagesspiegel
Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung blende ich mal kurz aus - dennoch fehlt mir hier das Gesamtverständnis.
Vor einigen Jahren wurde mir ein wertvolles Handy gestohlen - damals sagte mir die Polizei sofort, dass eine gezielte Ortung nur bei Kapitalverbrechen von einem Richter genehmigt wird.
Dabei hätte man in diesem Fall ganz sicher sein können, keinen Unschuldigen zu verfolgen.
Andererseits aber soll eine allgemeine Überwachung, bei der man ebenso sicher weiß, dass man überwiegend Unschuldige durchleuchtet, sinnvoll sein?
Das will mir nicht in den Kopf.
Bei der Suche nach den Tätern hat die Polizei in noch nicht näher bekanntem Ausmaß großflächig Mobilfunkzellen überwacht, Daten gesammelt und ausgewertet.
Bestätigt ist bisher ein Fall aus dem Jahr 2009, wo auf Antrag der Staatsanwaltschaft insgesamt 13 Funkzellen ausgewertet wurden.
Dabei wurden die Verbindungsdaten aller Personen überprüft, die sich um die Tatzeit herum in diesen Zellen aufgehalten haben.
Auch danach soll es bis ins letzte Jahr üblich gewesen sein - trotz des 2010 ergangenen Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung - diese Daten zu sammeln und zu sichten.
Die Polizei äußert sich nicht dazu, die Politik fordert Aufklärung - was am Ende dabei heraus kommt, wird man sehen.
Quelle:
Autobrandstiftung: Polizei kontrollierte flächendeckend Handydaten - Berlin - Tagesspiegel
Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung blende ich mal kurz aus - dennoch fehlt mir hier das Gesamtverständnis.
Vor einigen Jahren wurde mir ein wertvolles Handy gestohlen - damals sagte mir die Polizei sofort, dass eine gezielte Ortung nur bei Kapitalverbrechen von einem Richter genehmigt wird.
Dabei hätte man in diesem Fall ganz sicher sein können, keinen Unschuldigen zu verfolgen.
Andererseits aber soll eine allgemeine Überwachung, bei der man ebenso sicher weiß, dass man überwiegend Unschuldige durchleuchtet, sinnvoll sein?
Das will mir nicht in den Kopf.