Wer aus einem Internetforum ausscheidet, hat keinerlei Ansprüche darauf, dass die von ihm verfassten Beiträge gelöscht werden. Das hat das Amtsgericht Ratingen in einem aktuellen Fall entschieden.
Im konkreten Fall war ein zuvor sehr aktives Mitglied aus einem Forum ausgetreten und hatte verlangt, dass seine über 1.000 Beiträge gelöscht werden. Die Betreiberin weigerte sich, das ehemalige Forenmitglied zog vor Gericht - und unterlag.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Löschung der Beiträge bestehe nicht, daher komme eine Löschung nur aus datenschutzrechtlichen Gründen in Frage, oder wenn die Beiträge inhaltlich derart umfangreich seien, dass sie unter das Urheberrecht fallen. Beides war in diesem Fall nicht gegeben, so das Gericht.
Mit der Löschung des Accounts und der personenbezogenen Daten des Ex-Mitglieds hat die Betreiberin ihrer Sorgfaltspflicht genüge getan.
Quelle: Dr. Bahr
AG Ratingen: Kein Löschungsanspruch bzgl. Beiträge in Internet-Forum - Kanzlei Dr. Bahr
Im konkreten Fall war ein zuvor sehr aktives Mitglied aus einem Forum ausgetreten und hatte verlangt, dass seine über 1.000 Beiträge gelöscht werden. Die Betreiberin weigerte sich, das ehemalige Forenmitglied zog vor Gericht - und unterlag.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Löschung der Beiträge bestehe nicht, daher komme eine Löschung nur aus datenschutzrechtlichen Gründen in Frage, oder wenn die Beiträge inhaltlich derart umfangreich seien, dass sie unter das Urheberrecht fallen. Beides war in diesem Fall nicht gegeben, so das Gericht.
Mit der Löschung des Accounts und der personenbezogenen Daten des Ex-Mitglieds hat die Betreiberin ihrer Sorgfaltspflicht genüge getan.
Quelle: Dr. Bahr
AG Ratingen: Kein Löschungsanspruch bzgl. Beiträge in Internet-Forum - Kanzlei Dr. Bahr