Webgrafik Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Gamma-Ray

Moderator
Teammitglied
Es ist mal wieder soweit, dass ein paar Juristen und Politiker sich zusammen gesetzt haben und ein unglaublich tolles Gesetz erschaffen haben.

Dazu habe ich mal zwei Links heraus gesucht.


Ich betreibe hier im Ort die Webseite des größten Vereins mit knapp 2000 Mitgliedern, alles Senioren.
Die Webseite wurde von mir in ein modernes Layout überführt, also Responsive Design.
Die Lesbarkeit hat sich zudem deutlich erhöht und ich habe nur positive Rückmeldungen dazu bekommen.
Ich mache das ganze ehrenamtlich!!!

Wenn ich mir das alles durchlese, was sich diese Schreibtischtäter ausgedacht haben, dann fällt mir an manchen Stellen nichts mehr ein. 🙈😵‍💫
Vor allem, dass es hohe Geldstrafen hageln kann, wenn jemand dagegen verstößt.
Bei Vereinen auch? Die sind froh, wenn das jemand macht.
Will man das wichtige Vereinsleben damit gleich mit platt machen, weil diese Dödels nicht wissen, welche Folgen das haben kann?

Wir schauen mal, wieviele Kriminelle es in Zukunft mehr gibt.
 
Die Kriminellen gibts schon lange und wird es auch in 10 Jahren noch geben. Barrierefrei sind die wenigsten Digitalen Angebote kleinerer Städte, Gemeinden und Kommunen um nur mal einen Sektor zu nennen. Daran wird sich auch mittelfristig nix ändern und ich meine gelesen zu haben, das es derzeit nicht geplant ist, irgendwelche Strafen durchzusetzen.
Das würde nämlich nur Winkeladvokaten auf den Plan rufen.

Was deinen Verein angeht, so muss dieser auch erstmal die benannten Bedingungen haben, um unter dieses Gesetz zu fallen.

Produkte:
  • Hardwaresysteme für Universalrechner und Betriebssysteme für Verbraucher (z.B. Computer),
  • Selbstbedienungsterminals (z.B. Geldautomaten, Check-In-Automaten),
  • Verbraucherendgeräte für Telekommunikationsdienste (z.B. Mobiltelefone),
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang (z.B. interaktive Fernseher),
  • E-Book-Reader
Dienstleistungen:
  • Telekommunikationsdienste,
  • Teilbereiche von Personenbeförderungsdiensten (z.B. Vereinswebseiten, Apps, elektronische Ticketdienste),
  • Bankdienstleistungen,
  • E-Book-Software,
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (z.B. E-Commerce oder Online-Terminbuchungs-Tools).
 
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