Maliko
Vormals Nightstalker
Ich hab da mal ne Frage an die Jurafachleute unter euch. Und damit es zu keiner Rechtsberatung kommt formuliere ich den Fall einfach mal hypothetisch:
A möchte bei einem beliebigen Fernsehdienstleister ein Abbonement abschließen. Dazu lässt er sich von einem Kabelanbieter vermitteln. Dort wird ihm aber mitgeteilt, das man es erst weitergeben müsste, man die Daten inkl. Bankdaten schon einmal aufnehmen würde und man sich dann Telefonisch bei A meldet. Das Telefonat kommt aber nie zustande und irgendwann bucht der Fernsehdienstleister Sender einfach ab. Es ist allerdings weder eine Unterschrift geleistet worden, noch wurden A irgendwelche Vertragsunterlagen ausgehändigt. Selbst die Kundennummer bekommt A erst mitgeteilt, indem er Rückbuchen lässt und darauf eine Mahnung erhält. Zugriff auf das Angebot für das Bezahlt werden soll hat A indes auch nicht erhalten (nach fast einem Monat). A meldet sich beim Support und bekommt dort mitgeteilt, das der Vertrag annuliert und neu aufgesetzt werden muss. Ein paar Tage später kommt aber ein Schreiben, das der Widerspruch des Vertrages abgelehnt wurde, da der Vertrag bei einem Fachhändler abgeschlossen wurde und deshalb das Widerrufsrecht erloschen ist. Die Zugangsvorraussetzungen wurden aber weiterhin nicht geschaffen. Nach einem weiteren Telefonat wird A mitgeteilt, das dieser sich an den Fachhändler wenden muss. Beim Fachhändler wird ihm aber mitgeteilt, das der Vertrag durch einen Zwischenhändler zustande gekommen ist. Dem Zwischenhändler wurde gemeldet, das er sich bitte Telefonisch bei A melden soll. Dies ist bis heute nicht geschehen. Da A nie die AGB akzeptiert hat und auch nie eine Unterschrift geleistet hat (darum auch keinerlei Vertragsdaten erhalten hat) verfasst er ein Schreiben an den Dienstleister in dem er den Vertrag nach §125 für nichtig erklärt. Die Antwort vom Dienstleister ist allerdings die selbe. Der Widerspruch wird aus den selben Gründen wie beim ersten mal abgelehnt. Die Vorraussetzungen zur Nutzung der Dienstleistung wurden wärenddessen weiterhin nicht geschaffen und A kann die Dienstleistung bis heute nicht nutzen (nach fast 2 1/2 Monaten).
Nun zu meiner Frage. Hat A eine Chance ohne Klage aus dem Vertrag herauszukommen? Oder sollte er sich an einen Rechtsanwalt wenden?
würde mich freuen wenn mir da jemand weiterhelfen kann. An die Nichtjuristen, es geht um Sky (Der Fernsehdienstleister) und Unitymedia (der Kabelanbieter). Die Juristen unter euch überlesen den letzten Absatz bitte.^^
Danke schon mal im Vorraus.
Lg Rebecca
A möchte bei einem beliebigen Fernsehdienstleister ein Abbonement abschließen. Dazu lässt er sich von einem Kabelanbieter vermitteln. Dort wird ihm aber mitgeteilt, das man es erst weitergeben müsste, man die Daten inkl. Bankdaten schon einmal aufnehmen würde und man sich dann Telefonisch bei A meldet. Das Telefonat kommt aber nie zustande und irgendwann bucht der Fernsehdienstleister Sender einfach ab. Es ist allerdings weder eine Unterschrift geleistet worden, noch wurden A irgendwelche Vertragsunterlagen ausgehändigt. Selbst die Kundennummer bekommt A erst mitgeteilt, indem er Rückbuchen lässt und darauf eine Mahnung erhält. Zugriff auf das Angebot für das Bezahlt werden soll hat A indes auch nicht erhalten (nach fast einem Monat). A meldet sich beim Support und bekommt dort mitgeteilt, das der Vertrag annuliert und neu aufgesetzt werden muss. Ein paar Tage später kommt aber ein Schreiben, das der Widerspruch des Vertrages abgelehnt wurde, da der Vertrag bei einem Fachhändler abgeschlossen wurde und deshalb das Widerrufsrecht erloschen ist. Die Zugangsvorraussetzungen wurden aber weiterhin nicht geschaffen. Nach einem weiteren Telefonat wird A mitgeteilt, das dieser sich an den Fachhändler wenden muss. Beim Fachhändler wird ihm aber mitgeteilt, das der Vertrag durch einen Zwischenhändler zustande gekommen ist. Dem Zwischenhändler wurde gemeldet, das er sich bitte Telefonisch bei A melden soll. Dies ist bis heute nicht geschehen. Da A nie die AGB akzeptiert hat und auch nie eine Unterschrift geleistet hat (darum auch keinerlei Vertragsdaten erhalten hat) verfasst er ein Schreiben an den Dienstleister in dem er den Vertrag nach §125 für nichtig erklärt. Die Antwort vom Dienstleister ist allerdings die selbe. Der Widerspruch wird aus den selben Gründen wie beim ersten mal abgelehnt. Die Vorraussetzungen zur Nutzung der Dienstleistung wurden wärenddessen weiterhin nicht geschaffen und A kann die Dienstleistung bis heute nicht nutzen (nach fast 2 1/2 Monaten).
Nun zu meiner Frage. Hat A eine Chance ohne Klage aus dem Vertrag herauszukommen? Oder sollte er sich an einen Rechtsanwalt wenden?
würde mich freuen wenn mir da jemand weiterhelfen kann. An die Nichtjuristen, es geht um Sky (Der Fernsehdienstleister) und Unitymedia (der Kabelanbieter). Die Juristen unter euch überlesen den letzten Absatz bitte.^^
Danke schon mal im Vorraus.
Lg Rebecca