Aus Vertrag rauskommen?

Maliko

Vormals Nightstalker
Ich hab da mal ne Frage an die Jurafachleute unter euch. Und damit es zu keiner Rechtsberatung kommt formuliere ich den Fall einfach mal hypothetisch:

A möchte bei einem beliebigen Fernsehdienstleister ein Abbonement abschließen. Dazu lässt er sich von einem Kabelanbieter vermitteln. Dort wird ihm aber mitgeteilt, das man es erst weitergeben müsste, man die Daten inkl. Bankdaten schon einmal aufnehmen würde und man sich dann Telefonisch bei A meldet. Das Telefonat kommt aber nie zustande und irgendwann bucht der Fernsehdienstleister Sender einfach ab. Es ist allerdings weder eine Unterschrift geleistet worden, noch wurden A irgendwelche Vertragsunterlagen ausgehändigt. Selbst die Kundennummer bekommt A erst mitgeteilt, indem er Rückbuchen lässt und darauf eine Mahnung erhält. Zugriff auf das Angebot für das Bezahlt werden soll hat A indes auch nicht erhalten (nach fast einem Monat). A meldet sich beim Support und bekommt dort mitgeteilt, das der Vertrag annuliert und neu aufgesetzt werden muss. Ein paar Tage später kommt aber ein Schreiben, das der Widerspruch des Vertrages abgelehnt wurde, da der Vertrag bei einem Fachhändler abgeschlossen wurde und deshalb das Widerrufsrecht erloschen ist. Die Zugangsvorraussetzungen wurden aber weiterhin nicht geschaffen. Nach einem weiteren Telefonat wird A mitgeteilt, das dieser sich an den Fachhändler wenden muss. Beim Fachhändler wird ihm aber mitgeteilt, das der Vertrag durch einen Zwischenhändler zustande gekommen ist. Dem Zwischenhändler wurde gemeldet, das er sich bitte Telefonisch bei A melden soll. Dies ist bis heute nicht geschehen. Da A nie die AGB akzeptiert hat und auch nie eine Unterschrift geleistet hat (darum auch keinerlei Vertragsdaten erhalten hat) verfasst er ein Schreiben an den Dienstleister in dem er den Vertrag nach §125 für nichtig erklärt. Die Antwort vom Dienstleister ist allerdings die selbe. Der Widerspruch wird aus den selben Gründen wie beim ersten mal abgelehnt. Die Vorraussetzungen zur Nutzung der Dienstleistung wurden wärenddessen weiterhin nicht geschaffen und A kann die Dienstleistung bis heute nicht nutzen (nach fast 2 1/2 Monaten).

Nun zu meiner Frage. Hat A eine Chance ohne Klage aus dem Vertrag herauszukommen? Oder sollte er sich an einen Rechtsanwalt wenden?

würde mich freuen wenn mir da jemand weiterhelfen kann. An die Nichtjuristen, es geht um Sky (Der Fernsehdienstleister) und Unitymedia (der Kabelanbieter). Die Juristen unter euch überlesen den letzten Absatz bitte.^^

Danke schon mal im Vorraus.

Lg Rebecca
 
Geh am Montag zum Konsumentenschutz und erstatte dort Anzeige.
Das ganze klingt so dubios das du da sehr wahrscheinlich rasche Hilfe
erhältst.
Auf keinen Fall Zahlungen leisten bzw. rückbuchen und bei der Bank diesen
Abbucher sperren lassen.
Ohne Beistand wirste allerdings in diesem Fall nicht weiterkommen, da du nicht
nur den Anbieter, sonder auch den Fachhändler sowie einen angeblichen
Zwischenhändler hast - wennste nen Rechtschutz hast informiere die auch gleich.

Grüße:)
Mario
 
Ich persönlich bin der Meinung, dass der (bestenfalls mündlich abgeschlossene) Vertrag mit dem Fachhändler erfolgt ist und somit der Fachhändler der einzige Ansprechpartner ist. Wie er das ganze intern handhabt und ob er dafür einen Zwischenhändler von den Niederländischen Antillen benutzt oder ob in China ein Sack Reis umfällt, ist eigentlich uninteressant.

Ansonsten: Keine Erfüllung des Vertrags = Kein Vertrag. Spätestens nach der Abbuchung hätte meiner Meinung nach eine Vertragserfüllung erfolgen müssen, ich würde zusätzlich noch die Aufwandsentschädigung für Rückfragen bei der Bank etc. geltend machen ...
 
Einzugsermächtigung bei der Bank stornieren und gut ists. Da sollen sie erst mal Mahnungen schicken. Die haben ja nicht mal Deine Unterschrift.
 
Die haben ja nicht mal Deine Unterschrift.

Leider sind meiner persönlichen Meinung (;)) nach mündliche Zusagen gültige Verträge. Da ein gültiger Vertrag aber voraussetzt, dass sich beide Parteien daran halten, was ja nicht der Fall zu sein scheint, handelt es sich aus meiner persönlichen Hinsicht um einen Vertragsbruch dererseits.

Dieser Beitrag spiegelt nur meine persönliche Ansicht dar. Alle Angaben ohne Gewähr.
 
Faktum ist, das ein mündlicher Vertrag zur Herstellung erteilt worden ist (der ist auch verbindlich).
Jedoch: Es wurden keinerlei Dienste zur Verfügung gestellt, sowie keine Vertragsunterlagen ausgehändigt. Das ist eindeutig ein Bruch des mündlich erteilten Auftrags.
Note am Rand: Hatte schon mal ein ähnlich gelagertes Problem.

Wie gesagt, mach dich auf zum Konsumentenschutz, der hat Profis die das relativ schnell in den Griff kriegen; Entweder durch ordnungsgemäße Einhaltung des Vertrages oder Auflösung desselbigen. Außerdem trauen sich die Firmen nicht so wirklich diese "abzuschasseln" wie eine Privatperson.:D

Grüße:)
Mario
 
Leider sind meiner persönlichen Meinung (;)) nach mündliche Zusagen gültige Verträge. Da ein gültiger Vertrag aber voraussetzt, dass sich beide Parteien daran halten, was ja nicht der Fall zu sein scheint, handelt es sich aus meiner persönlichen Hinsicht um einen Vertragsbruch dererseits.

Dieser Beitrag spiegelt nur meine persönliche Ansicht dar. Alle Angaben ohne Gewähr.

Die Frage ist doch ob die bereit wären deswegen vor Gericht zu gehen. Da sie eindeutig nicht rechtens handeln würde ich das mal stark bezweifeln.

Ich hab auch schon einige Erfahrungen mit Verträgen und zu klagen kam es bei mir nie da bei beiden Parteien kein größerer Verlust zustande kam.

Verbraucherschutz ist eine gute Idee wenn Du das Risiko nicht eingehen möchtest/Dich nicht traust ;)
 
Laß dir kein X für ein U vormachen und gehe zum Verbraucherschutz!Dort bekommst du die richtige Beratung!LG MM !°°°:ufo1°°°:ufo2°°°:ufo2°°°:ufo1°°°!!!!!!!!!
 
Auch wenn ein Vertrag MÜNDLICH entstanden ist, fehlt dem Anbieter der Nachweis!
Und da ein Vertrag nur mit zwei sich deckenden Willenserklärungen zustand gekommen ist,
IST DER VERTRAG UNGÜLTIG !!!!

A kann ohne probleme da rauskommen. Er soll einfach fragen, ob er schriftlich seine Zustimmungsehen kann.
(Und die Übergabe der Daten - was ja geschehen - ist noch lange keine Zustimmung.)

Übrigends: Ein Anwalt kostet da sicher nicht viel und bring mehr als Verbraucherzentralen u.a. Meine Kündigung bei 1&1 hat nach 3 Monaten Hin und Her gerade mal 70 Euro gekostet...
 
Ich würde mich einfach tot stellen. Es wurde einmal schriftlich widersprochen und durch die Antwort hat der vermeintliche Vertragspartner auch bestätigt, dass er diesen Widerspruch erhalten hat.
Alles, was jetzt noch von denen kommt -> ab in den Papierkorb damit.
Irgendwann hört das schon auf.
Reagieren muss man erst wieder auf einen gerichtlichen Mahnbescheid, weil der ansonsten vollstreckbar wird. Ansonsten sollen die sich doch beschäftigen, womit sie wollen :).
 
Ich würde mich einfach tot stellen. Es wurde einmal schriftlich widersprochen und durch die Antwort hat der vermeintliche Vertragspartner auch bestätigt, dass er diesen Widerspruch erhalten hat.
Alles, was jetzt noch von denen kommt -> ab in den Papierkorb damit.
Irgendwann hört das schon auf.
Reagieren muss man erst wieder auf einen gerichtlichen Mahnbescheid, weil der ansonsten vollstreckbar wird. Ansonsten sollen die sich doch beschäftigen, womit sie wollen :).

Hehe, so hat das bei mir auch mal gefunzt (nur die hatten meine Unterschirft :D ) (Aber als "Entschädigung" hatten Sie ca. 2000 Euro von mir :( Langfristig betrachtet bin ich aber der Gewinner^^)
 
Ich würde mich einfach tot stellen. Es wurde einmal schriftlich widersprochen und durch die Antwort hat der vermeintliche Vertragspartner auch bestätigt, dass er diesen Widerspruch erhalten hat.
Alles, was jetzt noch von denen kommt -> ab in den Papierkorb damit.
Irgendwann hört das schon auf.
Reagieren muss man erst wieder auf einen gerichtlichen Mahnbescheid, weil der ansonsten vollstreckbar wird. Ansonsten sollen die sich doch beschäftigen, womit sie wollen :).


kann aber auch anders kommen:
Schreiben vom Inkasso. Und dann gehts NUR mit Anwalt...
 
Ein Inkassobüro ist ein freies Unternehmen, welches im Auftrag eines anderen Unternehmens behauptet, ich würde ihm Geld schulden. Die haben keinerlei Vollstreckungsbefugnisse. Die dürfen drohen und mahnen, so viel sie wollen, ist doch nicht mein Problem, wofür die andere Firma ihr Geld ausgibt - denn umsonst macht das Inkassobüro das ja nicht.
 
Hoi,

erst einmal vielen Dank für die vielen Infos. Aber wenn ich euch schon um Rat bitte, dann möchte ich euch natürlich auch auf dem laufendem halten. Ich war heute beim Verbraucherschutz und die haben mir erst mal gar nicht helfen können. Die wollten mir nen Termin in 2 Wochen bei ihrem Anwalt geben, aber die 50 Euro dafür sollte ich jetzt sofort zahlen. Da ich so viel Geld nicht dabei hatte hab ich das nicht in anspruch genommen (vor allem, da mir das auch zu viel Geld ist) und dann hat sie mir noch geraten Anzeige wegen Betruges zu erstatten.

War also gerade bei der Polizei und hab Anzeige erstattet. Der Kriminalkommisar, der die Anzeige aufgenommen hat sich sogar darüber gefreut ^^. Wie meinte er, ist mal was anderes als Ebaybetrügereien die er sonst in Massen auf den Schreibtisch bekommt ^^.
 
Ich halte von Rechtsberatungen in solchen Fällen nicht viel.
Die doch etwas hölzernen Tipps, die wir hier gegeben haben, darf ein Anwalt natürlich nicht geben. Denn wird sein Mandant danach verklagt und verliert, ist er wegen Falschberatung dran.
Er hat seinen Mandanten auf alle Eventualitäten hinzuweisen - und dazu gehört in diesem Fall auch: Kommt es zu einer Verhandlung, könnte es am Ende passieren, dass sich der Richter durchaus der Meinung das Klägers anschließt, dass hier ein Vertrag geschlossen wurde - und dann muss man zahlen.
(Man muss sich immer wieder ins Gedächtnis rufen: Die Aufgabe der Gerichte ist Rechtsprechung, nicht Gerechtigkeit).

Wer sich in einem solchen Fall anwaltlich beraten lässt, wird hinterher meistens sagen: Naja, zahl ich halt, damit ich keinen weiteren Ärger bekomme.
 
Denn wird sein Mandant danach verklagt und verliert, ist er wegen Falschberatung dran.

Deshalb steht da folgendes:;)

Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
 
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