Apple wurde in den USA ein Patent zugesprochen, welches enormen Zündstoff für weitere Klagen und Verkaufsverbote liefern könnte:
Es geht um die "Slide to Unlock" Funktion - also das Entsperren z.B. des iPhones, in dem der Finger von links nach rechts über den Bildschirm bewegt wird.
Das Patent beschreibt jedoch nicht genau diese Geste, sondern eine x-beliebige.
Im Wortlaut hört sich das so an:
"Ein Gerät mit einem berührungsempfindlichen Bildschirm kann mittels Gesten entsperrt werden, die auf dem Bildschirm ausgeführt werden. Das Gerät wird entsperrt, wenn der Kontakt mit dem Bildschirm mit einer vordefinierten Geste zum Entsperren des Geräts übereinstimmt."
Nahezu alle Android-Smartphones werden auf diese Weise entsperrt.
Auch Windows Phone arbeitet so, wobei hier das Hintergrundbild von unten nach oben geschoben werden muss.
Streng ausgelegt, ist selbst die Eingabe einer PIN über den Touchscreen eine Geste.
Interessant ist, dass die Patentschrift aus dem Jahre 2005 stammt - also zwei Jahre, bevor Apple das iPhone vorgestellt hat.
Für Spannung ist gesorgt, es wird interessant zu beobachten sein, welche Auswirkungen das in der Praxis hat.
In Europa bleibt das folgenlos - hier ist Apple mit dieser Patentanmeldung gescheitert, weil der schwedische Hersteller Neonode bereits vor Apple ein Handy mit Touchscreen und Gesten-Entsperrung im Angebot hatte.
Es geht um die "Slide to Unlock" Funktion - also das Entsperren z.B. des iPhones, in dem der Finger von links nach rechts über den Bildschirm bewegt wird.
Das Patent beschreibt jedoch nicht genau diese Geste, sondern eine x-beliebige.
Im Wortlaut hört sich das so an:
"Ein Gerät mit einem berührungsempfindlichen Bildschirm kann mittels Gesten entsperrt werden, die auf dem Bildschirm ausgeführt werden. Das Gerät wird entsperrt, wenn der Kontakt mit dem Bildschirm mit einer vordefinierten Geste zum Entsperren des Geräts übereinstimmt."
Nahezu alle Android-Smartphones werden auf diese Weise entsperrt.
Auch Windows Phone arbeitet so, wobei hier das Hintergrundbild von unten nach oben geschoben werden muss.
Streng ausgelegt, ist selbst die Eingabe einer PIN über den Touchscreen eine Geste.
Interessant ist, dass die Patentschrift aus dem Jahre 2005 stammt - also zwei Jahre, bevor Apple das iPhone vorgestellt hat.
Für Spannung ist gesorgt, es wird interessant zu beobachten sein, welche Auswirkungen das in der Praxis hat.
In Europa bleibt das folgenlos - hier ist Apple mit dieser Patentanmeldung gescheitert, weil der schwedische Hersteller Neonode bereits vor Apple ein Handy mit Touchscreen und Gesten-Entsperrung im Angebot hatte.