Angabe der Energieeffizienzklasse auch bei Ausstellungsstücken Pflicht

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Auch bei Haushaltsgeräten, die als Ausstellungsstücke über das Internet vertrieben werden, ist eine Angabe der Energieeffizienzklasse zwingend vorgeschrieben.
Das hat das Landgericht Erfurt entschieden (Az.: 1 HK 5/10).
Geklagt hatte allerdings nicht ein Kunde, sondern ein Händler gegen einen anderen. Die Richter sahen die Nichtkennzeichnung der Geräte gemäß Energieeffizienzverordnung (EnVKV) als Wettbewerbsverstoß an.

Quelle

Eine vernünftige Entscheidung, wie ich finde - bin ich doch selbst erst vor einigen Wochen auf eine Nicht-Kennzeichnung hereingefallen, allerdings im Laden. Die Rückgabe war aber glücklicherweise kein Problem.
 
Oben