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Activision-News: FTC begründet Berufung, Fristverlängerung abgelehnt, Cloudgaming-Rechte in UK vor Verkauf?
Noch genau vier Tage hat Microsoft Zeit, die Übernahme von Activision abzuschließen, dann läuft die zwischen den beiden Unternehmen getroffene Übernahmevereinbarung aus. Das scheint nach derzeitigem Stand schwierig, aber nicht ausgeschlossen. Dementsprechend überschlagen sich aktuell die Ereignisse.
Die FTC hatte bereits Berufung gegen den Gerichtsentscheid vom Wochenanfang eingelegt. Die US-Kartellbehörde wollte eine einstweilige Verfügung erwirken, die den Abschluss der Übernahme verhindert, ist damit jedoch vollumfänglich gescheitert. Richterin Corley hatte aber eine bestehende “Restraining Order” abgeändert und sie bis zum 14. Juni um 23:59 Uhr verlängert. Vor diesem Zeitpunkt darf Microsoft die Übernahme nicht vollziehen.
Einen Antrag der FTC, diese Restraining Order zu verlängern, hat die Richterin zurückgewiesen, weil es dafür keine ausreichenden Gründe gäbe. Es liegt nun also am Berufungsgericht: Es müsste noch heute (nach US-Ortszeit, versteht sich) eine entsprechende Verfügung erlassen. Ansonsten steht dem Abschluss des Deals juristisch nichts mehr im Weg.
Unterdessen hat die FTC die Begründung für ihren Berufungsantrag dargelegt (via TheVerge):
Ob diese Begründung das Berufungsgericht beeindrucken, werden wir in Kürze erfahren.
An der zweiten Front tut sich ebenfalls etwas: Mit der britischen CMA verhandelt Microsoft derzeit über Nachbesserungen, die dazu führen könnten, dass die Behörde ihr Verbot der Übernahme zurückzieht. Eine Option ist dabei offenbar, dass Microsoft die Vermarktungsrechte für sein Cloudgaming-Angebot in Großbritannien abtritt, etwa an einen Mobilfunk- oder Internetprovider. Das berichtet Bloomberg.
Ob es kurzfristig zu einer Einigung kommt, steht derzeit in den Sternen. Denkbar ist allerdings, dass Microsoft die Übernahme in Erwartung eines Kompromisses trotzdem rechtzeitig durchzieht.
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Noch genau vier Tage hat Microsoft Zeit, die Übernahme von Activision abzuschließen, dann läuft die zwischen den beiden Unternehmen getroffene Übernahmevereinbarung aus. Das scheint nach derzeitigem Stand schwierig, aber nicht ausgeschlossen. Dementsprechend überschlagen sich aktuell die Ereignisse.
Die FTC hatte bereits Berufung gegen den Gerichtsentscheid vom Wochenanfang eingelegt. Die US-Kartellbehörde wollte eine einstweilige Verfügung erwirken, die den Abschluss der Übernahme verhindert, ist damit jedoch vollumfänglich gescheitert. Richterin Corley hatte aber eine bestehende “Restraining Order” abgeändert und sie bis zum 14. Juni um 23:59 Uhr verlängert. Vor diesem Zeitpunkt darf Microsoft die Übernahme nicht vollziehen.
Einen Antrag der FTC, diese Restraining Order zu verlängern, hat die Richterin zurückgewiesen, weil es dafür keine ausreichenden Gründe gäbe. Es liegt nun also am Berufungsgericht: Es müsste noch heute (nach US-Ortszeit, versteht sich) eine entsprechende Verfügung erlassen. Ansonsten steht dem Abschluss des Deals juristisch nichts mehr im Weg.
Unterdessen hat die FTC die Begründung für ihren Berufungsantrag dargelegt (via TheVerge):
- Das Urteil legte den falschen rechtlichen Maßstab an und stützte sich auf Regierungsfälle, die dauerhafte Unterlassungsklagen beantragten.
- Das Gericht hat sich geirrt, als es sagte, dass die potenziellen Verbrauchervorteile des Xbox Game Pass das Potenzial für die Abschottung von Spielen wie Call of Duty, die auf anderen Abonnementplattformen erscheinen, überwiegen.
- Das Gericht verließ sich zu sehr auf die Vereinbarungen von Microsoft, um Spiele für andere Cloud-Dienste bereitzustellen.
- Es wurden potenzielle Strategien zur teilweisen Abschottung übersehen – oder Möglichkeiten, wie Microsoft das Erlebnis von Spielen auf anderen Plattformen beeinträchtigen könnte, ohne die Unterstützung vollständig einzustellen.
- Es ignorierte die Beweise der FTC über Microsofts Anreize, den Zugang zu Spielen zu verbieten.
Ob diese Begründung das Berufungsgericht beeindrucken, werden wir in Kürze erfahren.
An der zweiten Front tut sich ebenfalls etwas: Mit der britischen CMA verhandelt Microsoft derzeit über Nachbesserungen, die dazu führen könnten, dass die Behörde ihr Verbot der Übernahme zurückzieht. Eine Option ist dabei offenbar, dass Microsoft die Vermarktungsrechte für sein Cloudgaming-Angebot in Großbritannien abtritt, etwa an einen Mobilfunk- oder Internetprovider. Das berichtet Bloomberg.
Ob es kurzfristig zu einer Einigung kommt, steht derzeit in den Sternen. Denkbar ist allerdings, dass Microsoft die Übernahme in Erwartung eines Kompromisses trotzdem rechtzeitig durchzieht.
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