bastla
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ACTA - So wird Ihre Freiheit beschnitten
Während die Internet-Zensurversuche SOPA und PIPA in den USA gescheitert sind, hat die EU im Rahmen einer Landwirtschaftskonferenz das Abkommen ACTA unterzeichnet. Die darin verankerten juristischen Richtlinien sollen Produktpiraterie und Urheberrechts-Verletzungen stoppen.
Darin wird auch geregelt, wie weit zum Schutz der Urheberrechte in die bürgerlichen Freiheiten eingreifen werden darf, national und grenzüberschreitend. Dass Deutschland noch nicht unterzeichnet hat, ist reine Formsache, die Unterschrift wurde bereits beschlossen und soll bald folgen. Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) gilt - sobald es ratifiziert ist - unmittelbar und greift tief in die Gesellschaft ein. ACTA wird mittlerweile von 37 Staaten verhandelt, darunter die USA und 22 EU-Staaten. Umstrittene Teile wie eine verpflichtende Dauer-Überwachung jedes Surfers oder eine Sperrung für "Wiederholungs-File-Sharer" (3 Strikes) stehen nicht mehr im Text und sind angeblich auch nicht mehr vorgesehen. Auf Wikipedia wird der Verlauf der Verhandlungen aktualisiert, so gut es geht.
Konservative gehen sich selbst zu weit
Zu den Befürwortern gehören die Konservativen in jedem Land, jedoch längst nicht alle. Ansgar Heveling von der CDU/CSU beispielsweise wird nicht müde, Vorhaben wie ACTA, SOPA und PIPA als Grundpfeiler der bürgerlichen Freiheit zu verteidigen. Er unterstellte gar der Französischen Revolution, sie sei von künftigen Urheberrechtsbesitzern geführt worden und habe sich gegen „die geistige Leibeigenschaft des Ancien Régime“ gerichtet. Kritikern warf er vor, sie wollten "digitalen Totalitarismus". Selbst innerhalb der CDU/CSU sorgte diese Haltung der Hardliner Heveling und Dr. Günter Krings für Aufsehen und Kritik.
ACTA im Detail - deshalb gegen die Gegner auf die Barrikaden:
Laut Artikel 6,1 muss sich jeder unterzeichnende Staat verpflichten, mit geballter Polizeigewalt gegen mögliche Verstöße gegen das Urheberrecht vorzugehen. Artikel 7 verlangt das Einsetzen von Zivilrichtern und Artikel 8 weist sie an, wie und wann sie gegen Copyright-Sünder vorzugehen haben. Artikel 9 bestimmt die Richtlinien, nach denen eine Schadensersatzhöhe bestimmt wird, Artikel 10 schließlich erlaubt die Vernichtung des beschlagnahmten Eigentums (PCs, Festplatten usw.).
Laut Artikel 11 müssen die Beschuldigten andere am Urheberrechtsverstoß beteiligte Personen preisgeben. Artikel 12 regelt die Beweislage und rückt Urheberrechtsverletzungen beinahe in die Nähe von Vergehen, bei denen "Gefahr im Verzug" herrscht. Artikel 24 bestimmt, dass die Sanktionen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Gefängnisstrafen reichen können, es wird lediglich eine "Vergleichbarkeit" mit anderen Straftaten angestrebt.
Beide Seiten bauen Druck auf
Wie geht es weiter? Für Ende Februar wurde eine EU-Sitzung zu ACTA anberaumt, ob sie stattfinden wird, ist jedoch noch unklar. Einstweilen streiten sich die Befürworter und die Gegner von ACTA. Die Electronic Frontier Foundation und die Open Rights Group wollen die Proteste international zusammenführen. In Deutschland will die Piratenpartei über den neuesten Stand und Proteste aufklären. Am 11. Februar ist ein bundesweiter Aktionstag geplant.
Quelle: CHIPOnline Business vom 31. Januar 2012
Gruß
bastla
Während die Internet-Zensurversuche SOPA und PIPA in den USA gescheitert sind, hat die EU im Rahmen einer Landwirtschaftskonferenz das Abkommen ACTA unterzeichnet. Die darin verankerten juristischen Richtlinien sollen Produktpiraterie und Urheberrechts-Verletzungen stoppen.
Darin wird auch geregelt, wie weit zum Schutz der Urheberrechte in die bürgerlichen Freiheiten eingreifen werden darf, national und grenzüberschreitend. Dass Deutschland noch nicht unterzeichnet hat, ist reine Formsache, die Unterschrift wurde bereits beschlossen und soll bald folgen. Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) gilt - sobald es ratifiziert ist - unmittelbar und greift tief in die Gesellschaft ein. ACTA wird mittlerweile von 37 Staaten verhandelt, darunter die USA und 22 EU-Staaten. Umstrittene Teile wie eine verpflichtende Dauer-Überwachung jedes Surfers oder eine Sperrung für "Wiederholungs-File-Sharer" (3 Strikes) stehen nicht mehr im Text und sind angeblich auch nicht mehr vorgesehen. Auf Wikipedia wird der Verlauf der Verhandlungen aktualisiert, so gut es geht.
Konservative gehen sich selbst zu weit
Zu den Befürwortern gehören die Konservativen in jedem Land, jedoch längst nicht alle. Ansgar Heveling von der CDU/CSU beispielsweise wird nicht müde, Vorhaben wie ACTA, SOPA und PIPA als Grundpfeiler der bürgerlichen Freiheit zu verteidigen. Er unterstellte gar der Französischen Revolution, sie sei von künftigen Urheberrechtsbesitzern geführt worden und habe sich gegen „die geistige Leibeigenschaft des Ancien Régime“ gerichtet. Kritikern warf er vor, sie wollten "digitalen Totalitarismus". Selbst innerhalb der CDU/CSU sorgte diese Haltung der Hardliner Heveling und Dr. Günter Krings für Aufsehen und Kritik.
ACTA im Detail - deshalb gegen die Gegner auf die Barrikaden:
Laut Artikel 6,1 muss sich jeder unterzeichnende Staat verpflichten, mit geballter Polizeigewalt gegen mögliche Verstöße gegen das Urheberrecht vorzugehen. Artikel 7 verlangt das Einsetzen von Zivilrichtern und Artikel 8 weist sie an, wie und wann sie gegen Copyright-Sünder vorzugehen haben. Artikel 9 bestimmt die Richtlinien, nach denen eine Schadensersatzhöhe bestimmt wird, Artikel 10 schließlich erlaubt die Vernichtung des beschlagnahmten Eigentums (PCs, Festplatten usw.).
Laut Artikel 11 müssen die Beschuldigten andere am Urheberrechtsverstoß beteiligte Personen preisgeben. Artikel 12 regelt die Beweislage und rückt Urheberrechtsverletzungen beinahe in die Nähe von Vergehen, bei denen "Gefahr im Verzug" herrscht. Artikel 24 bestimmt, dass die Sanktionen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Gefängnisstrafen reichen können, es wird lediglich eine "Vergleichbarkeit" mit anderen Straftaten angestrebt.
Beide Seiten bauen Druck auf
Wie geht es weiter? Für Ende Februar wurde eine EU-Sitzung zu ACTA anberaumt, ob sie stattfinden wird, ist jedoch noch unklar. Einstweilen streiten sich die Befürworter und die Gegner von ACTA. Die Electronic Frontier Foundation und die Open Rights Group wollen die Proteste international zusammenführen. In Deutschland will die Piratenpartei über den neuesten Stand und Proteste aufklären. Am 11. Februar ist ein bundesweiter Aktionstag geplant.
Quelle: CHIPOnline Business vom 31. Januar 2012
Gruß
bastla
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