Nur zur Warnung:
Surfen auf Pornoseiten ist Grund für fristlose Kündigung
Das Aufrufen pornographischer Internetangebote am Arbeitsplatz stellt einen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar.
Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Düsseldorf hervor. Hierbei wurde festgelegt, dass der Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung berechtigt ist, wenn privates Surfen im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist.
Verhandelt wurde der Fall eines Mitarbeiters, dem fristlos gekündigt wurde, nachdem er entgegen den Vereinbarungen seines Arbeitsvertrages den Firmenanschluss für privates Surfen nutzte.
Quelle




Surfen auf Pornoseiten ist Grund für fristlose Kündigung
Das Aufrufen pornographischer Internetangebote am Arbeitsplatz stellt einen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar.
Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Düsseldorf hervor. Hierbei wurde festgelegt, dass der Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung berechtigt ist, wenn privates Surfen im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist.
Verhandelt wurde der Fall eines Mitarbeiters, dem fristlos gekündigt wurde, nachdem er entgegen den Vereinbarungen seines Arbeitsvertrages den Firmenanschluss für privates Surfen nutzte.
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