Achtung Tim !!!

AlterKnacker

Household Manager
Teammitglied
Nur zur Warnung:

Surfen auf Pornoseiten ist Grund für fristlose Kündigung

Das Aufrufen pornographischer Internetangebote am Arbeitsplatz stellt einen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar.
Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Düsseldorf hervor. Hierbei wurde festgelegt, dass der Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung berechtigt ist, wenn privates Surfen im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist.
Verhandelt wurde der Fall eines Mitarbeiters, dem fristlos gekündigt wurde, nachdem er entgegen den Vereinbarungen seines Arbeitsvertrages den Firmenanschluss für privates Surfen nutzte.

Quelle

:D:D:D:D
 
Wieviel Prozent Belegschaftsreduzierung verkraftet denn ein Unternehmen ?

(Darüber hinaus möchte ich noch betonen, dass ich das Wohlfühlboard nur bedingt pornografisch finde)

Gruss
Tim
 
Jeder der keine Dauererektion hat, fliegt ? hm....

Wenn ich das Viagra-Vertriebsmonopol bekomme ist das ein guter Vorschlag

Gruss
Tim
 
Oben