Abmahnverhalten der Dt. Telekom

rsjuergen

assimiliert
Die Deutsche Telekom hat die Site "telekomiker.de" abgemahnt. Es handelt sich um ein Portal mit eindeutig zweideutigen Inhalten. Den Betreibern droht nun eine Strafe von 250.000 Mark, sollten sie ihr Angebot weiter im Web betreiben.

Die Justizabteilung der Telekom hat in den vergangenen Wochen und Monaten einen harten Kurs in Sachen Markenrecht eingeschlagen: Ende vergangenen Monats ließ der Konzern beim Deutschen Patent- und Markenamt den Begriff "Internet" als Marke eintragen (Az.: 300 20 882.0/38; Markenblatt vom 31. Oktober.2001, S.14.281). Diese Marke unterscheide sich von der normalen Schreibweise für Internet einzig dadurch, dass das zweite "t" in der Art das "@"-Zeichens geschrieben ist.

Zuvor waren schon in den Fällen "Magenta" und "T"-Zeichen Abmahnwellen durchs Internet gerollt: Ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Mark drohte dem Autorenservice "My favourite books". Der Online-Dienstleister hatte in einer Anzeige großflächig die Farbe Magenta verwendet, welche sich die Telekom für den Bereich Telekommunikation und Online markenrechtlich hat schützen lassen. "Wir mussten das tun, um einen Präzedenzfall zu verhindern", sagte ein Sprecher der Telekom damals gegenüber ZDNet.

Auch dem Betreiber der Site "Boersenshirts.de", Ole Mörk, der ein so genanntes "T-Shi(r)t" für 25 Mark anbot, wurde eine Vertragsstrafe von 10.000 Mark pro verkauftem Shirt in Aussicht gestellt.

Auf diese Weise sorgt die Telekom dafür, dass selbst der "unbescholtenste Bürger" die Adressen von solch wichtigen Seiten erfährt!
 
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