Geredet wurde über die Drosselpläne der Telekom schon sehr viel, die Verbraucherzentrale NRW schreitet nun zur Tat und leitet die juristische Klärung der Frage ein: Sie hat die Telekom formell abgemahnt und zur Rücknahme der entsprechenden Klauseln aufgefordert. Geschieht dies nicht, könnte als nächster Schritt eine Klage folgen.
Nicht nur die Drosselung an sich bringt die Verbraucherschützer auf die Palme, sondern auch und vor allem die Tatsache, dass mit der gedrosselten Geschwindigkeit von 384 kbit das Internet quasi nicht mehr nutzbar ist.
Im Volltext nachzulesen hier:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen : Internet im Schneckentempo: Antworten auf Fragen zur geplanten Drosselung
via
Nicht nur die Drosselung an sich bringt die Verbraucherschützer auf die Palme, sondern auch und vor allem die Tatsache, dass mit der gedrosselten Geschwindigkeit von 384 kbit das Internet quasi nicht mehr nutzbar ist.
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Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen : Internet im Schneckentempo: Antworten auf Fragen zur geplanten Drosselung
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