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Weil es das derzeitige Verfahren zur Einberufung von Wehrpflichtigen für verfassungswidrig hält, hat das Kölner Verwaltungsgericht die Einberufung zweier Betroffener ausgesetzt. Gleichzeitig wurde das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verständigt, um sich mit der Verfassungsmäßigkeit zu...
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