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justizia.gifDas Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat in einer Grundsatzentscheidung die Paragraphen 111 bis 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für teilweise verfassungswidrig erklärt. Bis zum 30. Juni 2013 muss die Bundesregierung nun eine Neufassung vorlegen.
Die Bestimmungen, welche...
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