Datenschutz Namensnennung in pdf Dokument auf einer Homepage

ElSer

nicht mehr wegzudenken
Hallo,

ich hätte da mal eine Frage:

Ich betreibe die Homepage für einen kleinen Verein. Auf dieser Homepage sind auch die Mitgliedszeitschriften seit 199x als pdf - Files hinterlegt. In den Mitgliederzeitschriften sind auch die jeweiligen Altersgruppen des Vereins mit ihren jeweiligen Mitgliedern (namentlich) aufgeführt. Die Namensnennung erfolgt in einer Liste von jeweils ca. 10 Namen, ohne Bild oder weiteren Text - einfach nur als Dokumentation, wann wer in dieser Altersgruppe war.

Jetzt hat sich ein ehemaliges Mitglied (XX Jahre alt) einer dieser Gruppen bei mir gemeldet und mich um die Entfernung seines Namens aus einem pdf aus dem Jahre 20xx gebeten.

Die Kinder hatten sich damals den Namen "xxxx" gegeben, dieser Name taucht auch als Überschrift der Mitglieder auf.
Unser Verein ist einer der größeren Jugendverbände in Deutschland und eigentlich nicht übel sondern ehr positiv beleumundet.

Hintergrund der Bitte ist die Sorge, ein späterer Personalchef könnte sich an der Mitgliedschaft in der Gruppe "xxxxx" stören.

Kann mir jemand (natürlich nicht als Rechtsberatung) einen Hinweis geben, wie das rechtlich aussieht? Gibt es einen Anspruch darauf, seinen Namen aus einer Dokumentation im Internt gelöscht zu bekommen?

Ich möchte das pdf eigentlich nicht ändern oder aus dem Netz nehmen.

P.S:
Bisher hatte ich immer nur Angst, einen Namen nicht zu nennen (Urheber,...).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke du musst den Namen löschen. Es handelt sich m.E. um personenbezogene Daten, die aus datenschutzrechtlicher Sicht die Einwilligung des Betroffenen voraussetzen. Evtl. kommt es noch darauf an, wer welche Schlüsse allein aus dem Namen ziehen kann. Ein Hans Müller der bei einem Verein aktiv war, wird wohl nur von Dritten zugeordnet werden können, wenn es im Ort nur genau einen Hans Müller gab. Bei anderen (selteneren) Namen wird die Zuordnung wohl leichter. Unabhängig davon hätte aber auch dieser Hans Müller das Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen, selbst wenn sie damals 20 Hans Müllers zugleich waren.
Ausnahmen gibts glaub ich nur, wenn die Veröffentlichung zwingend nötig ist oder von öffentlichem Interesse.

Das ist so das, was ich im Zusammenhang mit einer Fußballvereinshomepage so im Hinterkopf behalten hab.
 
Der Einschätzung schließe ich mich an - die Betroffenen müssen einer Veröffentlichung explizit zustimmen.

Unabhängig von rechtlichen Bestimmungen ist meine persönliche Meinung: Es gebietet der Anstand, dieser Bitte nachzukommen.
 
Erstmal danke euch beiden für die Einschätzungen.

Meine erste Reaktion war, daß ich Kontakt mit ihm aufgenommen und die pdf's vom Netz genommen habe. Wenn er auf seinem Wunsch besteht, werde ich natürlich seinen Namen (und die aller anderen...) irgendwie aus den pdf's löschen.

Ich habe mich mittlerweile schlauer gemacht. Demnach ist also auch schon der Name einer (lebenden!) Person schützenswert.

Ich frage mich nur, ob dann z.B. die Onlineausgaben von Tageszeitungen von jedem Namensinhaber den sie nennen (nicht Prominenz, sondern z.B. Vereinsmeier) eine schriftliche Einverständniserklärung haben??? :eek:
 
Bei Prominenz brauchen sie keine. Vereinsmeier schreiben die Zeitungen häufig an und schicken denen sozusagen die Meldung zu bzw. bitten darum, über etwas zu berichten, d.h. sie geben damit implizit eine Genehmigung.

Als normale Privatperson kann man jedoch jederzeit darum bitten, nicht namentlich genannt zu werden und dann sind Presse, Funk und Fernsehen dazu verpflichtet den Namen unkenntlich zu machen (Frau K. aus B. (Name der Redaktion bekannt)). Es ist da allerdings etwas schwieriger, weil da eine Abwägung zwischen mehreren Rechten stattfindet: Datenschutz, Pressefreiheit, Informationsfreiheit und alles was da noch so hinten dran hängt. Das ist bei einer Vereinsseite nicht der Fall. ;)

BTW: Braucht ein Verein nicht sogar einen Datenschutzbeauftragten, wenn er eine bestimmte Größe überschreitet oder zumindest eine verbindliche und den Mitgliedern bekannt zu machende Datenschutzrichtlinie wenn die Daten elektronisch gespeichert werden?
 
>>Datenschutz, Pressefreiheit, Informationsfreiheit und alles was da noch so hinten
>>dran hängt. Das ist bei einer Vereinsseite nicht der Fall.

Ich denke schon, daß bei einer Vereinseite, auf der redaktionelle Beiträge veröffentlicht werden, ebenso wie bei einer Mitgliederzeitung, Pressefreiheit und Informationsfreiheit durchaus Geltung besitzen!

Das mit dem Datenschutzbeauftragten hängt meines Wissens nach an der Anzahl der Personen, die mit der Erhebung von Daten beschäftigt sind.
Vereinsbezogen hatte ich mal hier etwas gefunden:
http://betriebssportverband-berlin.de/html/download/Der_Datenschutzbeauftragte.pdf

Aber nur nochmal zur Klarstellung: es handelte sich bei der Veröffentlichung nicht um erhobene Daten, sondern um im Ort allgemein Bekanntes und Offensichtliches
 
Ich denke schon, daß bei einer Vereinseite, auf der redaktionelle Beiträge veröffentlicht werden, ebenso wie bei einer Mitgliederzeitung, Pressefreiheit
Nein, denn ihr unterliegt nicht dem Presserecht, selbst wenn ihr eine Vereinszeitung herausbringt - außer sie ist auch außerhalb eures Vereins erhältlich. In dem Fall benötigt ihr aber auch einen Redakteur bzw. eine dedizierte Person, die Verantwortlich im Sinne des Presserechts ist. Das bedeutet: Eine natürliche Person, die persönlich haftbar ist und im Zweifelsfall auch bei Verstößen gegen geltendes Recht die Strafe zahlt bzw. ins Gefängnis wandert.
Informationsfreiheit durchaus Geltung besitzen!
Informationsfreiheit ist das Recht, was ich habe um mich aus allen zugänglichen Quellen zu informieren, nicht das Recht, alles veröffentlichen zu dürfen was man weiß. Der Schutz der Person wird im Allgemeinen bei Normalmenschen, die nicht im Licht der Öffentlichkeit stehen - und das tut ein Mitglied eines Vereins nicht automatisch mit dem Eintritt - höher bewertet.
Aber nur nochmal zur Klarstellung: es handelte sich bei der Veröffentlichung nicht um erhobene Daten, sondern um im Ort allgemein Bekanntes und Offensichtliches
Der eigentliche Knackpunkt in Deinem Satz ist "im Ort".

Wenn einer Deiner Bekannten aus eurem Ort hier in Forum Deine Telefonnummer und Deine Adresse in Verbindung mit Deinem Namen veröffentlichen würde, wäre das mit Deiner Begründung auch die Veröffentlichung bei euch im Ort allgemein bekannter Daten und ich vermute, dass Dir das ebenfalls missfallen würde.

Bei euch in Ort bekannt bedeutet, dass es einem begrenzten Personenkreis bekannt ist. Durch die Veröffentlichung im Web wurden diese Daten jedoch der gesamten Welt bekannt gemacht, also auch Leuten, von denen der Namensinhaber nicht wollte, dass sie es wissen, wie man auch aus seiner nachvollziehbaren Begründung für den Wunsch der Löschung leicht entnehmen kann. Er hätte es auch überhaupt nicht begründen müssen, ein einfaches "Ich will, dass mein Name entfernt wird" reicht völlig aus. ;)

PS: Ich bin kein Rechtsanwalt, das obige ist meine Interpretation bzw. Meinung der Rechtslage und keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen sollte immer ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden.
 
Mit den oben genannten Begründungen, könnte man jetzt ALLE Vereinsseiten im Netz abmahnen!

Denn sie haben fast alle Berichterstattungen ihrer Aktivitäten und da werden meist die Namen der Beteiligten genannt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so ist, wie oben beschrieben. Weiß es aber nicht.
 
Mit den oben genannten Begründungen, könnte man jetzt ALLE Vereinsseiten im Netz abmahnen!
Nein abmahnen kann man nicht. Aber jeder Einzelne darf ohne Begründung verlangen, dass sein Name entfernt wird - und sollte das nicht umgehend getan werden, kann er es einklagen und dann wird's teuer - vor allem wenn er nicht vorher über die Veröffentlichung informiert wurde.

Was bitteschön ist so schwer oder außergewöhnlich daran, dem Wunsch eines Menschen nach ein wenig mehr Privatsphäre nachzukommen? Nicht jeder will seinen Schniedel auf facebook zeigen. Ist es denn schon soweit, dass man wirklich jedes kleine bisschen Privatsphäre, was einem noch verblieben ist, einklagen muss? Glaubt wirklich jeder, er dürfe mit fremden Namen alles machen nur weil die Person zufälligerweise z.B. Mitglied in einem Stecknadel-in-eine-Reihe-Leger Verein ist? :motz :wand

:devil
Wenn das so sein sollte, dann wäre ich für die Einführung von Duellen. Vielleicht würden die ersten 20 Toten dem Rest dieser heruntergekommenen Republik ein wenig Verstand und vor allem Achtung und Respekt vor dem eigenen Nachbarn einbläuen und beweisen, dass nicht jeder mit allem einverstanden ist. Dann kann man sich wenigstens wehren, ohne sich dabei durch Anwaltskosten ruinieren lassen zu müssen.
:devil

PS: Und warum werden solche Daten, wenn sie schon ins Web gestellt werden, nicht einfach mit einem Passwort gesichert, welches nur an berechtigte Personen herausgegeben wird? Oder einfach über eine JS Select Box auswählbar gemacht, die verhindert, dass der nächste daher gelaufene Bot sie indiziert?
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für deine Erörterungen!

Wenn ich also in einen Fußball- oder Handballverein beitrete, mache ich denen sofort
klar, dass ich nicht wünsche, dass mein Name veröffentlicht wird.

"Der Spieler mit der Nr XX Herr/Frau S. (Name ist uns bekannt) schoss das entscheidende Tor
und brachte seine/ihre Mannschaft in die Finalrunde der Ortsvereinturnier."


Verstehe mich nicht falsch, aber ich kann mir das bei bestem Willen nicht vorstellen!

Wenn ich in einem Verein beitrete, muss ich damit rechnen, dass zumindest mein Name irgendwo veröffentlicht wird.
Und auch wenn der Verein noch so klein ist, gehört er irgend einem Verbannt an,
dessen Satzungen ich ebenfalls mit meiner Beitritterklärung eingewilligt habe. Stichwort DFB beim Fußball.
Irgendwo werden sie (die Vereine) sich schon abgesichert haben!

Schau dir doch diesen hickhack der Hartplatzfreunde an!
Wurden vom DFB zur Unterlassung gezwungen Videos ihre Kinder
beim Fußballspielen ins I-net zu stellen.
Verrückt diese Deutsche Internetwelt!
 
Ein Reporter, der nicht dazu in der Lage ist, einen guten Bericht zu schreiben ohne einen Namen nennen zu müssen, ist meiner Meinung nach nicht wirklich sein Geld wert - aber heutzutage werden ja verstärkt irgendwelche Freizeit-Nebenjob-Freiberufs-Hilfswillis herangezogen, da wundert es nicht wirklich, dass das alles den Bach runter geht ...

Ich habe eine Zeit lang beim WDR geschafft und da war es z.B. Usus, dass die Erlaubnis jeder einzelnen Person, die nicht gerade zur Prominenz gehörte, eingeholt werden musste, wenn ein Interview mit ihr gemacht wurde. Auch Reporter von Tageszeitungen fragten damals noch explizit nach, zumindest haben sie das bei mir getan, als ich interviewt wurde (ca. 20 Jahre her) ...
 
Bei Hartplatzfreunde ging es aber nicht um den Schutz von Persönlichkeitsrechten, sondern ums liebe Geld :).
Bei den Vereinen wird es so sein, dass zum Zeitpunkt, wo man dort aktiv ist, sicher kaum jemand etwas gegen die Veröffentlichung haben wird - aber später kann das vielleicht aus anderen Gründen wichtig werden.

Krasses Beispiel: Ich bin Berufskraftfahrer und überzeugter Vegetarier, Mitglied im Vorstand des hiesigen Vegetarier-Vereins.
Ein paar Jahre später bin ich immer noch Vegetarier, aber nicht mehr in dem Verein aktiv und arbeitslos. Eine ortsansässige Großmetzgerei sucht einen Fahrer, und ich will mich bewerben ;).
 
Ich verstehe ja, was ihr meint. Auch ich mache mir Gedanken darüber, wer, was von mir weiß und wer sein Wissen ohne des Meinige in Umlauf bringt.

Die Sache ist doch, wenn jemand in einem Verein erfolgreich ist, taucht sein Name zwangsläufig in der Regionalen Presse auf. Auch der Verein wird diesen Erfolg für sich verbuchen wollen.
Und nun zu der Frage, hab ich denn ein Recht darauf meine Vereinsgeschichte löschen zulassen, oder ist es Vereinsgeschichte, und ich muss damit leben, dass da irgendwo mein Name auftauchen könnte?
Habe ich mich mit meiner Beitrittserklärung damit einverstanden erklärt, dass mein Name veröffentlicht werden darf?
Dann kann ich ja nicht nach Jahren kommen und dem Archivar so eine Arbeit abzuverlangen.

Apropos, ich kann auch als überzeugter Vegetarier in einer Großmetzgerei arbeiten.
Es geht doch nur meinem Gewissen etwas an, ob ich dies fertigbringe.
Aber ich weiß schon auf was du hinaus willst! Saufen, Party und daneben benehmen,
und nun, Jahre später willst Bundespräsident werden.

Nach wie vor, denke ich, dass das eine verzwickte Sache ist.
 
Habe ich mich mit meiner Beitrittserklärung damit einverstanden erklärt, dass mein Name veröffentlicht werden darf?
Kommt auf die Vereinssatzung an, die du akzeptiert hast. ;)
In unserem Sportverein muss auch extra gefragt werden, wenn Namen oder Fotos veröffentlicht werden sollen. Da reicht es noch nichtmal, dass man wenn ein Mannschaftsfoto gemacht wird, davon ausgehen muss, dass so ein Mannschaftsfoto nur für die Veröffentlichung gemacht wird. Das Motto "wer nicht veröffentlicht werden will, lässt sich nicht fotografieren" gilt ebensowenig, wie die stillschweigende Übereinkunft, als Torschütze in der Zeitung erwähnt zu werden. Die meisten wollen das zwar, aber der Verein oder die Zeitung haben kein Recht darauf.

BTW: Wo liegt der Nutzen darin, heute zu wissen, wer 1997 in welchem Verein war? Für wen kann sowas interessant sein, außer man sucht speziell nach Informationen über eine Person - und warum sucht dann jemand Infos über diese Person? Meist doch nur, um jemandem was anhängen zu können oder Schwachstellen aufzudecken. Und so ein Informationsbedürfnis würde ich mit meiner Homepage-Arbeit nicht unterstützen wollen.
 
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BTW: Wo liegt der Nutzen darin, heute zu wissen, wer 1997 in welchem Verein war? Für wen kann sowas interessant sein, außer man sucht speziell nach Informationen über eine Person - und warum sucht dann jemand Infos über diese Person? Meist doch nur, um jemandem was anhängen zu können oder Schwachstellen aufzudecken. Und so ein Informationsbedürfnis würde ich mit meiner Homepage-Arbeit nicht unterstützen wollen.

Die Fragestellung ist meiner Meinung nach falsch.

Vereinshistorie! Und wer war das nochmal, der das entscheidende Tor zum Aufstieg schoss?

Natürlich kann man dann auch nach bestimmten Personen suchen.
Aber es ist ja nichts schlimmes Fußball oder Handball oder was auch immer gespielt zu haben!
Nur, in einer Berichterstattung hat nichts persönliches zu suchen!
Ob der Torschütze nun Vegetarier war/ist, oder Schwul ist, wen geht das was an?
 
Wo liegt der Nutzen darin, heute zu wissen, wer 1997 in welchem Verein war?
Keine Ahnung, aber die heutigen Historiker und Archäologen freuen sich z.B. darüber dass auf einer Steintafel, die sie auf das Jahr 50 v.C. datieren den Namen Marcus Tullius als angehörigen der XXXVI. Legion lesen konnten.

Darum wozu es gut ist dreht es sich nicht, es dreht sich einfach nur darum, dass es nicht gemacht wird, wenn die Person selbst es nicht will. Früher war es kein Problem, wenn man irgendwann in einem Lokalblättchen stand und sich 2 Jahre später irgendwo beworben hat, denn der zukünftige Arbeitgeber ging garantiert nicht bei allen Zeitungen vorbei und hat in den dicken Archivwälzern gesucht, ob er etwas über einen findet.

Heute ist das anders:
Irgendwer schreibt was über einen und die ganze Welt kann es mit einem Klick abrufen. Hinzu kommt, dass ein Mal im Netz vorhandene Daten nur extrem schwer wieder verschwinden, denn sie landen z.B. bei der Waybackmachine oder im permanenten Google Cache (der übrigens gegen Entlöhnung auf Minuten genau abgefragt werden kann, normale Nutzer bekommen die Versionierung nur über Umwege) oder bei der Stasi und können jederzeit abgerufen werden. Es gibt sogar Auskunfteien die gezielt solche Informationen im Auftrag der zukünftigen Brötchengeber suchen und sehr häufig nur algorithmisch bewerten (Automatisierte Persönlichkeitsprofilerstellung).

Da fließen sogar so Sachen hinein wie: "Was haben die Wohnungsnachbarn geposted" um herauszufinden welches soziale Umfeld am Wohnort des Delinquenten Bewerbers vorhanden ist, welche politischen Ansichten vorherrschen und ob die Gardinen wöchentlich gewaschen werden. Auch Ansichen der Häuser können viel aussagen (Street View).

Da ist man bei einer unglücklichen Zusammenstellung (Haus ein paar Jahre nicht neu gestrichen, 2 Schrottkarren vor der Haustür, nur Handy Prepaid Verträge, evtl. mal ein Schufa Eintrag, Mitgliedschaft in einem Fußballverein, die blöde Äußerung im Supernature-Forum von vor 9 Jahren, die eigentlich als Scherz gemeint war) schnell in einer bestimmten Schublade drin (gewaltbereiter Fußballhooligan), die nicht einmal passen muss, aber aus der man nur sehr schwer wieder heraus kommt. ;)
 
Das Internet ist schon eine feine Sache,
es macht viele Dinge viel einfachen.
Aber viele Dinge, die ich so eben gar nicht haben will,
aber eben auch!

Das heißt für jeden, dass er mehr Verantwortung,
was andere über ihn wissen, hat.

Man muss schon genau überlegen, wem man was von einem preis gibt!
Deshalb bin ich hier "roots", auf anderen Boards habe ich dem Entsprechend andere Nicks.
Auch nutze ich einige verschiedene eMail-adressen und hi & da so einmal Dinger.
 
Ui, ui, ui...

Lieber QuHno,
der Begriff Informationsfreiheit sagt mir schon etwas, es war Deine Aussage, daß die Informationsfreiheit bzgl. einer Vereinshomepage nicht gilt. Meiner Meinung nach sollte man sich informieren dürfen wo man will...

Leider schweift die, ansonsten sehr interessante, Diskussion gerade in Sphären ab, die mit meinem ursprünglichen Problem wenig zu tun haben. Ich unterscheide schon ein wenig zwischen wertfreier Information und wertender (Selbst-)Darstellung. Ich kann aber das Argument von Supernature (Metzgereifahrer) nachvollziehen. *Ich* sehe es in meinem konkreten Fall nicht so, lasse aber trotzdem zukünftig mangels Einverständniserklärung alle persönlichen Datenbezüge weg, bzw. lösche die paar Jahre Dokumentatin aus dem Netz.

Trotzdem Danke für Eure Denkanstöße!
 
der Begriff Informationsfreiheit sagt mir schon etwas, es war Deine Aussage, daß die Informationsfreiheit bzgl. einer Vereinshomepage nicht gilt.
Das habe ich nicht geschrieben.

Ich habe lediglich klar gestellt, dass der Begriff Informationsfreiheit nichts mit der Veröffentlichung zu tun hat, sondern sich nur auf das Recht bezieht, sich informieren zu dürfen.

Das gilt übrigens nur für zugängliche Quellen. In dem Moment, in dem Schutzmaßnahmen gegen eine Einsicht vorgenommen wurden, greift das Recht nicht mehr und seien die Maßnahmen auch noch so nachlässig ausgeführt.
Meiner Meinung nach sollte man sich informieren dürfen wo man will...
Ich habe nie das Gegenteil behauptet ;)
Aber es gibt eben auch noch andere Rechte, und da gilt es abzuwägen, denn kein Gesetz steht im luftleeren Raum. Im Zweifelsfall hat bei Privatpersonen bis jetzt immer das Persönlichkeitsrecht gewonnen, wenn es zum Streitfall kam und kein übergeordnetes öffentliches Interesse bestand.

Und wenn Du weiterhin unsicher bist, wie das korrekte Verhalten im Umgang mit persönlichen Daten ist, geh zum Rechtsanwalt. Der kann und darf Dir eine verbindliche Auskunft geben. Die paar €uronen für eine Rechtsberatung sind IMHO gut angelegtes Geld.

BTW: Unser Datenschutzbeauftragter in der Firma sagt schlicht und ergreifend: Wenn die Person möchte, dass die Daten gelöscht werden, dann sind sie unverzüglich auf formlosen Antrag zu löschen, oder , falls technisch nicht möglich, vollständig zu anonymisieren.


Diese Antwort habe ich nur geschrieben, weil ich nicht wollte, dass da etwas falsch verstanden wird, was ich geschrieben habe oder hineininterpretiert wird, was ich nicht geschrieben oder ausgesagt habe.
 
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