[Datenschutz] T-Online darf Flatrate-IP-Nummern speichern

Nö, war Datenschutzrechtlich bedenklich und eigentlich nicht legal, da bei einer Flatrate keine Verbindungsdaten zur Abrechnung nötig sind (ist ja pauschal abgegolten). Gemacht haben sie es trotzdem und damit die "Blaue Briefe"-Aktion von der RIAA ermöglicht.
 
Hm, ich dachte allgemein müssen IPs über einen gewissen Zeitraum (3 Monate oder so) gespeichert werden um illegalen Tätigkeiten bei Anfragen nachgehen zu können.
 
Jup, die beiden Regelungen haben miteinander kollidiert. Nun hat die Strafverfolgung gesiegt :(

Naja, was soll's, bin eh bei einem anderen DSL-Provider ;)

edit: Der Kommentar bringts auf den Punkt:
schnipp
...
Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde in Darmstadt kann nur mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen werden. Sowohl das BDSG als auch alle anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften wie beispielsweise das hier einschlägige TDDSG gehen vom Grundsatz der größtmöglichen Datenvermeidung und Datensparsamkeit aus. Dieser erstmals im TDDSG enthaltene Grundsatz konnte dort nach der ausdrücklichen Aufnahme in Paragraf 3a Abs. 1 BDSG entfallen.

Unter diesen Umständen stand für viele Experten bislang außer Frage, dass das Mitprotokollieren von Abrechnungsdaten bei Nutzung einer Flatrate rechtswidrig sein muss, da diese Daten zur Abrechnung schlicht nicht benötigt werden. Der Kunde muss den Dienst unabhängig von seiner Nutzung zahlen. Keinesfalls dürfen nach dieser Argumentation Daten, die Rückschlüsse darauf zulassen, welcher Nutzer welchen Dienst wann benutzt hat, länger als für die Nutzung erforderlich gespeichert werden.
...
schnapp
 
Original geschrieben von Pennywise
Hm, ich dachte allgemein müssen IPs über einen gewissen Zeitraum (3 Monate oder so) gespeichert werden um illegalen Tätigkeiten bei Anfragen nachgehen zu können.

Määäpp! :D
80 Tage.
 
Eine Sauerei ist das! :mad
Die Telekomiker haben das lange illegalerweise gemacht und jetzt werden sie auch noch gedeckt!

Nach den bisherigen Bestimmungen durften Provider nur Daten zu Abrechnungszwecken speichern. Bei Flatrates ist das also nicht nötig. Da hat sich aber nicht jeder Provider dran gehalten. Besonders die Teledum ist dafür bekannt.
 
Jup, die beiden Regelungen haben miteinander kollidiert.
Nun hat die Strafverfolgung gesiegt

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat aufgrund der Entscheidung des
Hessischen Datenschutzbeauftragten in einem dreiseitigen detaillierten
Schreiben an den Petenten Stellung genommen - siehe www.dud.de
Nach meiner Einschätzung ist deren Stellungnahme abgewogen, auch
wenn es auf den ersten Blick nicht so aussah.

Die Telekom hat nach Bundesdatenschutzgesetz ein berechtigtes
Interesse, nachweisen zu können, dass KEINE LEISTUNGSSTÖRUNG
vorgelegen hat und der Nutzer somit kein Recht hat, evtl. das
Entgelt pauschal zu kürzen.

Zum anderen muss die Telekom bei schwerwiegenden Straftat-
beständen tatsächlich Auskuft geben
. Doch Supi hat schon
mehrmals darauf hingewiesen, dass es sich dabei nicht um 'Eseleien'
handelt - und das Regierungspräsidium Darmstadt hat nunmehr
konkrete Beispiele genannt wie massive DoS-Angriffe..

Manchmal muss man die Nachricht hinter der Nachricht lesen.
 
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