Diskussion Die E-Zigarette - Ersatz, Notlösung, oder was?

Ich habe rund ein halbes Jahr eine E-Zigarette bemüht. Mir ging es dabei weniger um den Entzug vom Tabakrauchen, als mehr um eine alternative, mit der ich ggf. auch in der Wohnung und im Auto rauchen kann (was ich mit Tabak nie tun würde).

Prinzipiell fand ich es ganz angenehm, allerdings habe ich das Teil erstmal wieder in die Ecke gestellt. Mich nervte einfach, dass das gerät immer wieder mal siffte. Im Anzug wollte ich das Teil nihct durch die Gegend schleppen und auch meine Jacken waren mir zu schade. Als dann mein ursprünglich gewähltes Aroma nicht mehr zu bekommen war, ist die Entscheidung zunächst gegen die E-Zigarette gefallen.

Aber vielleicht hole ich sie ja zum Sommer wieder raus, wenn Bikiniwetter angesetzt ist ...
 
Heute will ich hier mal einen Bericht zu meinem Umstiegsversuch von Zigaretten auf E-Dampfen schreiben. Schon nach 3 Tagen E-Dampfen war ich tatsächlich ohne Wehen von den Zigaretten weg :eek: Das hätte ich mir nach 47 Jahren mit zuletzt täglich mindestens 35 gerauchten Zigaretten nie und nimmer träumen lassen. Morgen rauche ich 4 Wochen nicht mehr und ich rieche jetzt doch tatsächlich sogar wieder Zigarettenrauch, wenn ein Raucher 15m vor mir her läuft. Noch vor kurzem hätte ich nicht mal gerochen, wenn ein ganzes Bataillon Raucher vor mir her gelaufen wäre. Frau und Hund sind auch begeistert, weil es im Wohnzimmer nicht mehr nach Rauch stinkt :D E-Dampfen ist nach meiner Erfahrung also wirklich eine tolle Methode, um von den Zigaretten weg zu kommen.
Leider drohen von Staatsseite ab 20.Mai dieses Jahres mit der gesetzlichen TPD2-EU-Richtlinien-Umsetzung enorme Einschränkungen und Verteuerungen oder gar ein generelles E-Rauch-Verbot. Werde ich dann zur Zigarette zurück kehren? Ich befürchte, ja.
Nun ja, hoch lebe die Diktatur der EU und die gehorsame Merkel-Regierung!
 
Leider drohen von Staatsseite ab 20.Mai dieses Jahres mit der gesetzlichen TPD2-EU-Richtlinien-Umsetzung enorme Einschränkungen und Verteuerungen oder gar ein generelles E-Rauch-Verbot

Hier wird mit lockerem Wortlaut erklärt, was sich ändern wird:
Die TPD2 ? Die Apokalypse ist nah! - Nein, soweit ist es noch nicht.
Die TPD2 ist im Wortlaut ebenfalls im Artikel verlinkt.

Eine Besteuerung der E-Zig wird bereits geplant:
http://www.newsbuzzters.com/lifestyle/eu-plant-2017-einheitliche-besteuerung-der-e-zigarette-578710/

Glückwunsch zum reibungslosen Umstieg Desperado!
 
Ich bin seit Juli rauch- und seit November nikotinfrei.

Im Sommer dachte ich mir: "Komm', probier es aus!"
Meine Erwartungen waren eher niedrig.
Noch in dem Moment, als ich meine Dampfmaschine ausgepackt habe, hab' ich mich noch selbst daran erinnert, nachher Tabak holen zu müssen.
Aber das hat sich dann schlagartig erledigt.

Ich hab' wirklich Glück gehabt. Von 25 Zigaretten täglich auf Null.
Und das Runterpegeln von 18mg (vieeel zu stark) auf 0mg ging auch überraschend gut.
Klar, manchmal bin ich noch am craven, aber es ist halt hauptsächlich Kopfsache.
Ein paar Züge am nikotinfreien Liquid und schon geht es wieder.

Schlimm war es nur, als mein Liquidanbieter zugemacht hat.
Ich habe zwar neue, halbwegs schmackhafte, Liquids gefunden, aber ich trauere meinen Einstiegsliquids immer noch nach.
Denn die waren wie für mich gemacht und hatten sicherlich maßgeblich Anteil daran, dass es bei mir so gut geklappt hat.

Geruchs- und Lungenfunktionen haben sich maßgeblich gebessert.
Ich kann trotz der momentanen Kälte den Berg rauf radeln, ohne das die Lunge schmerzt.
Und riechen kann ich, leider, auch viel besser. Das Diesel immer noch so stinkt. :rolleyes:

Tatsächliche Nachteile:
Wenn die Nachbarin oben drüber schief singt, konnte ich sie früher mittels Zigarettenrauch zum Schließen der Balkontür bewegen.
Damit ist es nun Essig. Auch Mücken lassen sich so nicht mehr vertreiben.
 
Bei mir ist es in 2 Wochen 1 Jahr her, daß ich die letzte Zigarette geraucht habe. Angefangen hatte ich mit 10mg/ml Nikotin. Dabei ist es geblieben und das soll auch so bleiben.
Der Umstieg auf die Dampfe war auf jeden Fall eine gute Entscheidung und höchstwahrscheinlich auch die einzig funktionierende Möglichkeit für mich, von den Tabakzigaretten weg zu kommen.
Finanziell hat sich der Umstieg auch gelohnt.
Vape on! :D
 
Da kann ich mich eigentlich nur beschämend in meine Raucherecke zurück ziehen.:rolleyes:
Jeden Tag überlege ich, mich davon abzukehren, wo liegt der Schalter?
 
Vielleicht hilft es dir ja den Schalter zu finden, wenn ich dir schreibe, wie viel ich jetzt spare :D
Früher habe ich pro Monat für selbst gestopfte Zigaretten ca. 100 € ausgegeben. Jetzt kaufe ich im Online-Shop zum Selbstmischen 1 Liter Basisliquid (10mg/ml Nikotin) für 25 € und 50 ml Aroma (MaxxBlend) für 15 €. Macht zusammen 40 €. Das reicht fast für 5 Monate!
 
Ich gehe jetzt auch ins 4. Jahr ohne Zigaretten. Bin beim Dampfen geblieben bei 3mg/ml Nikotin. Basis kaufe ich nur noch bestehend aus PG und H20. Auf das VG verzichte ich bewusst, vertrage es nicht so gut. Der Dampf ist zwar dann nicht mehr so "dicht", darauf kommt es mir aber nicht an. Ein Vorteil hat es, PG dient den Aromen als Geschmacksträger von daher kann ich diese sehr, sehr sparsam beim Mischen dosieren. :)

Ich bin mir sicher, dass die E-Zigarette für mich die bessere Wahl als das NICORETTE Spray war.
Erst recht wenn ich mir die Inhaltsstoffe des Sprays so anschaue:

Nikotin
Propylenglycol,
Ethanol, Trometamol, Poloxamer, Glycerol, Natriumhydrogencarbonat,
Levomenthol, Minze-Aroma,
Frische-Aroma, Sucralose, Acesulfam-Kalium,
Salzsäure 10 % (zur pH-Wert-Einstellung) und
gereinigtes Wasser

Aber gisqua hat da vollkommen Recht, reine Kopfsache und wenn man es ganz ohne Hilfsmittel schafft, ist das bemerkenswert.
 
Explodierende Samsung-Akkus kennt man ja.

Viel Spass bei Lesen

EXPLODIERENDE E-ZIGARETTEN
…Verbrennungen, tiefe Wunden, Blindheit, Verlust von Zähnen und Fingergliedern u.a.
Der Handyhersteller Samsung hat weltweit alle neuen Galaxy Note 7 Smartphones zurückgerufen, da sie durch Überhitzung des Akkus schmelzen und in Flammen aufgehen können. Vergleichbare risikomindernde Aktionen gibt es für E-Zigaretten nicht, obwohl bereits hunderte Anwender durch die Akkus dieser so genannten Dampfer geschädigt wurden. Die meisten dieser Geräte enthalten Lithium-Ionen-Akkus (siehe Kasten, Seite 92) mit hoher Energiedichte, mit denen eine Heizwendel erhitzt wird, um ein Nikotin oder andere Bestandteile enthaltendes Liquid zu verdampfen. Seit 2015 häufen sich Berichte über Akkus, die ohne vorherige Warnzeichen explodiert sind.

Explodiert die E-Zigarette beim Gebrauch, führt dies zu Verbrennungen, vor allem an Mund und Gaumen, Gesicht und Hals sowie an Händen und Armen. Über Lungenschädigung, Kieferfrakturen, Hornhautverletzungen des Auges, Erblindung und abgerissene Fingerglieder wird berichtet. Geschossartig fliegende Akkus bzw. Geräteteile haben Zähne ausgeschlagen und tiefe Wunden gerissen. Wohnungseinrichtungen sind in Flammen aufgegangen. Explodiert die E-Zigarette in der Hosentasche („like a ,rocket in my pocket’”), können Stichflammen schwere Verbrennungen und Wunden im Oberschenkelbereich verursachen. Die Explosion kann sogar tödliche Folgen haben: Ein während des Aufladens explodierter E-Zigaretten-Akku entzündet im Schlafzimmer eines COPD-Patienten den Schlauch eines Sauerstoffkonzentrators und löst einen Brand aus, an dessen Folgen er stirbt.

Die Verbrennungen sind zum Teil ausgesprochen schwer und erfordern Hauttransplantationen bzw. multidisziplinäre Versorgung. Bedingt durch chemische Bestandteile der Akkus können auch gemischte thermische und chemische Brandwunden auftreten. Lithium reagiert heftig mit Wasser unter starker Wärmeabgabe, wobei ätzendes Lithiumhydroxid entsteht. Löschen und Spülen mit Wasser verstärkt die Gewebeschädigung potenziell. In solchen Situationen wird frühes Reinigen (möglichst unter Verzicht auf Wasser) und Debridement empfohlen, um die Lithiumkontamination zu beseitigen und die Ausbreitung der Wunde zu begrenzen.

Explodierende E-Zigaretten sind keine Einzelfälle. Zwar findet die U.S. National Fire Protection Association in den USA für 2015 lediglich 15 Ereignisse. Und aus Deutschland scheint den Behörden nur ein Vorfall bekannt zu sein. Andererseits berichtet bereits eine einzige Klinik in Washington über 22 behandlungspflichtige Ereignisse innerhalb eines Jahres und ein Zentrum in North Carolina innerhalb eines halben Jahres über 10 Patienten mit schweren Verbrennungen und Frakturen im Gesichtsbereich. Eine Umfrage bei Mitgliedern der American Burn Association gibt Hinweise auf „wahrscheinlich mehrere hundert” solcher Ereignisse 2015. Erfasst werden dabei allerdings nur schwer verletzte Patienten, die in Kliniken behandelt werden.

Besonderheiten der Akkus in E-Zigaretten

In den in E-Zigaretten üblicherweise verwendeten Lithium-Ionen-Akkus sind Anode und Kathode durch eine poröse Schicht getrennt und in der zylindrischen Hülle gemeinsam gewickelt. Die Trennschicht enthält toxische und brennbare organische Lösungsmittel. Überhitzt der verkapselte Akku, kann eine Kettenreaktion folgen. Der entstehende Überdruck lässt die metallische Kapsel explosionsartig bersten (während die flachen Akkus von Handys und Laptops sich zunächst in ihrer flexiblen Plastikhülle aufblähen). Durch die zylindrische Form der E-Zigaretten und ihrer Akkus und durch das Mundstück können Verbrennungsgase direkt in den Mundraum geleitet werden. Akku und/oder Geräteteile können als brennendes Geschoss wegfliegen. Ungünstiges Design der Geräte in Bezug auf Akku und Heizwendel, schlechte Verarbeitung, falsche Ladegeräte sowie Kurzschlüsse u.a. können Überhitzung und Explosion begünstigen. Das Risiko steigt, wenn Anwender die Geräte manipulieren, beispielsweise um die Dampfmenge – und damit die Nikotinzufuhr – zu erhöhen. Im Internet verbreitete Behauptungen, dass es bei handelsüblichen E-Zigaretten „grundsätzlich nie” zu einer Explosion kommen kann, erachten wir als verharmlosende Äußerungen Marktbeteiligter, um von der Problematik der Kleingeräte abzulenken, –Red.

Eine aktuelle Fallsammlung gibt Details zu 193 Explosionen von E-Zigaretten, die ab 2009 international in den Medien beschrieben werden. Nahezu jede zweite Explosion hat sich beim Laden – etwa über den USB-Port von Computern – ereignet, etwa jede vierte während des Dampfens und weitere während Transport, Lagerung oder unter nicht näher bekannten Umständen.

Das Angebot von E-Zigaretten ist angesichts tausender Modelle und hunderter Hersteller weltweit unüberschaubar. Unklar bleibt, welche Geräte – abgesehen von manipulierten – besonders riskant sind.

Die Zahlen berichteter Explosionen mögen in Anbetracht der zig Millionen Anwendungen gering erscheinen. Die Ereignisse sind jedoch unkalkulierbar und lebensbedrohlich. Zudem ist von einer beträchtlichen Dunkelziffer auszugehen. Über das Ausmaß der im ambulanten Bereich oder der selbst versorgten Explosionsfolgen gibt es noch nicht einmal Schätzungen. Die Erfassung solcher Ereignisse wird hierzulande erschwert, weil eine zentrale Zuständigkeit fehlt. Sie liegt im Aufgabenbereich der Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Da die Kompetenzen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind, fällt es nicht nur Verbrauchern schwer, die zuständige Behörde zu finden. Auf ihren Internetseiten geben die Landesbehörden dazu keine Hilfestellung.

Formal liegt die Verantwortung für die Produkte bei den Herstellern. Diese müssen nach der Tabakproduktrichtlinie seit 2016 den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten bestätigen, dass sie die volle Verantwortung für Qualität und Sicherheit der vertriebenen Erzeugnisse tragen. Für bereits produzierte oder im Handel befindliche E-Zigaretten gelten bis Mai 2017 Übergangsfristen. Eine routinemäßige Prüfung der Geräte ist jedoch mit den Regelungen nicht verbunden.

Summary:
Lithium-Ionen-Akkus in E-Zigaretten (Dampfer) können ohne vorherige Warnzeichen explodieren, etwa beim Aufladen des Akkus, beim Dampfen oder beim Transport, auch z.B. in der Hosentasche. Schwere Verbrennungen, Wunden, Brände u.a. sind die Folgen.

Verwendung falscher Ladegeräte und Manipulationen an den E-Zigaretten bedeuten eine besondere Gefährdung.

Über mehrere hundert Geschädigte wird in Laienmedien und wissenschaftlicher Literatur überwiegend aus den USA berichtet. Die Dunkelziffer nicht erfasster Ereignisse dürfte erheblich sein.

Bei den in Deutschland für die Überwachung zuständigen Landesbehörden liegen nach Eigenangaben bislang überwiegend keine Erkenntnisse zu explodierten E-Zigaretten vor. Die schwer zu ermittelnden Zuständigkeiten erschweren es Verbrauchern und Ärzten allerdings erheblich, den Behörden solche Ereignisse zu melden.

Fachgesellschaften sollten in Leitlinien zur Behandlung von Verbrennungen die Besonderheiten der durch Lithium-Ionen-Akkus verursachten Brandwunden berücksichtigen, deren Ausmaß durch Kontakt mit Wasser zunehmen kann.
 
Teil-2

EXPLODIERTE E-ZIGARETTEN - WELCHE BEHÖRDE IST ZUSTÄNDIG?
Angenommen, Sie werden gefragt, welche Behörde für die Meldung eines Ereignisses mit explodierter E-Zigarette zuständig ist, könnten Sie weiterhelfen? Was bei Arzneimitteln relativ klar ist - Meldungen unerwünschter Wirkungen erfassen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) und auch das a-t -, ist im Bereich von Lebensmitteln, Tabakwaren, E-Zigaretten u.a. nicht so einfach. Bundesbehörden, die unerwünschte Folgen von Produkten wie E-Zigaretten dokumentieren und auswerten, gibt es nicht.

Auf Anfrage teilen uns das BfArM, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit, dass gemäß Tabakerzeugnisgesetz für die Überwachung von E-Zigaretten, bei denen es sich um so genannte verwandte Erzeugnisse im Sinne des Gesetzes handelt, die "nach Landesrecht zuständigen Behörden" als Marktüberwachungsbehörden zuständig sind. Eine bundesweite Übersicht über diese Behörden in den Bundesländern finden wir nicht. Dass es nicht gerade einfach ist, die zuständige Stelle zu finden, lässt das BVL durchblicken: "Die Länder regeln die Zuständigkeit für die Überwachung … eigenständig und durchaus unterschiedlich. Zumeist sind die Regierungspräsidien oder Gewerbeaufsichtsämter die zuständigen Stellen." Das BVL bringt auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ins Spiel. Diese winkt auf Anfrage jedoch ab: Das BAuA hat zwar Aufgaben nach dem Produktsicherheitsgesetz, dabei handele es sich jedoch "in erster Linie um Aufgaben (zur) Kommunikation zwischen den Bundesländern und der Europäischen Union". Diese Behörde befasst sich also nicht konkret mit der Produktsicherheit von E-Zigaretten.

Schließlich haben wir in allen Bundesländern die Behörden angeschrieben, die uns nach Sichtung der Internetseiten zuständig erscheinen - beispielsweise wegen des Begriffs "Verbraucherschutz" im Titel. Wer jedoch tatsächlich der richtige Ansprechpartner ist, ist für Außenstehende - und, wie wir feststellen mussten, bisweilen auch für die Mitarbeiter der Behörden selbst - schwierig zu erkennen. Denn unsere Befragung der Landesbehörden ergab auch den "Klassiker", dass zwei Behörden eines Bundeslandes sich selbst für nicht zuständig erklären, sondern die jeweils andere. Und kaum vermittelbar dürfte sein, dass in Berlin für E-Zigaretten nicht die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zuständig ist, sondern die für Arbeit, Integration und Frauen oder in Nordrhein-Westfalen nicht das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, sondern das für Arbeit, Integration und Soziales. Bei derartigem Wirrwarr verwundert es nicht, wenn bislang nahezu keine Mitteilungen von Verbrauchern zu den Landesbehörden vorgedrungen sind.

Auch klingen manche Auskünfte realitätsfern. Wer geht - allein schon angesichts der Erfahrungen im besser regulierten Pharmabereich - davon aus, dass Hersteller tatsächlich, wie sie sollten, sofort die Überwachungsbehörden informieren, wenn sich Probleme mit einem ihrer Produkte erkennen lassen? Zwar könnten die Behörden den Buchstaben der Vorschriften folgend regelmäßig risikobasierte Stichprobenkontrollen durchführen. Jedoch fehlen uns Indizien dafür, dass dies in der Realität der Fall ist. Auch hier denken wir an unsere Erfahrungen im Arzneimittelbereich: Selbst wenn Missstände angezeigt werden, haben sich Landesbehörden vielfach als untätig oder ineffektiv erwiesen. Landesbehörden vertreten immer auch Standortinteressen. Dies dürfte besonders dann zu Zielkonflikten führen, wenn die Marktüberwachung im Ressort des Wirtschaftsministeriums liegt, wie beispielsweise in Schleswig-Holstein.

Transparenz und Verbrauchernähe tun aber Not. So wären beispielsweise auf den Internetseiten leicht auffindbare und eindeutige Zuordnungen hilfreich, wofür die jeweilige Behörde zuständig ist und an welche Abteilungen man sich wenden kann. Hinweise zur Mitteilung von Problemen mit auffällig gewordenen Produkten, die im jeweiligen Bundesland vertrieben oder produziert werden, könnten den Kenntnisstand der Behörden zu aktuellen Produktrisiken aufbessern.

In der nachfolgenden Aufstellung informieren wir über die Landesbehörden, die sich durch Antwort als zuständig erklärt haben bzw. auf zuständige Behörden verwiesen haben und geben eine Kurzfassung des Inhalts ihrer Stellungnahmen.
1 BfArM: Schreiben vom 10. Okt. 2016
2 BVL: Schreiben vom 12. Okt. 2016
3 BAuA: Schreiben vom 13. Okt. 2016

Behördenstellungnahmen im Überblick: Wir haben Bundesbehörden befragt, wer für die Sammlung und Auswertung von Berichten zu explodierten E-Zigaretten und deren gesundheitlichen Folgen zuständig ist. Landesbehörden baten wir um Stellungnahme, welche Kenntnisse zu explodierten E-Zigaretten vorliegen, ob bzw. wie viele Berichte hierzu eingegangen sind und ob Maßnahmen zum vorbeugenden Verbraucherschutz bereits getroffen wurden oder in Vorbereitung sind. Die Antworten dokumentieren wir nachfolgend:

Bundesbehörden

Bundessamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Zuständig für technische Risiken bei E-Zigaretten sind die "für die Überwachung der Gerätesicherheit zuständigen Stellen". Nach Bitte um Konkretisierung erläutert das Bundesamt: Analog zur Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen sind die Bundesländer zuständig.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Die BAuA ist im Rahmen von Aufgaben nach dem Produktsicherheitsgesetz in erster Linie für die Kommunikation zwischen Bundesländern und EU zuständig, für mangelhafte E-Zigaretten die Bundesländer. Die "angesprochenen Fälle lassen sich zum großen Teil auf falsche Handhabung der Akkus oder falsche Akkus zurückführen".

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Zuständig sind die "nach Landesrecht zuständigen Behörden" als so genannte Marktüberwachungsbehörden.

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Zuständig sind die Behörden der Bundesländer.

Landesbehörden

Baden-Württemberg - Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: 2014 ist eine Meldung zu einem Unfall bei Verwendung einer E-Zigarette eingegangen, die an die zuständige Marktüberwachung eines anderen Bundeslandes weitergeleitet wurde. In der Vergangenheit sind Unfallereignisse mit Lithium-Ionen-Akkus, z.B. bei handgehaltenen Werkzeugen wie Bohrmaschinen sowie Solarspeicher-Batterien im Zusammenhang mit Photovoltaik-Anlagen, aufgetreten. Akkumulatoren haben daher in der Überwachung eine besondere Relevanz. Bei E-Zigaretten gibt es derzeit keine aktive Schwerpunktaktion. Der Behörde fällt in den letzten Jahren ein Anstieg von Zollmeldungen bezüglich Lieferungen von E-Zigaretten (und anderen Produkten) von nicht in Europa ansässigen Wirtschaftsakteuren direkt an private Endverbraucher auf.

Bayern - Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Deutschlandweit ist dem Landesamt "nur ein einziger Fall" einer explodierten E-Zigarette bekannt (wahrscheinlich der Vorfall in Köln,1 Red.), für Bayern keiner. Das Risiko sich selbst entzündender oder explodierender Akkus von E-Zigaretten besteht vor allem, wenn Konsumenten die Leistung des Akkus modifizieren, um höhere Temperaturen am Heizelement (Verdampfer) und damit eine höhere Aerosolproduktion und Nikotinzufuhr zu erreichen. In der Stellungnahme gibt die Behörde auch Hinweise auf Veröffentlichungen in der wissenschaftlichen Literatur.

Berlin - Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz: Verwiesen wird auf die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, die für Geräte- und Produktsicherheit zuständig ist. Meldungen aus Berlin liegen dieser Behörde nicht vor. Die Medienberichte über den Vorfall 2016 in Köln1 sind bekannt.

Brandenburg - Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz: Zuständig soll das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sein. Aus dieser Behörde wird mitgeteilt: "Es tut mir leid, dass Sie sich jetzt einmal im Kreis drehen". Zuständig als oberste Marktüberwachungsbehörde ist das zuerst angefragte Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Ergänzende Mitteilung von dort: Kenntnisse zu explodierten E-Zigaretten liegen nicht vor. Verbraucherbeschwerden dazu sind nicht eingegangen.

Bremen - Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz: keine derartigen Vorfälle im Land Bremen bekannt.

Hamburg - Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz: Berichte zu explodierten E-Zigaretten und den Folgen liegen nicht vor, lediglich Mitteilungen aus der Presse.

Hessen - Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Erkenntnisse über explodierte E-Zigaretten liegen dem Ministerium sowie dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor nicht vor.

Mecklenburg-Vorpommern - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz: Informationen zu explodierten E-Zigaretten liegen nicht vor. Die Behörde verweist auf das Sozialministerium als zuständige Stelle. Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales: E-Zigaretten standen aufgrund fehlender Meldungen von Vorkommnissen in Mecklenburg-Vorpommern bislang nicht im Fokus.

Niedersachsen - Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Eigene Erkenntnisse zu explodierten E-Zigaretten liegen nicht vor. Insbesondere sind der Behörde keine Beschwerden von Verbrauchern bekannt geworden. Bei den im Internet berichteten Vorfällen lässt sich nicht bestimmen, "ob es sich um Qualitätsmängel der Erzeugnisse oder möglicherweise auch um Handhabungsfehler handelt." Grundsätzlich gilt, dass bei konkreten Hinweisen auf unsichere Produkte die zuständigen Behörden Überprüfungen durchführen und ggf. Korrekturmaßnahmen treffen.

Nordrhein-Westfalen - Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Das Ministerium verweist auf die Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales für die Produktsicherheit von E-Zigaretten. Von dort erfahren wir, dass bislang keine Erkenntnisse zu explodierten E-Zigaretten vorliegen sollen. Dies verwundert, da in zahlreichen Presseberichten über einen Vorfall im Januar 2016 in Köln mit schweren Verletzungen und Verlust von Zähnen durch ein manipuliertes Gerät mit ausgetauschtem Akku berichtet wurde. Die Bezirksregierung in Köln hat Medienberichten zufolge den Verkauf verschiedener Akkus eines Herstellers einstweilig verboten.1 Aus dem Ministerium des Landes NRW erhalten wir hingegen - wie auch aus einigen anderen Ländern - keine konkreten Angaben, sondern Standardformulierungen, wonach die Marktüberwachungsbehörden regelmäßig risikobasierte Stichprobenkontrollen durchführen. Auf konkrete Nachfrage zum Vorfall in Köln und den getroffenen Maßnahmen hat die Behörde nicht geantwortet.

Rheinland-Pfalz - Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten: Die Verantwortung für die Sicherheit von E-Zigaretten liegt grundsätzlich beim Hersteller, der "Vorkehrungen für geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken zu treffen" hat. Bei Hinweisen auf Risiken haben Wirtschaftsakteure die Marktüberwachungsbehörden zu unterrichten, auch über Maßnahmen, die sie zur Vermeidung dieses Risikos getroffen haben. Ggf. ordnen die Marktüberwachungsbehörden die erforderlichen Maßnahmen an. "Unabhängig davon führen die Marktüberwachungsbehörden regelmäßig risikobasierte Stichprobenkontrollen durch." Nach Bitte um Konkretisierung, ob solche Kontrollen erfolgt sind, teilt die Behörde mit, dass der Markt beobachtet und die Thematik erforderlichenfalls in Schwerpunktaktionen näher untersucht wird.

Saarland - Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Berichte über explodierte E-Zigaretten im Saarland sind nicht bekannt. Weitere Maßnahmen erübrigen sich daher.

Sachsen - Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz: Berichte über explodierte E-Zigaretten liegen nicht vor. Die Thematik wurde "bis dato von Konsumenten nicht an uns herangetragen". Die Behörde kommentiert: Höchst vereinzelt aufgetretene Schadensfälle sind "nachweislich durch Plagiate herbeigeführt"; kein Handlungsbedarf.

Sachsen-Anhalt - Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration: Der Behörde liegen zu explodierten E-Zigaretten keine Erkenntnisse vor. Berichte über explodierte E-Zigaretten sind nicht eingegangen.

Schleswig-Holstein - Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume: Die Behörde ist für gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig. "Die Zuständigkeit ist bedauerlicherweise recht kompliziert geregelt." Produktsicherheit liegt im Bereich des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie. Dieses kommentiert, dass die Zuständigkeiten "nicht so einfach organisiert sind", da das Thema E-Zigaretten "zwischen Produktsicherheit und Lebensmittelüberwachung angesiedelt ist". Problematik der explodierenden E-Zigaretten ist bekannt, jedoch sind der Behörde direkt keine Fälle gemeldet worden.

Thüringen - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Im Zuständigkeitsbereich gibt es keine Erkenntnisse zu explodierten E-Zigaretten. E-Zigaretten werden regelmäßig "anhand angemessener Stichproben auf geeignete Art und Weise und in angemessenem Umfang" einer Kontrolle unterzogen. Nach Bitte um Konkretisierung, ob solche Kontrollen erfolgt sind, teilt die Behörde mit, dass nach Inkrafttreten des Tabakerzeugnisgesetzes im Mai 2016 "bislang noch keine Untersuchungen von E-Zigaretten veranlasst" wurden.

Sonstige

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.: Die Verbraucherzentrale äußert sich nicht zu Fragen zur Produktsicherheit und verweist auf das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Stiftung Warentest.
 
Aber gisqua hat da vollkommen Recht, reine Kopfsache und wenn man es ganz ohne Hilfsmittel schafft, ist das bemerkenswert.

Mh... ich weiß nicht. Ich hab seit einiger Zeit auch mal wieder ne Dampfe. Auch in Aktion, Aber meine Glimstengel kann das Teil nicht ersetzten. Zum einen natürlich, ich rauch das Teil im Mund. Wie jetzt. Ne Dampfe ist dafür schlicht zu schwer.
Zudem ersetzt die Dampfe irgendwie nicht 'so voll' den Effekt, den ich durch eine Zigarette habe. Wobei ich ja nun auch meine Zippen mit "ausgesuchten" Tabaks drehe. So ne normal gestoppfte oder aus der Packung ist schon lange nicht mehr meins. Kann man mal, aber wenn ich die Möglichkeit habe, verzichte ich drauf.

Das ich zum Glück nicht ganz alleine mit diesem Zustand bin, weiß ich von einigen anderen Leuten. Dampfe okay, aber die vollständige Ersetzung ist das nicht.
 
Zudem ersetzt die Dampfe irgendwie nicht 'so voll' den Effekt

Für den Umstieg bedarf es ein geeignetes Gerät und am Anfang eine etwas höhere Dosierung des Nikotingehalts im Liquid.
Am besten ist es jedoch, wenn man es ganz ohne Hilfsmittel schafft, ich konnte es damals nicht. 3 Versuche, leider habe ich bei allen versagt.

Zu den explodierenden Akkus kann ich nur sagen, wenn irgendwer die Geräte unsachgemäß betreibt, falsche Akkus ohne Überwachungselektronik benutzt oder Geräte für mehr Leistung modifizieren wollen, dann passieren solche Unfälle. Ebenso ist auch darauf zu achten, wo und welche Geräte man kauft.
Der Transport von Akkus ist auch ein Sicherheitsaspekt. Ich kann nicht einfach ein Akku ungeschützt in die Handtasche werfen und dazu noch mein Schlüsselbund ...

E-Zigarette explodiert - die Gründe, Ursachen & Fakten!

Über fehlerhafte oder explodierende Akkus hat man auch schon weit vor der E-Zigarette gelesen.
 
EXPLODIERENDE E-ZIGARETTEN
…Verbrennungen, tiefe Wunden, Blindheit, Verlust von Zähnen und Fingergliedern u.a.
Der Handyhersteller Samsung hat weltweit alle neuen Galaxy Note 7 Smartphones zurückgerufen, da sie durch Überhitzung des Akkus schmelzen und in Flammen aufgehen können. Vergleichbare risikomindernde Aktionen gibt es für E-Zigaretten nicht, obwohl bereits hunderte Anwender durch die Akkus dieser so genannten Dampfer geschädigt wurden. Die meisten dieser Geräte enthalten Lithium-Ionen-Akkus (siehe Kasten, Seite 92) mit hoher Energiedichte, mit denen eine Heizwendel erhitzt wird, um ein Nikotin oder andere Bestandteile enthaltendes Liquid zu verdampfen. Seit 2015 häufen sich Berichte über Akkus, die ohne vorherige Warnzeichen explodiert sind.

Explodiert die E-Zigarette beim Gebrauch, führt dies zu Verbrennungen, vor allem an Mund und Gaumen, Gesicht und Hals sowie an Händen und Armen. Über Lungenschädigung, Kieferfrakturen, Hornhautverletzungen des Auges, Erblindung und abgerissene Fingerglieder wird berichtet. Geschossartig fliegende Akkus bzw. Geräteteile haben Zähne ausgeschlagen und tiefe Wunden gerissen. Wohnungseinrichtungen sind in Flammen aufgegangen. Explodiert die E-Zigarette in der Hosentasche („like a ,rocket in my pocket’”), können Stichflammen schwere Verbrennungen und Wunden im Oberschenkelbereich verursachen. Die Explosion kann sogar tödliche Folgen haben: Ein während des Aufladens explodierter E-Zigaretten-Akku entzündet im Schlafzimmer eines COPD-Patienten den Schlauch eines Sauerstoffkonzentrators und löst einen Brand aus, an dessen Folgen er stirbt.

Die Verbrennungen sind zum Teil ausgesprochen schwer und erfordern Hauttransplantationen bzw. multidisziplinäre Versorgung. Bedingt durch chemische Bestandteile der Akkus können auch gemischte thermische und chemische Brandwunden auftreten. Lithium reagiert heftig mit Wasser unter starker Wärmeabgabe, wobei ätzendes Lithiumhydroxid entsteht. Löschen und Spülen mit Wasser verstärkt die Gewebeschädigung potenziell. In solchen Situationen wird frühes Reinigen (möglichst unter Verzicht auf Wasser) und Debridement empfohlen, um die Lithiumkontamination zu beseitigen und die Ausbreitung der Wunde zu begrenzen.

Explodierende E-Zigaretten sind keine Einzelfälle. Zwar findet die U.S. National Fire Protection Association in den USA für 2015 lediglich 15 Ereignisse. Und aus Deutschland scheint den Behörden nur ein Vorfall bekannt zu sein. Andererseits berichtet bereits eine einzige Klinik in Washington über 22 behandlungspflichtige Ereignisse innerhalb eines Jahres und ein Zentrum in North Carolina innerhalb eines halben Jahres über 10 Patienten mit schweren Verbrennungen und Frakturen im Gesichtsbereich. Eine Umfrage bei Mitgliedern der American Burn Association gibt Hinweise auf „wahrscheinlich mehrere hundert” solcher Ereignisse 2015. Erfasst werden dabei allerdings nur schwer verletzte Patienten, die in Kliniken behandelt werden.

Besonderheiten der Akkus in E-Zigaretten

In den in E-Zigaretten üblicherweise verwendeten Lithium-Ionen-Akkus sind Anode und Kathode durch eine poröse Schicht getrennt und in der zylindrischen Hülle gemeinsam gewickelt. Die Trennschicht enthält toxische und brennbare organische Lösungsmittel. Überhitzt der verkapselte Akku, kann eine Kettenreaktion folgen. Der entstehende Überdruck lässt die metallische Kapsel explosionsartig bersten (während die flachen Akkus von Handys und Laptops sich zunächst in ihrer flexiblen Plastikhülle aufblähen). Durch die zylindrische Form der E-Zigaretten und ihrer Akkus und durch das Mundstück können Verbrennungsgase direkt in den Mundraum geleitet werden. Akku und/oder Geräteteile können als brennendes Geschoss wegfliegen. Ungünstiges Design der Geräte in Bezug auf Akku und Heizwendel, schlechte Verarbeitung, falsche Ladegeräte sowie Kurzschlüsse u.a. können Überhitzung und Explosion begünstigen. Das Risiko steigt, wenn Anwender die Geräte manipulieren, beispielsweise um die Dampfmenge – und damit die Nikotinzufuhr – zu erhöhen. Im Internet verbreitete Behauptungen, dass es bei handelsüblichen E-Zigaretten „grundsätzlich nie” zu einer Explosion kommen kann, erachten wir als verharmlosende Äußerungen Marktbeteiligter, um von der Problematik der Kleingeräte abzulenken, –Red.

Eine aktuelle Fallsammlung gibt Details zu 193 Explosionen von E-Zigaretten, die ab 2009 international in den Medien beschrieben werden. Nahezu jede zweite Explosion hat sich beim Laden – etwa über den USB-Port von Computern – ereignet, etwa jede vierte während des Dampfens und weitere während Transport, Lagerung oder unter nicht näher bekannten Umständen.

Das Angebot von E-Zigaretten ist angesichts tausender Modelle und hunderter Hersteller weltweit unüberschaubar. Unklar bleibt, welche Geräte – abgesehen von manipulierten – besonders riskant sind.

Die Zahlen berichteter Explosionen mögen in Anbetracht der zig Millionen Anwendungen gering erscheinen. Die Ereignisse sind jedoch unkalkulierbar und lebensbedrohlich. Zudem ist von einer beträchtlichen Dunkelziffer auszugehen. Über das Ausmaß der im ambulanten Bereich oder der selbst versorgten Explosionsfolgen gibt es noch nicht einmal Schätzungen. Die Erfassung solcher Ereignisse wird hierzulande erschwert, weil eine zentrale Zuständigkeit fehlt. Sie liegt im Aufgabenbereich der Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Da die Kompetenzen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind, fällt es nicht nur Verbrauchern schwer, die zuständige Behörde zu finden. Auf ihren Internetseiten geben die Landesbehörden dazu keine Hilfestellung.

Formal liegt die Verantwortung für die Produkte bei den Herstellern. Diese müssen nach der Tabakproduktrichtlinie seit 2016 den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten bestätigen, dass sie die volle Verantwortung für Qualität und Sicherheit der vertriebenen Erzeugnisse tragen. Für bereits produzierte oder im Handel befindliche E-Zigaretten gelten bis Mai 2017 Übergangsfristen. Eine routinemäßige Prüfung der Geräte ist jedoch mit den Regelungen nicht verbunden.

Summary:
Lithium-Ionen-Akkus in E-Zigaretten (Dampfer) können ohne vorherige Warnzeichen explodieren, etwa beim Aufladen des Akkus, beim Dampfen oder beim Transport, auch z.B. in der Hosentasche. Schwere Verbrennungen, Wunden, Brände u.a. sind die Folgen.

Verwendung falscher Ladegeräte und Manipulationen an den E-Zigaretten bedeuten eine besondere Gefährdung.

Über mehrere hundert Geschädigte wird in Laienmedien und wissenschaftlicher Literatur überwiegend aus den USA berichtet. Die Dunkelziffer nicht erfasster Ereignisse dürfte erheblich sein.

Bei den in Deutschland für die Überwachung zuständigen Landesbehörden liegen nach Eigenangaben bislang überwiegend keine Erkenntnisse zu explodierten E-Zigaretten vor. Die schwer zu ermittelnden Zuständigkeiten erschweren es Verbrauchern und Ärzten allerdings erheblich, den Behörden solche Ereignisse zu melden.

Fachgesellschaften sollten in Leitlinien zur Behandlung von Verbrennungen die Besonderheiten der durch Lithium-Ionen-Akkus verursachten Brandwunden berücksichtigen, deren Ausmaß durch Kontakt mit Wasser zunehmen kann.

Bin hier gerade zufällig au den Thread gestoßen und mir ist so ein Ding tatsächlich auch neulich abgeraucht und fast in Flammen aufgegangen. Meine ganze Wohnung roch nach verschmortem Plastik, weil der Akku einen Kurzschluss hatte. Ich habe extra eine hochpreisige E-Zigarette gekauft, gerade weil ich so viel negatives gelesen habe und selbst das gibt einem nicht mal die Garantie für gute Qualität. :smokin:mad Ist wahrscheinlich ungefährlicher normale Zigaretten zu rauchen :D
 
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mir fehlt hier die Quelle Smuggi. Von wo hast du den Text? ot:
Ich sehe gerade... das ist anscheinend der Text von arznei-telegramm
Ob die so glücklich darüber sind, das du deren Lizenz-System aushebelst?

Zudem hast du den Link von hexxxlein anscheinend nicht aufgemacht. Ihr Text widerspricht sich mit deinem.

Wo jetzt Arznei-Telegramm sein Wissen her bezieht, kann ich natürlich nicht wissen. Jedoch kommt mir ihr Text arg suspekt vor. Zwar schreiben sie selber, das es in Deutschland bisher nur von einem Fall und in den USA von 15 bekannt ist, aber die unterschwellige Bedrohung die diese Leute mir verkaufen wollen finde ich doch arg fehl am Platz.
Natürlich ist eine unsachgemäße Handhabung gefährlich. Das ist es aber so gut wie mit jedem Produkt. Wenn ich mir ein Messer kaufe und mich damit schneide bin ich halt zu doof dafür. Oder ich bastle an meinem Auto rum und der Benzintank explodiert. Auch meine Schuld. Nix anderes ist es mit Dampfen. Eine allgemeine Gefahrenlage wegen Dampfen heraufzubeschwören wie der Text von Arznei-Telegramm ist eigentlich nur unseriöser Journalismus. Was die damit wirklich bezwecken wollen ist mir unklar.
Allen Fällen gemein ist die Tatsache, dass es sich um selbst angefertigte Modifikationen ("Mods") handelte. Dabei haben die Personen die E-Zigaretten entweder selbst gebaut oder umgebaut, um sie nach ihren Anforderungen zu "verbessern" oder um Geld zu sparen.
Quelle
Bei meinen Recherchen bin ich bisher auf KEINEN Fall gestoßen, wo eine Qualitätsmarke explodiert ist.

Apropos Explodiert: Wir müssen hier unterscheiden, ob eine Vergasung stattgefunden hat oder ob der Akku explodiert ist. Das sind zwei paar verschiedene Schuhe.
Dieser Artikel dazu ist ein bisschen lang, aber durchaus lesenswert: E-Zigarette explodiert in Idaho ? vapers.guru Es zeigt auch, wie die "Qualitätsmedien" mit dem Vorfall umgegangen sind.

Desperado schrieb:
Sex mit Kondom ist auch kein vollständiger Ersatz,...
Der Vergleich hinkt zwar in meinen Augen aber ich weiß schon, warum ich seit fast 10 Jahren die Teile nicht nutze. ;)
 
Dass die Langzeitwirkungen der E-Zigarette unbekannt sind, ist mir bewusst. Auch, dass Akkus explodieren können.

Es ist für mich allerdings eine einfache Risikoabwägung.

Die unbekannten Langzeitwirkungen der E-Zigarette stehen den bekannten Wirkungen der Tabak-Zigarette entgegen. Die Tabakzigarette ist langfristig potentiell tödlich. Punkt für die E-Zigarette.

Die spürbaren Auswirkungen der Tabakzigarette sind verminderter Geruchssinn, Kurzatmigkeit, Suchtgefühle bei vermindertem Konsum, Übelkeit bei übermäßigem Konsum und der morgentliche Mustopf, aus dem man kommt, bis man die erste Fluppe geraucht hat. Punkt für die E-Zigarette.

Tabakzigaretten können bei unsachgemäßer Anwendung Brände auslösen. Der Akku der E-Zigarette kann bei unsachgemäßem Gebrauch explodieren. Kein Punkt für eine der beiden Zigaretten.

Fazit: 2 zu 0 für die E-Zigarette.

Natürlich wäre es besser, gar nicht zu rauchen oder zu dampfen. Aber momentan ist das für mich nicht machbar. Es kommt schon ohnehin einem Wunder gleich, dass ich ohne Rauch und Nikotin auskomme. Vor einem Jahr hätte ich es nicht geglaubt, dass heute erreicht zu haben. Zumal ich mich immer vor dem Tag des "Rauchen aufhören" gefürchtet hatte. Das in einem "Spaziergang" geschafft zu haben, ist wirklich mehr als angenehm.

Ich persönlich bin für diese Erfindung sehr dankbar.
 
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Eigentlich geht es doch nur um das liebe Geld, nicht umsonst wird solch ein Aufstand um die E-Zigarette gemacht. Manch einer denkt auch, die Luft die er tagtäglich atmet ist absolut sauber. Man sollte sich besser selber Informieren bevor man alles glaubt was irgendwo auf geschnappt oder verbreitet wird.

Zur Abwechslung auch mal positive Infos.
Der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) gestellte Antrag an die European Chemicals Agency (ECHA), dass die Trägersubstanz 1,2-Propandiol (PG) für E-Zigaretten als atemwegsreizende Substanz kennzeichnungspflichtig werden soll - wir berichteten -, wurde am 13.12.2016 von der ECHA abgelehnt.
Quelle und ganzer Bericht

Risiken der E-Zigarette: Öffentlichkeit wurde in die Irre geführt
 
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