Als mündiger Kunde sollte man durchaus in der Lage sein, auch mal Konsumverzicht zu üben und dann konsequenterweise natürlich nicht nur auf kostenpflichtige Hörproben, sondern gleich ganz auf den Online-Einkauf verzichten.
Würden das nur genug Kunden machen, hätte sich die Sache ganz schnell von selbst erledigt.
In England scheint so etwas zu funktionieren, Un-CDs mit allen möglichen Kopierschutzvarianten (und deren bekannten Kompatibilitätsproblemen) blieben in den Regalen liegen. Die großen Discounter (die den Umsatz pro Regal-Längeneinheit sehr genau auswerten und danach auch ihr Sortiment bestimmen bzw. verändern) haben dann sehr schnell Audio-CDs mit Kopierschutz gar nicht mehr in ihr Sortiment aufgenommen.
Und das war es dann mit dem Kopierschutz (zumindest für den englischen Markt). Die Masse der deutschen Verbraucher scheint allerdings zu konsequenter Ausübung ihrer Marktmacht nicht fähig zu sein.
Ich persönlich finde die online vertriebenen Alben im MP3-Format immer noch deutlich zu teuer, bei aktuellen Alben beträgt die Ersparnis im Vergleich zum Ladenkauf der Original-CD oftmals genau Null.
Der Anbieter erspart sich aber die Herstellung der CD (einschließlich Jewelcase und Booklet), den gesamten Transport (einschließlich der damit verbundenen Logistik) und im Idealfall wird auch noch der gesamte Zwischenhandel (und dessen Gewinnaufschläge) ausgeschaltet.
OK, dafür muss man eine Internetverkaufsplattform (einschließlich einem Bezahlsystem) etablieren, die Server bereitstellen und betreuen, usw. Benutzt man eine bereits vorhandene Plattform eines Drittanbieters (wie iTunes oder Amazon, usw.) muss man denen auch einen Obolus überlassen.
Aber insgesamt betrachtet wird der Online-Vertrieb für die Rechteinhaber wesentlich günstiger sein als der traditionelle Vertriebsweg. Und ich als Kunde erwarte, dass dieser Kostenvorteil (zumindest teilweise) an mich weitergegeben wird.
Bei einem aktuellen Album, dass im Einzelhandel 15 € kostet, würde ich bei der legalen DL-Variante einen Preis von maximal 10 € erwarten, bei älteren Sachen (für die der Online-Vertrieb ja oft bereits x-te Verwertung darstellt) maximal 5 €.