[Gelöst] Wie finde ich meine Steuerklasse heraus?

o0Pascal0o

Bruder von Johnny English
Hallo,

wie finde ich meine Steuerklasse heraus? Ziel ist es meinen persönlichen Steuersatz herauszufinden, dazu benötige ich ja die Steuerklasse, oder?

Gruß

Pascal
 
Hoffe das hilft dir:

Steuerklassen

Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer Lohnsteuerklassen zugewiesen. Ehepartner können zwischen einzelnen Lohnsteuerklassen wählen. Im Einzelnen gilt folgendes:

Lohnsteuerklasse I: In die Steuerklasse I gehören Arbeitnehmer, die ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden sind und bei denen die Voraussetzungen für die Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind.

Lohnsteuerklasse II: Hierzu gehören die Arbeitnehmer, die ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden sind, wenn bei ihnen der Haushaltsfreibetrag zu berücksichtigen ist.

Lohnsteuerklasse III: In diese Steuerklasse gehören Arbeitnehmer:

1. die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht wird,

2. die verwitwet sind, wenn sie und ihr verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt seines Todes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und in diesem Zeitpunkt nicht dauernd getrennt gelebt haben, für das Kalenderjahr. Dies gilt für das Kalenderjahr, in dem der Ehegatte verstorben ist.

3. deren Ehe aufgelöst worden ist, wenn im Kalenderjahr der Auflösung der Ehe beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und nicht dauernd getrennt gelebt haben und der andere Ehegatte wieder geheiratet hat, von seinem neuen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt und er und sein neuer Ehegatte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Dies gilt für das Kalenderjahr, in dem die Ehe aufgelöst worden ist.

Lohnsteuerklasse IV: In die Steuerklasse IV gehören Arbeitnehmer, die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte ebenfalls Arbeitslohn bezieht.

Lohnsteuerklasse V: Diese ist einzutragen, wenn beide Ehepartner berufstätig sind und einer von beiden die Steuerklasse III gewählt hat.

Lohnsteuerklasse VI: Diese gilt bei Arbeitnehmern, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen.

Bis zu. 30.11. eines Jahres können Ehegatten einmal im Jahr bei der Gemeinde einen Steuerklassenwechsel vornehmen lassen.






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also bin ich als lediger kinderloser Arbeitnehmer = Lohnsteuerklasse I

Aber enstpricht die Lohnsteuerklasse der Steuerklasse? -> Ich möchte meinen persönlichen Steuersatz herausfinden.

Vielen Dank,

Pascal
 
Da der Lohnsteuersatz in deutschland nicht linear ist, sondern einer Progression unterliegt, kann man nicht einfach irgendeinen Steuersatz unterstellen.

Es gibt im Internet eine Vielzahl von Brutto-Netto-Rechnern, nimm einfach einen davon.
 
Ich lasse mich jedes Jahr aufs Neue überraschen! :ROFLMAO:

Vor zwei oder drei Jahren habe ich ca. 100 EUR rausbekommen in Steuerklasse I. Das wurde ja mal irgend wann geändert. Es gab keine Steuerklasse II mehr. :rolleyes:

Vor einem Jahr (2006) bekam ich plötzlich ungefähr 500 EUR! :D

Für 2007 bekam ich ca. 250 EUR.

"Na sag mal nichts und muck nicht auf", dachte ich mir. :ROFLMAO:

Schlafende Hunde weckt man nicht! :ROFLMAO:

Es hat sich aber in den ganzen Jahren nichts in meinen Einkommensverhältnissen geändert! :ROFLMAO:

Bevor ich mir eine Rückzahlung einfange, bin ich blind, taub und stumm! :ROFLMAO:

Aber ich glaube, dass die Finanzbeamten schon wissen, was sie machen! (y)

Nur wir kleinen Lichter blicken einfach nicht durch! :ROFLMAO:
 
da ists wieder mals chön das wir das einzige land europas mit progressiver lohsteuer-last sind.
immer wieder wunderbar zu erfahren - je mehr du werkelst und verdienst - desto mehr wirste verarscht.
da muss man sich über einen mittelstandsschwund kaum wundern
 
:) Choppa,

ständig gibt es neue Verordnungen.... :)

Kilometergeld..., Haushaltspauschale..., etc....

So ist Deutschland!

Aber jeder Bediensteter handelt nur nach den Vorgaben! (y)

Ein Einheitsgesetz? Das wird es niemals geben!

Viele Völker kämpfen um sauberes Trinkwasser..., wir ach so guten Deutschen sind davon verschont und schöpfen aus dem Vollem!

Und wir regen uns auf? (n)(n)(n)
 
Es gibt im Internet eine Vielzahl von Brutto-Netto-Rechnern, nimm einfach einen davon.
Bei dem Rechner stehts: Sozialversicherungspflichtig -> bin ich das als ganz normaler Arbeitgeber? Ich denke schon, oder? Ich lass dann mal dei 13,9% darin.

Mit dem Freibetrag sind die 810€ gemeint, oder? (Freistellungsauftrag)

Jedenfalls - was ich auch immer einstelle bei dem Rechner, mein persönlicher Steuersatz wird mir nicht angezeigt. Ich habe mal gehört das der persönliche Steuersatz bei 25% + 3% liegt, also 28% - oder auch bei 30%. Es geht mir darum, dass ich Geld anlege ein paar Jahre (Fonds für 10-15 Jahre) und es mir dann ausbezahlen lassen möchte. Dann möchte ich sehen, welchen persönlichen Steuersatz ich habe, da das Geld ja bei der Auszahlung versteuert wird(ohne Abgeltungssteuer, wenn ich es noch im Jahr 2008 anlege).

Gruß

Pascal
 
Bei dem Rechner stehts: Sozialversicherungspflichtig -> bin ich das als ganz normaler Arbeitgeber? Pascal

Arbeitgeber? ich geh mal von Arbeitnehmer aus, oder?

Jedenfalls - was ich auch immer einstelle bei dem Rechner, mein persönlicher Steuersatz wird mir nicht angezeigt. Ich habe mal gehört das der persönliche Steuersatz bei 25% + 3% liegt, also 28% - oder auch bei 30%. Es geht mir darum, dass ich Geld anlege ein paar Jahre (Fonds für 10-15 Jahre) und es mir dann ausbezahlen lassen möchte. Dann möchte ich sehen, welchen persönlichen Steuersatz ich habe, da das Geld ja bei der Auszahlung versteuert wird(ohne Abgeltungssteuer, wenn ich es noch im Jahr 2008 anlege).

Ich wiederhole mich - dein persönlicher Steuersatz ist abhängig von deinem Gehalt (als Arbeitnehmer) und deinem Gesamtverdienst!
(wenn du neben deiner "normalen" beruflichen Tätigkeit noch andere Einkünfte hast zB Mieteinnahmen, Aktiengewinne etc wird das alles zusammen erfasst)

Wenn du €12.000 im Jahr verdienst hast du einen niedrigen persönlichen Steuersatz

Wenn du € 120.000 im Jahr verdienst hast du einen höheren persönlichen Steuersatz

Wenn du, wie geplant Geld in Fonds anlegst, im Jahr der Auflösung, Ausschüttung oder was auch immer €120.000 verdienen solltest und du mit dem Fondserlös nochmal soviel bekommst, also €120.000, hast du zusammen €240.000 Jahresverdienst, Gewinn oder was auch immer (wenn ich richtig gerechnet habe ;))und damit sicherlich einen noch höheren persönlichen Steuersatz

es gibt keine seriöse Möglichkeit deinen persönlichen Steuersatz in einigen Jahren vorauszusehen

und wie die Steuergesetzgebung in xJahren aussieht weiss noch nicht einmal der Geier, das kluge Tier
 
aha - und wo kann man die Steuersätze dann einsehen. Da muß es doch einen Tabelle geben. 0-10.000€/Jahr = 12%, 10.001-20.000€ = 13%, etc.

Gruß

Pascal
 
Die Einkommensteuer ist immer eine Jahressteuer. Die Steuerklassen bestimmen deine monatliche Steuer, am Ende des Jahres gilt das Folgende:

Einkommensteuerberechnung ab 2005 (gilt auch heute noch):

„(1) Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen
1. bis 7.664 Euro (Grundfreibetrag):
0;
2. von 7.665 Euro bis 12.739 Euro:
(883,74 * y + 1.500) * y;
3. von 12.740 Euro bis 52 151 Euro:
(228,74 * z + 2.397) * z + 989;
4. von 52.152 Euro an:
0,42 * x – 7.914.
„y“ ist ein Zehntausendstel des 7.664 Euro übersteigenden Teils des auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. „z“ ist ein Zehntausendstel des 12.739 Euro übersteigenden Teils des auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. „x“ ist das auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.“

Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 € kommen noch einmal 3 % auf den übersteigenden Betrag dazu.

:)
 
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