-Jedermann hat das unabdingbare kostenlose Recht auf Auskunft der über ihn/sie gespeicherten Daten. Davon habe ich bei Versicherungen, E-Werk usw. schon mehrmals Gebrauch gemacht (§ 34 Bundesdatenschutzgesetz).-
Die FRAGE dazu war: Und davon hat die Schufa noch nie was gehört ???
Schufa ist ein absoluter Ausnahmefall (ich glaube das kostet 5 EUR) - man hatte wohl befürchtet, dass die dann zugeschüttet würden (ist ja schließlich für fast jeden interessant, und bei abgelehnten Kreditanträgen häufig). Daher wurde das Rechtskonstrukt geschaffen, dass 'Auskünfte dann kostenpflichtig sind, wenn sie wirtschaftlich verwertbar sind'. Ist jedoch bei der Schufa etwas Falsches gespeichert, muss die Schufa wieder erstatten. Und nach meiner Erinnerung kostenlos, wenn man selbst zur Schufa hingeht. Die Schufa löscht alle normalen Reklamationsmerkmale wie mehrfache Mahnungen, ungedeckte Schecks nach drei Jahren, so dass die meisten Jugendsünden bald verschwinden.
"Was hast Du für einen Hund? - Kann der während des Boardtreffens auf meinen Dobermann aufpassen?" Unsere 9jährige Mona hat noch fast jeden Hund friedlich bemuttert.
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"Datenschutz wird heutzutage nicht mehr GROSS sondern klein geschrieben. Es zählt fast nix mehr. Und es ist fast so wie Supi geschrieben hat. Man denkt das man machtlos dagegen ist und nichts ändern kann. Ob nun im Netz oder Real fast überall wird man ausspioniert und gibt Daten preis die keinem etwas angehen."
Das Sammeln rechtmässig erlangter Daten und Auswerten ('Bauknecht weiss, was deutsche Frauen wünschen') zum Anbieten marktgerechterer Produkte und Vermeidung von Marketing-Streuverlusten ist noch nichts Unanständiges, zumal dies wegen der großen Datenmengen meist in aufsummierter Form nach Kundengruppen erfolgt. Größtes Beispiel sind derzeit Versandhäuser und die Kundenkarten der Kaufhäuser etc.
Aber es trifft zu, dass jedermann/-frau auf mindestens 50 EDV-Anlagen (isoliert) in Deutschland gespeichert ist. Daher ist ja das Übermitteln von Daten an das Einverständnis des Betroffenen oder eine Gesetzesgrundlage gebunden. Und es wäre allerdings ungerecht, die verdienstvolle und verantwortliche Kontrollarbeit der betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu übersehen, die manchen Kampf mit den Marketingstrategen der eigenen Firma ausfechten - sie sind nämlich direkt der jeweiligen Geschäftsführung unterstellt. Kundenbeschwerden führen zum Einschreiten der Aufsichtsbehörden, ohne dass das an die große Glocke gehängt wird - deutsche Tochterfirmen von US-Unternehmen haben sehr bald gemerkt, dass in Europa ein anderer Wind weht: Die Drohung mit dem Öffentlich-machen hat schon manche Grauzone abgestellt.
Seit neuestem müssen bei unverlangt zugesandtem Werbematerial Name und vollständige Anschrift der absendenden Stellen angegeben und darauf hingewiesen werden, dass es ein Widerspruchsrecht gegen künftige Werbungsendungen gibt. Da der Werbeversand häufig genug aufgrund eingekaufter Adressdatenbanken und/oder Mailinglisten erfolgt, hat man sogar das Recht zu erfahren, von welcher Firma die Sammel-Daten stammen, um auch dort sein Werbewiderspruchsrecht ausüben zu können.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.