Kein Land der Welt hat relativ betrachtet mehr Richter als Deutschland - auf 100.000 Einwohner kommen 24 Richter.
Und rein statistisch betrachtet liegt die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens auch durchaus im Rahmen. Dennoch gibt es - je nach Bundesland oder zuständigem Fachgericht, erhebliche Unterschiede bei der Dauer von Prozessen.
Und weil zum Beispiel arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen oder Sorgerechts-Streitigkeiten keinesfalls Jahre dauern sollten, plant Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nun ein neues Gesetz, welches die Gerichte zu mehr Tempo antreiben soll.
Demnach soll Bürgern, die zu lange auf eine Gerichtsentscheidung warten müssen, eine Entschädigung zustehen. Außerdem sollen sie eine "Verzögerungsrüge" einreichen können, welche die Gerichte dann sozusagen öffentlich anprangert.
Der "Gesetzentwurf über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" deckt alle Fachgerichte ab und sieht beispielsweise vor, dass nach Ablauf festgelegter Fristen, die ein Verfahren höchstens dauern darf, für jeden Monat der Verzögerung eine Entschädigung von 100 Euro fällig wird.
Aber diese Entschädigung gibt es nicht etwas automatisch - nein, sie muss nach Abschluss des Verfahrens bei einem Entschädigungsgericht eingeklagt werden.
Ein ähnliches Gesetz wollte Brigitte Zypries schon 2005 auf den Weg bringen, es scheiterte jedoch am Widerstand der Justiz (was ich, nebenbei gesagt, sehr merkwürdig finde - scheitert eine geplante Verschärfung des Strafrechts womöglich am Widerstand der Verbrecher?).
Dem neuen Gesetzentwurf werden bessere Chancen eingeräumt.
Vermutlich deshalb, weil er kaum praktische Konsequenzen nach sich ziehen wird.
Und rein statistisch betrachtet liegt die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens auch durchaus im Rahmen. Dennoch gibt es - je nach Bundesland oder zuständigem Fachgericht, erhebliche Unterschiede bei der Dauer von Prozessen.
Und weil zum Beispiel arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen oder Sorgerechts-Streitigkeiten keinesfalls Jahre dauern sollten, plant Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nun ein neues Gesetz, welches die Gerichte zu mehr Tempo antreiben soll.
Demnach soll Bürgern, die zu lange auf eine Gerichtsentscheidung warten müssen, eine Entschädigung zustehen. Außerdem sollen sie eine "Verzögerungsrüge" einreichen können, welche die Gerichte dann sozusagen öffentlich anprangert.
Der "Gesetzentwurf über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" deckt alle Fachgerichte ab und sieht beispielsweise vor, dass nach Ablauf festgelegter Fristen, die ein Verfahren höchstens dauern darf, für jeden Monat der Verzögerung eine Entschädigung von 100 Euro fällig wird.
Aber diese Entschädigung gibt es nicht etwas automatisch - nein, sie muss nach Abschluss des Verfahrens bei einem Entschädigungsgericht eingeklagt werden.
Ein ähnliches Gesetz wollte Brigitte Zypries schon 2005 auf den Weg bringen, es scheiterte jedoch am Widerstand der Justiz (was ich, nebenbei gesagt, sehr merkwürdig finde - scheitert eine geplante Verschärfung des Strafrechts womöglich am Widerstand der Verbrecher?).
Dem neuen Gesetzentwurf werden bessere Chancen eingeräumt.
Vermutlich deshalb, weil er kaum praktische Konsequenzen nach sich ziehen wird.