Wie jetzt?? über Bit-Torrent oder E-Mule verboten aber über "Audials One" legal??

Schpaik

jeder nach seiner Façon
Wie jetzt?? über Bit-Torrent oder E-Mule verboten aber über "Audials One" legal??

:)Hallo zusammen! :)


Ich komme grad mit meinem (aufgepropften) Rechts und Unrechts- Bewusstsein in ein kleines durcheinander.....


Mir wurde irgendwann beigebracht, das Musik, die aus dem Internet stammt und (zufällig) auf meinem Rechner landet, illegal ist.

Nun aber sagt mir die neue "Komputer Bild", das es ein Programm gibt, Deine kostenlose Unterhaltung mit Audials Software : Einstieg , das ich "ganz legal" einfach nur dieses Programm brauche, damit ich, völlig straf frei mir durch das Programm fast alle Lieder auf der Welt (na, das was ich höre wohl eher nicht), auf meinen kleinen PC ziehen darf, ohne evtl. rechtliche Konsequenzen.

Hab ich da was in der Rechtssprechung verpasst?

...... und nein... ich hab nicht die leiseste Ahnung was ein "Stream" ist......
 
AW: Wie jetzt?? über Bit-Torrent oder E-Mule verboten aber über "Audials One" legal??

Ein Stream ist im weitesten Sinne das Pendant zu einer Radio- oder Fernsehsendung. Die Daten sind nur dann erreichbar, wenn sie vom Server aktiv gesendet/übertragen werden (auch wenn dies auf Abfrage geschieht).

Das bedeutet, dass bei einem Stream normalerweise keine vollständige Datei auf dem Rechner liegt, sondern immer nur das Stückchen, was gerade nötig ist um die aktuellen Bild- und Tonschnipsel darzustellen (plus einem kleinen Puffer, falls es mal irgendwo hängt). Dadurch wird normalerweise verhindert, dass die Daten abgespeichert werden können.

Mit Software wie der oben erwähnten oder z.B. VLC oder MPlayer gibt es zwar die Möglichkeit die Streams in eine Datei umzuleiten und somit dauerhaft zu speichern, aber das war von den Erfindern des Streaming Protokolls eigentlich nicht vorgesehen.

Im Gegensatz dazu liegen bei Youtube oder anderen Video Portalen die Daten als Datei auf dem Server und werden letztendlich als Datei durch den "Empfänger" abgeholt. Diese Daten liegen somit irgendwann als vollständige Datei auf dem Rechner vor (und sei es nur im Browser oder Plugin-Cache) und können somit (technisch) problemlos gespeichert werden, wenn man die Adresse der eigentlichen Datei kennt. Das ist bei Streams erst einmal nicht der Fall, dafür sind "Technische Maßnahmen" nötig, z.B. ein Rekorder, der natürlich im Digitalzeitalter auch ein Stück Software sein kann.

Ein Stream ist also letztendlich nichts anderes, wie z.B. eine Radio- oder Fernsehsendung, wie sie auch über einen Digitalen Kabelanschluss oder über Satellit bezogen werden kann. Da man auch diese Straf-frei aufzeichnen darf, schließen die CB und diverse andere Zeitschriften dieses Genres gerne daraus, dass das auch für alle Streams zutrifft - aber das stimmt auch nur in so weit, dass man als "Empfänger" nicht überprüfen kann, ob der entsprechende "Sender" die Gebühren für die Ausstrahlung der Inhalte (bzw. die Lizenzen) bezahlt hat.

Hat der "Sender" das getan, wurde dem Urheber bzw. Rechteinhaber der ihm zustehende Obolus übergeben und alles ist gut - hat er das nicht, ist die "Ausstrahlung" eines Streams genau so illegal wie das anbieten zum Download per Peer to Peer Netzwerk (Torrent/Mule etc.) oder das Hochladen auf Filehoster etc. pp., ähnlich wie es die Ausstrahlung der Sendung eines Piratensenders wäre.

Da das Aufsetzen und der Betrieb eines leistungsfähigen Streaming Servers mit ziemlich hohen laufenden Kosten verbunden ist und im Allgemeinen nicht mal gerade nebenher von Privatpersonen gemacht werden kann, gehen die Zeitschriften davon aus, dass bei den normalen Streaming Servern alles OK ist und auch ich als Empfänger eines solchen Streams tue das.

Sollten die Gebühren nicht gezahlt worden sein, wurde ich getäuscht und dann ist es genau so wie wenn mir jemand eine Original-verpackte Ware verkauft, welche irgendwo gestohlen wurde und bei der ich nicht erkennen konnte, dass dem so war: Ja, sie wird beschlagnahmt (wenn es jemand mitbekommen hat), da man an gestohlener Ware kein Eigentum erwerben kann - aber ich werde nicht bestraft, da ich persönlich keine Straftat begangen habe, sondern selbst das Opfer eines Betrugs geworden bin.

Ich persönlich würde also sagen: Viel Spaß beim Aufzeichnen ...



PS: Ich bin kein Rechtsanwalt, das war meine persönliche Meinung. Wer es genau wissen will, wende sich bitte an einen Rechtsanwalt, der sich im Medienrecht wirklich auskennt, denn das Supernature-Forum ist kein Rechtsforum und hier darf keine Rechtsberatung gegeben werden.

PPS: Was die Polizei empfiehlt ist irrelevant, denn sie ist nur die Exekutive - entscheidend ist jedoch, was die Judikative dazu sagt - sprich: der Richter, der einen verurteilt, wenn man 1 Mio. Musikstücke auf dem Rechner hat, deren Herkunft man nicht erklären kann ;)
 
Oben