mit Free YouTube to MP3 Converter ziehen! LEGAL??

thyral

gehört zum Inventar
Hallo Leute,

mein Bonsai will Musik mit "Free YouTube to MP3 Converter" aus YouTube ziehen, ist das legal? oder eine Grauzone? oder illegal? Ich habe ihn gesagt das ich nachfragen werde, denn man soll ja Vorbild sein :)

Bitte nur Leute Antworten die es genau Wissen und nicht die es glauebn zu Wisssen, dafür ist es mir zu Ernst.

Danke

P.S. Wo kann ich die rechtliche Grundlage dazu nachlesen?
 
@Threepwood

Danke für die Antwort, ich hatte mit etwas mehr Background gehofft.

Aber ich werde noch mal selbst suchen!
 
Internetradios! Nicht Youtube. Denn bei Internetradios werden für jedes Stück Gebühren vom Sender bezahlt, bei Youtube nur für die, mit denen Google Verträge hat und die explizit gesponsort angeboten werden - User Uploads fallen nicht darunter...

Freie Musikstück darf man natürlich jederzeit gerne von Youtube ziehen, bleibt nur das Problem: Wie erkennt man die, wenn sie nicht auf von Youtube explizit gesponsorten Seiten zu sehen sind?

Das einzige was sicher ist: Alles, was die letzten 75 Jahre auf LP, MC, CD oder DVD offiziell erschienen ist oder auch als Kaufvideo herauskam ist definitiv nicht frei ;)

Andererseits: Niemand kann unterscheiden, ob man sich Videos bei Youtube nur ansieht, oder ob man sie herunter läd und konvertiert. Solange man nicht so doof ist, sie irgendwo zum download anzubieten, merkt's auch keiner, dass man sie gesammelt hat ...
 
@Threepwood

Danke für die Antwort, ich hatte mit etwas mehr Background gehofft.

Aber ich werde noch mal selbst suchen!

Wieviel background brauchst du denn noch? Ganz ehrlich: Ob nun Youtube.com, Hulu.com oder kino.xx .. es macht keinen Unterschied. Entweder sind alle drei gleichermassen illegal sobald es um Urheberrechtlich geschütztes Material geht, und damit auch das runterladen und/oder verlinken im (deutschen) Web, oder eben insofern legal, als dass der Zuseher/Downloader/Verlinker gar nicht wissen KANN ob die Gebühren für die Ausstrahlung bezahlt wurden. Auch das Bereithalten zum Ansehen / Downloaden gilt als Ausstrahlung (siehe GEZ Pflicht neuart. Empfangsgeräte/Inhalte im Web ÖR Sender). Und da wir uns im verlinkten Thread alle wohl einig waren, es wäre illegal, dann muss das also auch für Youtube, google Video und andere gelten. Und überhaupt jede Website mit bereitgestelltem Material welches Urheberrechtlich geschütztet ist..ein "Gleichheitsprinzip" quasi. Daran gibt es nix zu rütteln.

Wenn du also noch mehr Background willst, als dir jeder Laie hier geben kann, musst du leider zu einem Anwalt gehen. (y)

LG
 
Ich muss erst mal allen Postern über mir Recht geben. Das Downloaden von Videos/Musik mithilfe von Drittprogramme von Videoplattformen ist unerlaubt. Bietet die Seite das selber an (google.video) dann ist das legal. Da der Free YouTube to MP3 Converter kein Programm ist das von Youtoube released wurde, folgt daraus das es ein Drittprogramm ist -> ergo illegal.

Youtube versucht sogar seine Videos zu schützen. Wenn du den Free YouTube to MP3 Converter längere Zeit benutzt wird dir auffallen, das er manchmal nicht funktioniert, und er erst geupdatet werden muss, bevor neuerliches runterladen möglich ist. Das liegt daran das Youtube den Codec ihrer Videos andauernd ändern, um sie eben vorm Kopieren zu schützen.
Das müssen sie, da sie sonst Probleme mit den Musik-Labels bekommen. Den diese wollen genau so etwas verhindern. Ich meine es gibt tausende HD-Quality-Videos auf Youtube. Runtergeladen, ein bisschen dran rumgeschnipselt und dann ist es von einem Original kaum zu unterscheiden (Für den Hörer).

Allem in allem. Ja, es ist illegal. Gibt es leider nix dran zu rütteln.


Wenn du mehr wissen willst:
 
Bietet die Seite das selber an (google.video) dann ist das legal.

Falsch. Auch bei Google Video gibt es Material, was in D urheberrechtlich geschützt ist. Torrent.tp bietet das herunterladen auch selber an - genauso wie einige andere Seiten (nur um mal ein Beispiel zu nennen), das macht es auch nicht legal, die Kinofilme zu laden.

Es ist in D nunmal so: DU als Downloader bist in der Pflicht, zu wissen, was UrhR geschützt ist, und was nicht. Nichtwissen schützt auch hier vor Strafe nicht. Und nur weil ein Webanbieter einen Downloadlink bietet, kannst du dich damit nicht rausreden.. es geht hier nicht um die Legalität zwischen Kunde und Seitenbetreiber, sonder zwischen Urheberrechtsgesetz, Rechteinhaber (der nichts mit dem Webseitenbetreiber zu tun hat) und dem Deutschen, der etwas laden möchte.

LG
 
Ich lese hier immer nur "runterladen"...
Es ist schon klar, das man bei YouTube z.B. das Video runterladen muss zum angucken, oder? Das da ist kein LiveStream sondern eine statische Datei im Flash Format. Der Browser kann gar nicht anders, als diese Datei herunter zu laden um sie dann abzuspielen. Die Datei befindet sich in jedem Fall auf der Festplatte des Benutzers irgendwo in den Weiten des Browsercaches.
 
Selbstverständlich ist das klar, oder sollte es einem zumindest sein, wenn man über diese rechtliche Absurdität eben reden will. Auch das macht es eigentlich nicht legaler, nicht umsonst sperrt Youtube sehr viele Videos, die "in deinem Land nicht verfügbar" sind. Fragt mal die GEMA. Eben WEIL bereits das aufrufen des Videos einen Speichervorgang (Caching) auslöst und weil YT es hier nicht anbieten darf. Im Endeffekt ist das genauso absurd wie der INhalt deiner Signatur Soko ;)
 
Die Videos die man bei Google für Ipods/Iphones runterladen kann, sind ebenfalls illegal? Okay, wusste ich nicht.

Dennoch kann man als Fazit sagen: Das Downloaden von Videos via "Free YouTube to MP3 Converter" ist illegal.
 
Nein, kann man nicht, dein Fazit ist genauso falsch wie die Gegenannahme. Jahrelang ist das nun schon Thema im Internet, und letzten Endes ist es IMMER Risiko desjenigen, der einen Share vorhält oder von ihm runterlädt(YouTube inbegriffen, denn Video hochladen kann auch ungesetzlich sein). Klare Aussagen seitens des Gesetzgebers gibt es nicht, gäbe es die, wären Abmahnanwälte arbeitslos.

Es ist als einziges Fazit nur folgendes zulässig: es KANN illegal sein, Inhalte Dritter zur Verfügung zu stellen oder sie zu speichern. Die Entscheidung darüber trägt der Rechteinhaber, einsehbar oder klar dargelegt/offensichtlich sind diese Rechte aber nicht. Dennoch ist der Verursacher für Schäden (auch virtueller Natur) haftbar, ob unwissend oder nicht. Die Verfügbarkeit von Daten oder gar die Webadresse ist nicht Indiz für Illegalität oder Legalität.

Heisst: auch wenn ein Video auf YT oder kino.to verfügbar ist, muss es nicht auch automatisch erlaubt sein. Auch wenn ein Diensteanbieter sogar einen direkten Downloadlink bereithält, muss es nicht zwangsläufig erlaubt sein. Selbst wenn das Cachen (temporäre Speichern) grundlegend für das Ansehen ist, und keine Massnahmen gegen das Ansehen da sind/greifen, muss es nicht legal sein.

Und um mein gesamtes Laienlamento abzukürzen: solange du niemandem sagst, was du wo downloadst, kann dich auch keiner anzeigen. Dass dich findige Abmahnanwälte dennoch finden können, musst du in Kauf nehmen. Das mag zwar keinem in D gefallen, aber leider leben wir hier.

LG
 
Wobei mir der Beitrag ein wenig zu undifferenziert ist. Es ist nämlich tatsächlich egal, ob es ein Kinoblockbuster von kino.to, oder ein Homemadevideo von Youtube ist, welches Lady Gagas neuestes Werk darstellt. Beides ist in diesem Falle illegal, und der Nutzer kann es nicht vorher wissen. Glaubt dann aber, YT würde ja nichts illegales anbieten.

LG
 
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