Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde gegen Privatkopie ab

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Schlappe für die Musikindustrie: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den §53 des Urheberrechtsgesetzes abgewiesen.
In diesem ist geregelt, dass urheberrechtlich geschützte Datenträger zu privaten Zwecken kopiert werden dürfen.
Die Musikindustrie sieht darin eine unzumutbare Verletzung ihrer Eigentumsrechte.
Gescheitert ist die Beschwerde allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern weil sie ganz einfach zu spät kam - denn eine Verfassungsbeschwerde ist nur innerhalb eines Jahres nach Verabschiedung eines Gesetzes zulässig - der entsprechende Passus ist aber bereits seit 2003 gültig.
 
Hab Kontakt mit dem Enwicklungslabor aufgenommen - derzeit befinden sich ca. 2500 solcher Datenträger mit unterschiedlichen Inhalten bei mir und ich kann nur bestätigen, dass keine der Scheiben in irgendeinem der handelsüblichen CD oder DVD Player abspielbar ist - es soll sogar noch ein Kompaktformat davon geben ... :rofl

PS: Die Lesbarkeit der Daten wird bei ordnungsgemäßer Lagerung und Behandlung der Datenträger mit >70 Jahren angegeben!
 
Der Kopierschutz wurde doch auch schon wieder gecrackt:
HBJRNQgJ_Pxgen_r_467xA.jpg
 
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