Neuigkeit Die nächste Abmahnwelle rollt...

Bio-logisch

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Teammitglied
Dieses mal geht der Hersteller von "Outdoorkleidung" Jack Wolfskin gegen alles vor, was irgend wie wie ein Pfote aussieht.

Es ist zwar richtig, dass eine Marke verwässert, wenn eine Firma nicht gegen Missbrauch vorgeht - Nur überzieht hier JW mit völlig überzogenen Forderungen von fast 1000 Euro für ein anwaltliches Schreiben - sprich Abmahnung. Ein formloses Schreiben tut es genau so - bringt aber nichts in die Kasse.

Pfoten-Markenrecht: Jack Wolfskin mahnt Bastler wegen Tatzen-Mustern ab - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
 
Tja, dann sollten wir dazu beitragen, dass JW begreift, dass solche Maßnahmen in Zeiten der Internetkommunikation massiven Einfluss auf das Image des Unternehmens haben kann. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Riesenunternehmen deshalb deutliche Marketinganstrengungen unternehmen muss, um den entstandenen Schaden wieder zu beheben.

Bedauerlicherweise habe ich nie JW-Sachen gekauft, deshalb hätte ich die Tatze noch nicht mal als deren Logo erkannt, ein Konsumverzicht meinerseits fällt also aus. Aber ich kann ja das Internet nutzen und es auch im privaten Umfeld erzählen, was ich von einem solchen Verhalten denke.

Mit Kanonen auf Spatzen schießen und das eigene Tor treffen! :D
 
ot:
Kommen dann Fragen, mein Hund ist gerade aus dem Garten gekommen, und über mein weißes Niki gelaufen. Muss ich jetzt um eine Abmahnung fürchten? :stupid
 
Irgendwie muss ich vermutlich beim Kauf einer JW Jacke immer daran denken.

verborgener Text:
Pfoten weg! :autsch
 
Mehr als "Bekloppt" fällt mir da nicht ein , nur zu schade das all die hier mal nicht weiter genannten Volldeppen in diesem Abmahnwahn sind.
 
Und wer entscheidet dann, wie eine Pfote (die JW ja immer noch der Natur - also bei einem schon vorhandenen Muster - entlehnt hatte) aussehen muss, damit sie als Markenklauerei deklariert werden kann?
 
Ich kann ja nur nach meinem persönlichen Rechtsempfinden gehen.
Die Jack Wolfskin Pfote ist der Natur entliehen, besitzt meiner Meinung nach aber schon charakteristische Merkmale, die sie insgesamt als Markenlogo schützenswert machen.

Aber eben weil es sich um etwas handelt, was gegenüber dem natürlichen Erscheinungsbild nur leicht modifiziert wurde, muss der Markeninhaber meiner Auffassung nach damit leben, dass sein Logo hin und wieder verwechselt wird.
Eine Verletzung liegt nur vor, wenn ein Produkt mit der Absicht hergestellt wird, den Käufer zu täuschen - wie zum Beispiel bei den gefälschten Lacoste-Artikeln.
Ein Kissen mit Pfote drauf ist in meinen Augen ganz klar keine Rechtsverletzung, aber ich bin ja auch kein Jurist.
 
Als ich finde es schon ganz Ok das JW gegen Fälschungen vor gehen. Würde ich mit sicherheit auch tun! Ich denke aber hier geht es nicht vordergründig um das Logo (siehe mein Benutzerbild) sonder einfach um die so zimlich unschlagbare Qualität der Ware.

Jemand der sich auskennt wir nicht nur auf die Tatze rein fallen!

LG
Robert
 
NGS :stupid

Demnächst wird man noch von Addidas verklagt wenn man 3 Streifen in der Unterhose hat, oder wie weit geht es noch?
 
JW rudert etwas zurück:
Zumindest den knappen Tausender für die Abmahnung hat man den "Fälschern" erlassen - als Reaktion auf die heftigen Reaktionen aus dem Internet.

Grundsätzlich sieht sich die Firma aber immer noch im Recht. Abmahnwelle: Jack Wolfskin rudert zurück - Internet - FOCUS Online

Auf alle Fälle zeigt sich hier mal wieder eines:
Das schnelle Geld mit dem Abmahnungen ist eine zu große Versuchung geworden. Aus einem an sich sinnvollen Instrument zur Entlastung der Gerichte wird so eine Instrument, das sich mit meinem Verständnis für Rechtsstaatlichkeit nicht mehr verträgt:

Denn Dank der nach oben offenen Forderungen bei Abmahnungen wird eine "Kanzlei" zu einem Synonym für "Kaperbrief". Nur mit deutlich geringerem Risiko.
 
Auf alle Fälle zeigt sich hier mal wieder eines:
Das schnelle Geld mit dem Abmahnungen ist eine zu große Versuchung geworden.
Wobei man nicht oft genug darauf hinweisen kann - der fomale Ablauf ist der:
Die Firma beauftragt den Anwalt mit der Abmahnung und muss diese Kosten vorstrecken, der Abgemahnte erstattet also lediglich die tatsächlich angefallenen Kosten an den Anwalt, der daraufhin der Firma die verauslagten Gebühren wieder zurücküberweist.
Für die Firma ist das also aufwandsneutral, der Einzige, der verdient, ist der Anwalt - denn ihm steht sein Honorar auf jeden Fall zu, auch wenn der Abgemahnte nicht bezahlt.

Wie gesagt, das ist der Normalfall und der einzig legale Ablauf.

In der Praxis ist es oft so, dass die Anwälte den Firmen den Abmahn-Floh ins Ohr setzen, sich eine Vollmacht unterschreiben lassen und der Firma versichern, dass ihr keine Kosten entstehen. Dann mahnen sie fleißig drauf los, und wenn mal ein Opfer nicht bezahlt, wird das natürlich nicht der Firma berechnet, denn die würde sich dann schnell überlegen, ob diese Vorgehensweise wirtschaftlich ist.
Allein dieser Ablauf ist schon hart an der Grenze der Legalität.
Richtig kriminell wird es, wenn der Anwalt der Firma eine Gewinnbeteiligung aus der Abmahnwirtschaft verspricht.
Letzteres ist nach meinen Eindrücken eher die Regel denn die Ausnahme.

Das schreibe ich ohne konkreten Bezug zu diesem Fall, denn ohne stichfeste Beweise darf man das natürlich niemandem unterstellen. Beispiele gibt es dennoch mehr als genug.
 
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