Gericht prüft Absprachen zwischen Abmahnanwalt und Musikindustrie

Supernature

Und jetzt?
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Die Anwaltskanzlei Rasch aus Hamburg ist vor allen Dingen den Internetnutzern ein Begriff, die mit ihr in Form einer Abmahnung im Auftrag der Musikindustrie Bekanntschaft machen mussten.
Denn diese Kanzlei verschickt jährlich tausende Schreiben an Personen, die sich über Filesharing-Netzwerke an der Verbreitung geschützter Musikstücke beteiligten.

In einem konkreten Fall sollte ein Betroffener rund 5.800 Euro Gebühren für eine Abmahnung bezahlen, wehrt sich dagegen aber mit einer Klage.
Die Tat an sich bestreitet er anscheinend nicht, er zweifelt jedoch an, dass diese Gebühren tatsächlich angefallen sind.

Denn auch wenn die Zahlungen grundsätzlich an den Anwalt geleistet werden, handelt es sich um einen Erstattungsanspruch des eigentlich Geschädigten.
Die Musikindustrie beauftragt den Anwalt mit der Durchsetzung ihrer Interessen und hat ihn dafür entsprechend zu bezahlen - der Betroffene erstattet also lediglich die Kosten.

So gesehen müsste jede Abmahnung, die der Betroffene nicht bezahlt, eine entsprechende Rechnung an den Auftraggeber nach sich ziehen - und genau das wird bezweifelt.

Das Landgericht Köln will dies nun klären und hat Rechtsanwalt Clemens Rasch sowie Stefan Michalk als Vertreter des Musikverbände als Zeugen geladen. Sollte es nämlich eine pauschale Kostenvereinbarung zwischen den Parteien geben, so dürften auch nur die tatsächlich angefallenen Kosten weitergegeben werden.
 
Bemerkenswert hierbei auch noch: Die großen Verlage verfügen idR. über ein eigenes Justiziat, welches die Abmahnungen ausstellen könnte. Allerdings würde so die bekannte Abmahnpraxis - mittels Kosten jenseits jeder Verhältnismäßigkeit extreme Abschreckung zu erzielen - schon gar nicht vor Gericht durchdringen.

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn die Gerichte unter diesem Aspekt langsam erkennen, dass unser Rechtssystem von der Abmahnbranche durchweg zum Kassieren missbraucht wird.
 
Dabei wird genau gar nichts herauskommen.

Ich gehe jede Wette ein, dass die betreffende Anwaltskanzlei einen Vertrag mit der Musikindustrie hat, der zumindest offiziell absurd hohe Pauschalgebühren beinhaltet.

Ob und wie viel davon dann tatsächlich bezahlt werden (oder vielleicht intern mit Dienstleistungen, die die Auftraggeber der Kanzlei wiederum angeblich für die Anwaltskanzlei erbracht haben, verrechnet werden), steht ja wieder auf einem ganz anderen Blatt.

Da ich aber fest an das Schlechte im Menschen glaube, ist das ja vielleicht auch nur eine paranoide Zwangsvorstellung von mir. ;)

Andererseits müsste das Gericht eigentlich nur die Einnahmen der Kanzlei (am besten in Verbindung mit einer Steuerprüfung :D) mit den Rechnungsstellungen abgleichen.
 
Was regt Ihr Euch auf ?

Einfach mit dem saugen aufhören und die Mucke kaufen, dann gibts auch keine Abmahnungen.
 
Einfach mit dem saugen aufhören und die Mucke kaufen, dann gibts auch keine Abmahnungen.
Die Strafe sollte immer in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen, auch bei Taten, die "nur" Vermögens- und Sachschäden verursachen und keine Personenschäden.

Das ist in unserem Rechtssystem leider zunehmend nicht mehr der Fall.

Jemand, der ein paar Millionen Euro Steuergelder hinterzieht kommt in Relation zum verursachten Schaden billiger davon als jemand, der ein paar CDs kopiert.

Eine gesetzliche Deckelung der Abmahnkosten ist dringend erforderlich (auf irgendwelche freiwilligen Selbstkontrollen kann man sich absolut nicht verlassen, wie unzählige negative Beispiele aus der Industrie zeigen). Bei einer Standardabmahnung, die quasi per Formbrief erfolgt (ein Wordformular, ein paar Formularfelder und einige wenige Textbausteine sind ja schnell gebastelt) und die in der Anwaltskanzlei bestenfalls ein paar Minuten Aufwand verursacht, sollten die Kosten max. 100 Euro betragen dürfen.

Auch im Wiederholungsfalle (also wenn sich der Abgemahnte uneinsichtig zeigt) kann ich da erst mal keinen erheblich größeren Aufwand der Kanzlei erkennen. Alles weitere ist dann Sache zivilen Gerichtsbarkeit, sofern die Geschädigten diesen Weg beschreiten wollen.

Eine Abmahnung bzw. deren Gebühren haben eigentlich nicht den Zweck, bereits eine indirekte Bestrafung des Täters herbeizuführen. Das ist und bleibt Sache der Gerichte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Crisis? What Crisis !

In den 70ern und 80ern hat sich Keine Sau Augeregt, wenn wir von der Platte ein Paar Lieder auf Kassette Aufgenommen haben.

Das Zeigt nur eines: Beschiss (Abzocke) bleibt Legal !

Hier ein Schöner Kurzweil zum Thema "Abzocke": Abzocke-Schema - Ihr Mandant möchte abgezocken

Und noch ein paar Links zum Thema:
Musikindustrie: Abmahnungen profitabler als verkaufte Musik | Next Level P2P-Abzocke | Mururoar | audiophilosophie

Klagen der Musikindustrie gegen deutsche Tauschbörsen-Nutzer | mp3 | artikel

Musik Industrie Krise 2009 schlechter 2008 Album Verkauf | METAL HAMMER

Legal erworbene CDs knnen schnell ber 700 Euro kosten - SaarBreaker





tty.


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In den 70ern und 80ern hat sich Keine Sau Augeregt, wenn wir von der Platte ein Paar Lieder auf Kassette Aufgenommen haben.
Da war nach der zweiten Kopie aber auch die Qualität für'n Allerwertesten. Heute bekommst Du auch nach der 1000. Kopie noch eine 1a Qualität. Ich denke man sollte nicht immer in der Vergangenheit wühlen ... ;)
 
Wie hoch ist eigentlich die offizielle Gebühr, wenn man von einem Musikstück legal eine Cover-Version erstellt und diese verbreitet?

Höher dürften die Abmahngebühren oder das was die Musikindustrie als "Schadensersatz" haben möchte auf keinen Fall sein, denn damit wäre dem Urheberrecht genüge getan, denn nach dem Urheberrecht ist AFAIK nicht die Interpretation, sondern die Komposition und der Text geschützt, denn das ist das Werk.
 
Fairerweise müsste man bei dieser Rechnung aber noch die Gebühr mit der Anzahl der Kopien multiplizieren, wenn das Stück über Tauschbörsen verbreitet wird.
Gerichtsverwertbar beweisen lässt sich aber wohl auch nur genau ein Fall.
 
Nope, müsste man AFAIK nicht. Man bezahlt dafür Ein Mal und darf dann seine Cover Version so oft verbreiten, wie man mag. In so fern wäre es auch für Tauschbörsen gar nicht mal so schlecht.


Könnte natürlich auch sein, dass sich da die letzten 20 Jahre etwas geändert hat ...

Zumal: Wer schafft es denn, ein Stück öfters als 10.000 Mal via Tauschbörse zu verbreiten?
Selbst bei einem regulär leicht ermäßigtem Kaufpreis von 30Cent Pro Stück (weil man ja selbst die Bandbreite zur Verfügung stellt) wären das max. 3000 Euronen und nicht die für die teilweise völlig überzogenen "angenommenen" Verbreitungen verlangten Summen.

Ich kenne ein paar Tauschbörsenbenutzer und deren Zahlen sagen mir, dass jeder vielleicht total über alle Musikstücke die er selbst gezogen hat, ungefähr ca. genau so viele selbst verteilt hat, wie er besessen hat - denn man bedenke dabei die massive Unsymmetrie der üblichen Internet Anschlüsse - der File-Sharer zieht eine Datei und bietet im Gegenzug dazu ca. 1/4 Datei an. Wenn er seinen Client durchlaufen lässt, auch während er nicht zieht, kommt er eventuell auf eine reale Rate von 1 gezogenem und 2 gelieferten ...
 
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