Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut - sowohl im Internet als auch im "echten" Leben. Darüber sind wir uns sicher einig.
Besonders Blogger fordern hier - zumeist mit Recht - einen besonderen Schutz ein. Aber dabei entstehen auch seltsame Stilblüten.
Die Amerikanerin Rosemary Port betreibt unter einem Pseudonym beim Google-Dienst "Blogger" ein Blog mit dem vielsagenden Titel "Skanks in NYC", frei übersetzt: "Schlampen in New York".
Nun muss man kein Hellseher sein, um zu ahnen, dass die Damen, über die in diesem Blog geschrieben wird, nicht unbedingt mit Lob rechnen dürfen.
So stand dort unlängst ein Artikel über das Model Liskula Cohen, in dem sie als psychopathische, verlogene und verhurte Schlampe bezeichnet wurde.
Es überrascht kaum, dass Cohen sich schwer damit tat, dies als konstruktive Kritik zu werten. Daher reichte sie eine Klage gegen Verleumdung ein. Auf richterliche Anordnung gab Google die persönlichen Daten der Bloggerin preis (so steht es auch in den AGB).
Diese wiederum sieht darin eine unzumutbare Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und will Google ihrerseits auf 15 Millionen Dollar Schadenersatz verklagen - unter anderem beruft sie sich dabei auf die Meinungsfreiheit.
Völlig ungeachtet dessen, dass es auch bei großzügiger Interpretation schwer fällt, die oben genannte Äußerung als "Meinung" durchgehen zu lassen - warum die Dame dafür kämpfen will, mit ihrer eigenen Meinung namentlich nicht in Verbindung gebracht werden zu können, ist in jedem Fall rätselhaft.
Besonders Blogger fordern hier - zumeist mit Recht - einen besonderen Schutz ein. Aber dabei entstehen auch seltsame Stilblüten.
Die Amerikanerin Rosemary Port betreibt unter einem Pseudonym beim Google-Dienst "Blogger" ein Blog mit dem vielsagenden Titel "Skanks in NYC", frei übersetzt: "Schlampen in New York".
Nun muss man kein Hellseher sein, um zu ahnen, dass die Damen, über die in diesem Blog geschrieben wird, nicht unbedingt mit Lob rechnen dürfen.
So stand dort unlängst ein Artikel über das Model Liskula Cohen, in dem sie als psychopathische, verlogene und verhurte Schlampe bezeichnet wurde.
Es überrascht kaum, dass Cohen sich schwer damit tat, dies als konstruktive Kritik zu werten. Daher reichte sie eine Klage gegen Verleumdung ein. Auf richterliche Anordnung gab Google die persönlichen Daten der Bloggerin preis (so steht es auch in den AGB).
Diese wiederum sieht darin eine unzumutbare Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und will Google ihrerseits auf 15 Millionen Dollar Schadenersatz verklagen - unter anderem beruft sie sich dabei auf die Meinungsfreiheit.
Völlig ungeachtet dessen, dass es auch bei großzügiger Interpretation schwer fällt, die oben genannte Äußerung als "Meinung" durchgehen zu lassen - warum die Dame dafür kämpfen will, mit ihrer eigenen Meinung namentlich nicht in Verbindung gebracht werden zu können, ist in jedem Fall rätselhaft.