Spickmich.de ist ein Bewertungsportal, bei dem Schüler ihre Lehrer bewerten können. Einen Lehrerin hat versucht dagegen vorzugehen und unterlag heute vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Ihr Persönlichkeitsrecht sei durch die Benotung nicht verletzt worden. Allerdings handle es sich dabei durchaus um einen Einzelfall.
Allerdings einen, der bereist von zwei vorherigen Instanzen gleich beurteilt wurde. Die Klägerin brachte unter anderem vor, dass nicht sicherzustellen sei, dass die Bewertungen auch tatsächlich von ihren Schülern stamme und dass es möglich sei, dass die selbe Person unter mehreren Namen Bewertungen abgebe. So sei Racheaktionen und Mobbing Tür und Tor geöffnet.
Ich habe mich bislang nicht mit spickmich.de befasst und habe das auch nicht vor, meine Schulzeit liegt doch schon zu lange zurück. Dennoch kann ich die Bedenken der Lehrerin nachvollziehen. Ich habe gelesen, dass man als Schüler melden kann, wenn ein angeblicher Schüler gar nicht in der angegebenen Klasse ist/war, aber das scheint mir ein recht schwacher Schutz gegen Missbrauch.
Auf der anderen Seite hat man als Schüler auf diese Weise eine Chance, seine Meinung zu sagen und bei entsprechender Beteiligung auch ein Zeichen zu setzen ohne direkte Reaktionen des Lehrers fürchten zu müssen.
Die Urteilsbegründung dürfte bald verfügbar sein. Sie hat sicher auch Bedeutung für den Umgang mit Bewertungen in anderen Bereichen.
Weitere Informationen
spickmich.de
Allerdings einen, der bereist von zwei vorherigen Instanzen gleich beurteilt wurde. Die Klägerin brachte unter anderem vor, dass nicht sicherzustellen sei, dass die Bewertungen auch tatsächlich von ihren Schülern stamme und dass es möglich sei, dass die selbe Person unter mehreren Namen Bewertungen abgebe. So sei Racheaktionen und Mobbing Tür und Tor geöffnet.
Ich habe mich bislang nicht mit spickmich.de befasst und habe das auch nicht vor, meine Schulzeit liegt doch schon zu lange zurück. Dennoch kann ich die Bedenken der Lehrerin nachvollziehen. Ich habe gelesen, dass man als Schüler melden kann, wenn ein angeblicher Schüler gar nicht in der angegebenen Klasse ist/war, aber das scheint mir ein recht schwacher Schutz gegen Missbrauch.
Auf der anderen Seite hat man als Schüler auf diese Weise eine Chance, seine Meinung zu sagen und bei entsprechender Beteiligung auch ein Zeichen zu setzen ohne direkte Reaktionen des Lehrers fürchten zu müssen.
Die Urteilsbegründung dürfte bald verfügbar sein. Sie hat sicher auch Bedeutung für den Umgang mit Bewertungen in anderen Bereichen.
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