Neuigkeit Upload bei eMule & Co: Unwissenheit schützt vor Strafe

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Wer in Filesharing-Netzwerken Dateien herunterlädt, bietet diese auch gleichzeitig zum Upload an - das ist das Grundprinzip dieser Technik, sie würde sonst nicht funktionieren.
Und weil man deshalb beim Download urheberrechtlich geschützter Werke oder illegaler Inhalte somit auch gleich zum Anbieter der Dateien wird, verurteilte das Landgericht Oldenburg einen Filesharer wegen der Verbreitung von Gewaltpornographie.
Dieser ging in die Berufung - und gewann. Denn vor dem OLG Oldenburg legte er offenbar glaubhaft da, es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er mit dem P2P-Download auch aktiv zur weiteren Verbreitung beitrage.
Die Richter glaubten ihm.

In der Urteilsbegründung steht:
"Allein aus der aktiven Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse lässt sich noch keine Kenntnis des Nutzers über die Funktionsweise des genutzten Programms (Client-Software) ableiten, auf die sich die Überzeugung stützen lässt, der Nutzer wisse oder habe zumindest billigend in Kauf genommen, dass bei Nutzung des Tauschbörsen-Programms ohne weiteres auch von dem eigenen PC Daten zur Verfügung gestellt werden".
 
Klassischer Tatbestandsirrtum halt, hätte aber nicht gedacht das ein deutsche Gericht da so eindeutig draufgeht und sogar Fahrlässigkeit außer acht lässt.
 
Erst denken, dann den Kopf misshandeln. :D

Es ging in dem Verfahren um einen Verstoß gegen § 184a StGB (Verbreitung von Gewaltpornografie). Das ist ein Vorsatzdelikt, auf etwaige Fahrlässigkeit kommt es somit nicht an. Der Angeklagte musste daher zumindest billigend in Kauf nehmen, dass er durch Teilnahme am Filesharing Gewaltpornos verbeitet. Das war ihm nicht nachzuweisen.
 
Tja, dat kommt davon wenn man nicht nachschaut. :ROFLMAO:

Aber um eine Ausrede zu habe - ich musste mich glücklicherweise nie näher mit dem TB befassen. Meine schwunghaften Exporte mit Merkel-Hentais Richtung Japan sind bisher glücklicherweise nicht aufgeflogen. :D
 
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