Hinweis Übergeschnappt statt Schnäppchen gemacht: fabriken.de verschickt Rechnungen

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Tausende Mitglieder der Community "fabriken.de" fanden gestern eine überaus unerfreuliche Nachricht in ihrem E-Mail Postfach - eine Rechnung über 84 Euro für eine 12monatige Mitgliedschaft in der "Schnäppchen-Community". Das Original einer solchen Nachricht ist unten angehängt.
Bis vor Kurzem wurde die Seite noch mit dem eindeutigen Zusatz "kostenlos" beworben. Per Newsletter informierte man im Januar die Mitglieder über geänderte Teilnahmebedinungen - darin fand sich der Hinweis, dass die Mitgliedschaft ab Februar 2009 kostenpflichtig werden würde.
Wer damit nicht einverstanden sei, solle seine Mitgliedschaft kündigen.

Der Newsletter ist unter dieser URL einsehbar:
fabriken.de/shownewsletter/show/id/8

Wenn man weiß, wonach man sucht, findet man den Hinweis leicht.
Ansonsten ist es aber einer dieser Newsletter, die man gerne direkt löscht, weil sie nach langweiliger Theorie und nicht nach echten News aussehen. Das war in diesem Fall eventuell nicht ganz unbeabsichtigt.

Startet man jetzt auf der Seite den Registrierungsprozess, wird man sofort deutlich auf die Kosten aufmerksam gemacht, hier ist den Betreibern also kein Vorwurf zu machen.

Die stillschweigende Zustimmung zu derart gravierenden Änderungen in den AGBs ist dennoch nicht zulässig - vielmehr ist eine aktive Zustimmung des Kunden notwendig.
Die jetzt von fabriken.de verschickten Rechnungen dürften also einer gerichtlichen Überprüfung kaum standhalten.
Zwar wird in den Rechnungen mit weiteren Schritten gedroht, und vermutlich werden diese in Form von per E-Mail verschickten Mahnungen auch erfolgen, doch davon sollte sich niemand erschrecken lassen.

Auch in diesem Fall ist still halten und ignorieren die beste Taktik, bezahlen muss man die Rechnung jedenfalls nicht.

Hinter der Aktion kann neben der Geldbeschaffung auch noch eine zusätzliche Motivation stecken:
Auf unzähligen Seiten wird darüber berichtet werden, und gerade in Foren und Blogs werden unbedarft Links zu der Seite gesetzt werden, was dazu führt, dass deren Popularität in den Suchmaschinen steigt - wodurch der Seite zahlreiche neue potenzielle Kunden zugeführt werden (daher auch kein Link in diesem Beitrag).
Es gibt keine schlechte Publicity - nirgendwo gilt dieser Grundsatz stärker als im Internet.

Hier noch der Text der Mail, welche die Mitglieder erhalten haben:
Betreff: Zahlungsaufforderung Kunde FA-1234567 - Fabriken.de
Von: xxxx@Fabriken.de
An: xxxxx@web.de
Datum: 03.03.09 15:11:32 Uhr

ZAHLUNGSAUFFORDERUNG

Sehr geehrte/r Herr / Frau xxxxxxx,

wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Premium-Mitgliedschaft der Internet-Community Fabriken.de.
Nachdem wir Sie am 14.01.2009 und 10.02.2009 über die zukünftige Kostenpflichtigkeit von Fabriken.de informiert haben, wurde das Ihnen gesetzlich eingeräumte Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch genommen.

Wir freuen uns daher, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat und erlauben uns, für die Bereitstellung und Erbringung unserer Dienstleistung das vereinbarte Nutzungsentgelt gemäß der folgenden Aufstellung in Rechnung zu stellen:

Kundennummer: FA-1234567
Rechnungsnummer: RE40-999999

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12-Monatszugang für Fabriken.de - 84,00 EUR
Zeitraum: 01.02.2009 - 01.02.2010 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
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zu zahlender Rechnungsbetrag: 84,00 EUR
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Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag von 84,00 EUR bis zum 13.03.2009
unter Angabe des Verwendungszwecks xxxxxxxxxxxxxxxx
auf unsere nachstehend angegebene Bankverbindung.

Kontoinhaber: Connects 2 Content GmbH
Kontonummer: xxxx
Bankleitzahl: xxxx
Bankinstitut: Stadtsparkasse Düsseldorf

Verwendungszweck: xxxxxxxxxxxxx

Sollten Sie den oben genannten Betrag nicht innerhalb der genannten Frist überweisen,
enstehen Ihnen zusätzliche Mahnkosten.

Wenn Sie Ihre Zugangsdaten oder Ihr persönliches Passwort vergessen haben,
können Sie jederzeit unter **** Ihre Daten erneut anfordern.

Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot haben,
steht Ihnen unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr
unter 0180 5114030-4 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz,
Mobilfunkpreise können von den Preisangaben abweichen) zur Verfügung.
Wenn Sie gemäß § 14 UStG eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst wünschen,
kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer.

Im Anhang finden Sie die Rechnung im Originalformat auf unserem Briefpapier.

Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich
die Rechnung anschauen zu können.

Diesen können Sie hier downloaden:
Adobe - Adobe Reader download - All versions

Mit freundlichen Grüßen,

Connects 2 Content GmbH
Rechnungsstelle
 
Na das klingt ja super. Ich finde sowas ziemlich unverschämt, so eine Kostenerhöhung/beanstandung(?) zu eröffnen, aber die Mitglieder nur unzureichend zu informieren! Ich hoffe dieses fahrlässige Handeln wird vor Gericht gezehrt! Das ist eine absolute Dreistigkeit.
Daspositive daran ist, jeder der sich auf ähnlichen Seiten anmelden möchte, wird sich das zweimal überlegen, und schlaue Leute lesen Newsletter etc. genauer durch!
 
Dürfte hier auch passen.

Registrierung auf Internetseite wurde zum Verhängnis

Zum Hintergrund: In den letzten Monaten haben viele Internetnutzer eine böse Überraschung erlebt, nachdem sie sich bei eigentlich harmlosen Internetseiten registrierten. Kurze Zeit nach ihrer Anmeldung behaupteten die Anbieter, es liege ein rechtskräftiger Vertrag vor. In den meisten Fällen war dies schlicht und einfach falsch, doch sie versuchten weiter, Geld von den Betroffenen einzufordern. Teilweise beauftragten sie Inkasso- und Anwaltsbüros, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Ich glaube, da muss nicht mehr viel hinzugefügt werden!
 
ot:
Ich habe ja gehört das das Wohlfühlboard auch nicht ganz koscher sein soll, ab und zu kostet es den Verstand !
 
1.Wo kriegen die solche anwälte her?
2.DAAS IIISSSTTT EEEIIINNNEEE UUNNVVVEEERRRREEEEERSCHÄMTTTTTHEIT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
Auch in diesem Fall ist still halten und ignorieren die beste Taktik, bezahlen muss man die Rechnung jedenfalls nicht.

das gilt jedenfalls für Mahnungen, die man per E-Mail erhält.

Vorsicht: wenn man erst mal ein amtliches Mahnverfahren am Hals hat, muss man handeln und zumindest widersprechen. Am besten per Einschreiben-Rückschein.

Also in dem Fall den schwarzen Peter zurückschieben:

Bei einem Mahnverfahren prüft das zuständige Gericht nicht, ob eine Mahnung zu Recht ausgesprochen wird. Allein die formale Richtigkeit der Forderung wird geprüft. Sind die Formalitäten in Ordnung, wird die Mahnung von Amts wegen auf dem Postweg zugestellt. Von da an ist der Abgemahnte in der Pflicht. Deshalb empfiehlt der Verbraucherschutz allen Betroffenen, der Geldforderung innerhalb der gesetzten Frist zu widersprechen – sonst steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

aus der o.g.Quelle

gegen den Widerspruch wird dann i.d.R. nicht weiter vorgegangen, denn da müsste dann der Mahnende Klage einreichen
 
Erfreulich und erstaunlich zugleich.
Auch wenn ich das natürlich prima finde, so wundert mich doch, dass die sich damit strafbar gemacht haben sollen.
 
Laut heise.de wird denen wohl Leistungsbetrug vorgeworfen. Laut Wikipedia ist

"Der Leistungsbetrug ein Betrug, bei dem der Täter eine Leistungserbringung verspricht und nicht erbringt und so deren Bezahlung erlangt."

Inwiefern das hier zutrifft vermag ich nicht zu beurteilen aber selbst wenn die deswegen vor dem Richter landen sollten (was ich kaum annehme) wird da wohl nicht viel bei rumkommen. Vielleicht werden die dadurch erlangten Gewinne eingezogen. Das wäre wenigstens etwas und könnte vielleicht dafür sorgen, dass andere nicht auch auf die Idee kommen, mehr oder weniger klammheimlich die AGB zu ändern, um den Nutzern so das Geld aus dem Beutel zu ziehen.

Jetzt würde ich noch gerne schreiben, was ich von diesen Leuten halte aber das verbietet meine gute Kinderstube ;)
 
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