Beiträge zur Krankenversicherung Arbeitgeber/Arbeitnehmer

o0Pascal0o

Bruder von Johnny English
Hallo,

wie berechnet man noch mal die Beiträge zur Krankenversicherung? Trägt der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils die Hälfte?

Ist das genauso bei der Pflegeversicherung, und Arbeitslosenversicherung?

Ich versuche meine Gehaltsabrechnung zu verstehen - daher die Frage.

Gruß

Pascal
 
Halbe halbe von 15.5% - brutto oder netto musste mal selbst schauen...
 
o.k. danke, -müsste vom Brutto sein. Sind es immer 15,5%? Ich dachte, das hängt von der Krankenversicherung ab!?

Also ich habe ein Steuerbrutto und ein SV-Brutto dort stehen, was hat das SV-Brutto zu bedeuten, das ist ewas höher.

Dann habe ich noch ein ZVK-Brotto dort stehen, das ist etwas geringer als das Steuerbrutto.

Vom Steuerbrutto werden die Steuern abgezogen: Lohnsteuer(wie berechnet sich diese?), Solidaritätszuschlag(wie berechnet sich dieser?) und Kirchensteuer(wie berechnet sich diese?)

Vom SV-Brutto werden dann Krankenversicherungsbeitrag, Pflegeversicherungsbeitrag Rentenversicherungsbeitrag und Arbeitslosenversicherungsbeitrag abgezogen. Wie berechnen diese sich?

Vom ZVK-Brutto wird eine ZVK-Umlage und ZVK-Steuer und ZVK-SOLZ und ZVK-Kirchensteuer abgezogen. Wie berechnen sich diese Werte?

Bei den aufaddierten Jahressummen(für Januar natürlich die gleichen Werte wie in der aktuelen Abrechnung) steht dann noch ein öminöser Wert: "Hinzurechnen SV aus ZVK". Wie errechnet dieser sich und was hat der zu bedeuten?

Vielen Dank,

Pascal
 
SozialVersicherungspflichtig -> zu versteuernde Bezüge -> brutto
(netto ist dann nach Abzug aller Steuern)

Zu ZVK müsste eigentlich ne ZVK-Nummer dabei stehen, jedenfalls meinte Google so.
Sagt mir aber jetzt gar nichts.
 
Seit 01.01.2009 beträgt der bundesweit einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen 15,5% (West).

Davon sind aber 0,9% vom Arbeitnehmer allein zu tragen, bleiben also 14,6%, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte tragen.

Gerechnet wird das übrigens aus dem sozialversicherungspflichtigen Brutto und nicht aus dem Gesamtbrutto (kann einen Unterschied ausmachen, wenn Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge gezahlt werden, ebenso bei Vorhandensein von Betriebsrenten und/oder Entegltumwandlungen).

Bei der ZVK hängt es von der konkreten ZVK ab, die haben alle andere Umlagesätze und Arbeitnehmeranteile.

Von der ZVK-Umlage sind 54 Euro Steruer- und SV-frei (falls man keine Entgeltumwandlung oder Direktversicherung hat), 89,48 Euro werden vom Arbeitgeber pauschal versteuert (zumindest im Bereich der kommuanlen Arbeitgeber, Bund und Länder haben imho andere Beträge) und der Rest wird vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil versteuert, erhöht also das Steuerbrutto.

Ein weiterer Teil der ZVK-Umlage ist SV-pflichtig (sollte als so etwas wie "SV-pflichtiger ZV-Anteil" auf der Gehaltsabrechnung stehen), wird aber nach einem anderen Modus als der steuerpflichtige ZVL-Anteil berechnet (wäre ja sonst auch zu einfach).

Deshalb stehen auf den Entgeltabrechnungen im öffentlichen Dienst auch immer vier Bruttolöhne drauf:

Gesamtbrutto
Steuerbrutto
SV-Brutto
ZVK-Brutto

Und vermutlich sind alle vier unterschiedlich.
 
Seit 01.01.2009 ist der einheitliche Beitragssatz 15,5%.

Davon sind aber 0,9% vom Arbeitnehmer allein zu tragen, bleiben also 14,9%, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte tragen.
Hier steht, dass es 14,6% sind: Kabinett beschließt Beitragssatz für die Krankenversicherung 2009 Gesundheit - Bundesverband Niere e.V.

15,5 - 0,9 wären ja auch 14,6%. Also zahhle ich 50% von 14,6%, oder(und das vom SV-Brutto)?

Was ist dann ein ZVK-Brutto bzw. eine ZVK-Umlage?
Trägt der Arbeitgeber auch die 50% des Pflegeversicherungsbeitrages & des Arbeitslosenversicherungsbeitrages?


Gruß

Pascal
 
Zuletzt bearbeitet:
Sind natürlich 14,6%, war ein Tippfehler. ;) Habe ich editiert.

Das ZVK-Brutto ist der Bruttolohn, aus dem die ZVK-Umlage errechnet wird
(seit 01.01.2002 sind die ZVKs prinzipiell mit Betriebsrenten weitestgehend identisch).
Der kann durchaus mit dem Gesamtbrutto identisch sein, muss es aber nicht.

Das hängt damit zusammen, das nicht alle Entgeltbestandteile ZVK-pflichtig sind. Urlaubsgeld (soweit es noch vorhanden ist) war z.B. noch nie ZVK-pflichtig, bestimmte Zeitzuschläge sind es auch nicht (oder auch nur teilweise).

Außerdem sind bei der ZVK die Beitragsbemessungsgrenzen ganz andere.

Verstehen muss (und kann) man die unterschiedlichen Berechnungen nicht, das sind zum Teil Verhandlungsergebnisse aus diversen Taifverhandlungen, bei denen um jeden Cent gefeilscht wird und die Ergebnisse sind nicht immer unbedingt praxisnah. Da wird halt oft gespart, egal was es kostet.
 
O.k., danke. Was ist denn eine ZVK-Umlage dann?

Trägt der Arbeitgeber auch die 50% des Pflegeversicherungsbeitrages & des Arbeitslosenversicherungsbeitrages & des Rentenversicherungsbeitrages?

Vielen Dank,

Pascal
 
O.k., danke. Was ist denn eine ZVK-Umlage dann?
Die ZVK-Umlage ist der Beitrag zur ZVK.

Der ist bei den einzelnen kommunalen ZVKs, der VBL (quasi die ZVK des Bundes und der Länder) sowie der KZVK (die ZVK der Kirchen) jeweils unterschiedlich hoch, ebenso der Arbeitnehmeranteil.

Ich bin bei der ZVK in Darmstadt versichert, der Umlagesatz (der nur vom Arbeitgeber getragen wird) beträgt dort 5,70%, dazu kommt noch ein Arbeitnehmeranteil von derzeit 0,50%, so dasss monatlich an die ZVK insgesamt 6,20% des ZVK-Bruttos abgeführt wird.

Ich erhalte von der ZVK jährlich einen Nachweis, wieviel bereits für mich eingezahlt wurde, wie hoch meine Betriebsrente nach derzeitigem Stand wäre und eine Prognose, welche Rente ich bei gleichbleibendem Einkommen fiktiv mit 65 Jahren erhalten würde (kommt meistens im zweiten Quartal des Jahres).

Trägt der Arbeitgeber auch die 50% des Pflegeversicherungsbeitrages & des Arbeitslosenversicherungsbeitrages & des Rentenversicherungsbeitrages?
Grundsätzlich ja.

Allerdings zahlen Kinderlose 0,25% mehr Pflegeversicherungsbeitrag (nur vom Arbeitnehmer zu tragen) als Versicherte mit Kindern. Der Arbeitgeber entnimmt die sog. "Elterneigenschaft" in der Regel der Lohnsteuerkarte.

Hat man keinen Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte oder weiß der Arbeitgeber aus sonstigen Gründen nichts von vorhandenen Kindern, muss man ihm eben eine Geburtsurkunde (Kopie reicht) vorlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dankeschön für die hilfreiche Antwort! Scheinst dich da ja gut auszukennen in dem Bereich.

Eine Rückfrage habe ich allerdings dazu noch.

Da ich kinderlos bin, zahle ich also bei der Pflegeversicherung 55% und mein Arbeitgeber 45%, habe ich das richtig verstanden?

Gruß

Pascal
 
Dankeschön für die hilfreiche Antwort! Scheinst dich da ja gut auszukennen in dem Bereich.
Ist mein Beruf, ich arbeite in einer Personalabteilung in einem Krankenhaus und habe da u.a. auch mit der Entgeltabrechnung zu tun. ;)
Da ich kinderlos bin, zahle ich also bei der Pflegeversicherung 55% und mein Arbeitgeber 45%, habe ich das richtig verstanden?
Fast, aber nicht ganz richtig.

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 1,95%, davon tragen AN und AG jeweils die Hälfte. Kinderlose Versicherte ab dem 23. Lebensjahr zahlen aber 2,20% Beitrag, da der AG-Anteil aber eingefroren ist zahlt der AN die Differenz von 0,25% alleine (ich hatte ursprünglich 0,50% geschrieben, aber das war falsch und ich habe es editiert).

Die 0,90% in der Krankenversicherung und die 0,25% in der Pflegeversicherung, die beide nur vom Arbeitnehmer zu tragen sind, stellen imho die ersten Schritte dar, um sich nach und nach immer mehr aus der paritätisch finanzierten Sozialversicherung zu verabschieden.

Natürlich auf Kosten der Arbeitnehmer.

Um so mehr, als zur Gegenfinanzierung der Pflegeversicherung ja bei deren Einführung ein gesetzlicher Feiertag gestrichen wurde, die Arbeitgeber also unterm Strich zur Pflegeversicherung eigentlich gar nichts beitragen.
 
Danke. Jetzt wird´s kompliziert ;) Ich versuche das mal in meinen Worten auszudrücken.

Arbeitnehmer über 23 Jahre, kinderlos:
Pflegeversicherungsanteil Arbeitnehmer = 2,20%
Pflegeversicherungsanteil Arbeitgeber = 1,95%

richtig?
 
Arbeitnehmer über 23 Jahre, kinderlos:
Pflegeversicherungsanteil AN = (1,95%/2) + 0,25%
Pflegeversicherungsanteil AG = (1,95%/2)
 
Gibts ein Tool, womit man einfach sich selbst eine Gehaltsabrechnung stricken kann? Excel habe ich, aber das sieht ganz anders aus, als wie meine Originalabrechnungen.

So wie mit Lohni -> http://www.lohn-programm.de/ sehen die ja klasse aus. Aber man muß alles ziemlich kompliziert eingeben. Und für Abrechnungsmonat 01/2009 kommt dann immer:

"Eingabe Fehler !
Berechnung kann nicht durchgeführt werden.

Es wurden keine Bezugsdaten (Steuer-/ Sozzialvers.) für 012009 gefunden.."

Habe die neueste Version - kommt aber trotzdem. Und mit Excel erstellt man mal so eben nicht so eine Abrechnung. (mir reicht es aus, wenn ich die Werte so eintippe, aber es soll halt so professionell aussehen, wie mit Lohni z.B.)
->

Danke,

Pascal
 
Zuletzt bearbeitet:
Speziell für den Bereich BAT/BMTG/TVöD (also öffentlicher Dienst bzw. die Anwender dieser Tarifverträge) ist das schwierig.

Mein Arbeitgeber verwendet ein professionelles Entgeltabrechnungssystem, dessen Kosten für einen Privatanwender jenseits von Gut und Böse sind.

Für kleinere Anwender oder jemanden, der seine eigene Abrechnung dediziert überprüfen will, kenne ich in diesem Bereich eigentlich nur pcBAT TVöD.

Aber auch da muss man noch ein paar Angaben konfigurieren (speziell zur ZVK und - falls von Interesse - zur Altersteilzeit).

Aber 58 Euro zuzüglich Aktualisierungen sind auch nicht sooo preiswert, und man wird das Programm sicherlich mindestens einmal jährlich updaten müssen.
 
Ich möchte ja NICHTS berechnen. Sondern nur die Werte übertragen - z.B. von meiner Gehaltsabrechnung, welche ich ja ohnehin bekomme.

Ziel ist, dass es halt nur professionell aussieht. Wenn ich das mit Excel mache, dann sieht das eben nicht so professionell aus, wie mit Lohni:

Danke,

Pascal
 
Wenn ich das mit Excel mache, dann sieht das eben nicht so professionell aus, wie mit Lohni

"Professionell" bedeutet "von einem Profi gemacht". Das Pic, was Du da hochgeladen hast, sieht nicht sehr professionell aus. Ist das von "Lohni" oder von Dir? Wenn es nicht von Dir ist, dann setz Dich doch mal auf Deine vier Buchstaben und versuch das in Excel zu machen.

Diese Abrechnung läßt sich mit ein paar Formatierungstricks sogar sehr leicht in Excel machen. Wenn Du dann noch in die bereits vorhandenen Einzelfelder des Kopfteiles die entsprechenden Faktoren ablegst, kannst Du dann unten über Funktionen, Verweise und Bezüge Deine Ergebnisse anzeigen lassen.

Noch besser, Du versuchst gleich, Deine Abrechnung mal möglichst genau in Excel abzubilden. Auf dem leeren Blatt dahinter legst Du dann z.B. die hier im Board erfragten Faktoren in einer Tabelle ab. Anschließend bindest Du sie über einfache S-Verweise und Wenn-Funktionen nach vorne ein.

Selbstverständlich bekommst Du das nicht beim ersten Mal hin. Andererseits: Du bist offenbar im ÖD, und musst nicht nach Feierabend noch Prospekte austragen. Außerdem hast Du da noch ein paar Jahre Zeit, bis Du Deine Abrechnung lesen kannst. Da könnte Dich doch glatt der private Ehrgeiz packen, durch ein paar klammheimlich erarbeitete (Excel-)Skills Deine Chancen im Job erheblich auszubauen. ;)

Wenn Du drauf wartest, dass Dir andere einen Teil Deiner Arbeit machen, dann machen die irgendwann Deine ganze Arbeit. :D
 
Ich bin gar nicht an Formeln etc. interessiert. Ich würde Werte direkt in das Excel-Blatt hineintippen. Nicht mal eine einfache Addition würde Excel auszurechnen haben. Mir kommt es nur auf den professionellen Look drauf an. Der von Lohni reicht mir völlig aus. Nur ich bekomme das so jedenfall mit Excel nicht hin. Vielleicht gibt es ja schon ein Formular, welches so ähnlich aufgebaut ist oder ein Programm, wo man sich sowas testweise ausdrucken lassen kann - also mir direkter Werteingabe - ohne irgendwelche Berechnungen.

Gruß

Pascal
 
Nur Formatieren? Ist doch n Witz! Aber, wenn ich mir ansehe, welche Preise auf der Lohni-Seite genommen werden, dann wäre mir das sogar die halbe Stunde wert. In den verbleibenden 20 Minuten könnte ich dann den Auftraggeber noch mit ner Partie Poker ganz ausziehen. Schon mal drüber nachgedacht? :ROFLMAO:
 
also in ner halben Stunde bzw. 10 Minuten ;) bekommt man das nicht hin. Ich gar nicht. Das pass nicht immer untereinander alles, so wie bei Lohni. Das sieht eher nach Kraut und Rüben aus dann, aber nicht professionell.

Helau & Alaaf,

Pascal
 
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