Der Bundestrojaner kommt, die Vorratsdatenspeicherung geht?
Zumindest die eine Hälfte dieser Meldung wäre wohl zu schön, um wahr zu sein.
Tatsache ist, dass das Bundesverfassungsgericht die umstrittene Regelung weiter eingeschränkt hat.
Erst vor Kurzem hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung für die Kosten der Vorratsdatenspeicherung aufkommen muss.
Nun schieben die Karlsruher Richter einen weiteren Riegel vor: Die Weitergabe der gesammelten Daten darf nur noch erfolgen, wenn "...dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person..." nötig ist.
Hört sich gut an, ist aber in der Praxis nichts wert. Denn wer jetzt zum Beispiel denkt, dass damit die massenhaften Abmahnungen von Tauschbörsen-Nutzern durch die Anwälte der Unterhaltungsindustrie ihr Ende finden, weil die Daten nicht mehr weitergegeben werden dürfen, der irrt - es kommt nämlich darauf an, wie die gespeicherten Daten deklariert sind.
Die Telekom speichert die Verbindungsdaten nämlich auch zum Zweck der Rechnungsstellung - und für den Zugriff auf diese Daten gibt es keine besonderen Regeln. Natürlich sind diese Daten genau die selben, aber durch eine kleine Anpassung der Überschrift wird der Zugriff wieder frei.
Das Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht beschränkt Vorratsdatenspeicherung - Golem.de
Zumindest die eine Hälfte dieser Meldung wäre wohl zu schön, um wahr zu sein.
Tatsache ist, dass das Bundesverfassungsgericht die umstrittene Regelung weiter eingeschränkt hat.
Erst vor Kurzem hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung für die Kosten der Vorratsdatenspeicherung aufkommen muss.
Nun schieben die Karlsruher Richter einen weiteren Riegel vor: Die Weitergabe der gesammelten Daten darf nur noch erfolgen, wenn "...dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person..." nötig ist.
Hört sich gut an, ist aber in der Praxis nichts wert. Denn wer jetzt zum Beispiel denkt, dass damit die massenhaften Abmahnungen von Tauschbörsen-Nutzern durch die Anwälte der Unterhaltungsindustrie ihr Ende finden, weil die Daten nicht mehr weitergegeben werden dürfen, der irrt - es kommt nämlich darauf an, wie die gespeicherten Daten deklariert sind.
Die Telekom speichert die Verbindungsdaten nämlich auch zum Zweck der Rechnungsstellung - und für den Zugriff auf diese Daten gibt es keine besonderen Regeln. Natürlich sind diese Daten genau die selben, aber durch eine kleine Anpassung der Überschrift wird der Zugriff wieder frei.
Das Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht beschränkt Vorratsdatenspeicherung - Golem.de