Neuigkeit VG Berlin: Bund soll für Kosten der Vorratsdatenspeicherung aufkommen

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Berlin könnte weitreichende Folgen für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung haben.
Denn das Gericht entschied sinngemäß: Wer die Datenspeicher haben möchte, soll auch dafür bezahlen.
Jedenfalls darf der Bund von den Telekommunikationsunternehmen nicht verlangen, die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten umzusetzen.

Außerdem stellte das Gericht fest, die Überwachung sei eine dem Unternehmenszweck wesensfremde Aufgabe. Viel eher sei das Gegenteil der Fall, die Kommunikation der Kunden müsse vertraulich und abhörsicher gestaltet werden.

Antragsteller war die British Telecom - für sie - und nur für sie - ist das Thema Vorratsdatenspeicherung damit praktisch ausgesetzt, bis eine höchstrichterliche Entscheidung aus Karlsruhe vorliegt. Andere Telekommunikationsunternehmen dürften aber mit gleichlautenden Anträgen leichtes Spiel haben.
 
Wenn ich mich recht entsinne, war in Österreich genau diese Praxis vorgesehen. Könnte es sein, dass sich in diesem freundlichen Nachbarland die obrigkeitlichen Gewalten vielleicht deswegen genauer überlegen, was sie von ihren Unternehmen an Daten verlangen?

Grüße
 
Irgendwie habe ich schon seit geraumer Zeit das Gefühl, das ein Unterschied zwischen Ö und D ist, das in Ö die Politiker wenigstens manchmal zu denken pflegen.
 
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