Überwachungskamera von Nachbar attackiert!

M. Ruess

Erster Beitrag
Hilfe! meine Überwachunskamera wird vom Nachbarn attackiert! - Wer hat ähnliches erlebt oder kann mir sagen mit was für Geräten das möglich ist?

Anfangs geschah dies vermutlich mit Laserstrahlen, weil die strahlen auch mit bloßem Auge zu sehen waren - vom Nachbargrundstück herüberkommend. Jetzt sieht man die Strahlen durch Infrarotkamera nur auf dem Monitor. Schau ich zum Fenster raus, seh ich nichts. Also muss dies wohl mittels Infraot geschehen?! Zum andern sind es entweder Streifen/Strahlen oder LED-änliche blinkende Leuchten die auf meinem Monitor erscheinen - draußen ist mit bloßem Auge nichts zu erkennen.
Außerdem kann der Nachbar die Kamera wohl manuell einschalten. Auf der Alarmliste meines Monitors ist nämlich erkennbar bei welchen Aufnahmen Alarm ausgelöst wurde.
Die Firma, woher die Kamera bezogen wurde, behauptet dass die Kamera nicht extern ausgelöst werden kann. Meine Beobachtung ist, dass dies trotzdem geschieht.

Wer hat änliches schon erlebt?
Wer kennt sich diesbezüglich aus?
 
Dies ist keine Rechtsberatung. ;)

Habe das hier gefunden:

I. Soweit die Videokamera nur das eigene Grundstück überwacht, kommt eine Rechtsverletzung des Nachbarn grds. nicht in Betracht.

II. Problematisch ist hier allerdings, dass Sie bis knapp an die Grenze filmen. Es ist daher für den Nachbarn nicht zu erkennen, ob sein Grundstück mitgefilmt werden kann oder nicht.
In einem solchen Fall hat das LG Bonn (Az. 8 S 139/04) entschieden, dass bereits der Umstand, dass der Nachbar bei einem Aufenthalt im möglichen! Aufnahmebereich der Kameras eine Videoaufnahme nicht ausschließen kann, bewirkt, dass dieser sich in seinem privaten Bereich nicht mehr ungestört und unbeobachtet fühlen und sich auf Grund dessen nicht mehr unbefangen bewegen kann. Insoweit hat das LG dem Nachbarn einen Beseitigungsanspruch nach §§ 823 I, 1004 BGB zugestanden, obwohl gar nicht geklärt war, ob die Kameras überhaupt sein Grundstück wirklich erfassten. Nach Ansicht des LG reiche bereits die Annahme der (konkreten) Möglichkeit einer „Überwachung“ aus, eine Persönlichkeitsverletzung des Nachbarn zu begründen.
Übertragen auf Ihren Fall bedeutet dies, dass Sie sich (nach nicht unumstrittener Rechtsprechung) hier in der Tat Unterlassungs- bzw. Beseitigungsansprüchen Ihres Nachbarn ausgesetzt sehen können.

III. Ich würde Ihnen daher empfehlen, die Kamera(s) eindeutig so zu installieren, dass eine „Überwachung“ des Nachbargrundstücks schon der augenscheinlichen Annahme nach ausgeschlossen ist. Je nach Lage und Gegebenheiten Ihres Grundstücks sollte dies eigentlich möglich sein.

Besteht hingegen keine andere Möglichkeit der Kamerainstallation (was ich dem Gefühl nach aber eher verneinen möchte), so könnte der Fall anders zu beurteilen sein, da dann Ihr Interesse an der Überwachung Ihres Grundstücks in der konkreten Form „schwerer wiegt“ als derzeit, so dass möglicherweise das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn dahinter zurücktreten muss.

IV. Nach der Rechtsprechung des LG Bonn müsste vorab auch nicht „geprüft“ werden, ob die Kameras wirklich den nachbarschaftlichen Bereich erfassen oder nicht. Der Nachbar könnte vielmehr sofort auf Unterlassung bzw. Beseitigung klagen.
Insoweit könnte versucht werden, dem Begehren des Nachbarn dadurch zu begegnen, dass Sie ihm die „konkrete Reichweite“ demonstrieren und ihm somit klar ist, dass Sie sein Grundstück nicht filmen. Allerdings halte ich dies für nur wenig erfolgreich, da Sie jederzeit die Kamera „verrücken“ können, bzw. sich die Kamera minimal verschieben könnte, so dass der Nachbar auch nach einmaliger „Einsicht“ in die Aufzeichnungen nicht sicher sein kann, dass er nicht gefilmt wird.
Deshalb empfehle ich die unter III. angesprochene Vorgehensweise.

Quelle
 
Dir ist klar, das solche Kameras nur bedingt zum Einsatz kommen dürfen? Wird die Kamera so eingesetzt, das auch Teile des Nachbargrundstücks einzusehen sind, ist es wohl nicht gestattet. Da würde ich mich als Nachbar auch wehren, mit allen zulässigen Mitteln.

Würde doch erst mal ein vernünftiges Gespräch mit dem Nachbarn führen, als mit "Kanonen auf Spatzen" zu schiessen.

Ach ja, das sagt mir meine persönliches "Magengefühl"!
 
überwachungskamera

hallo zusammen
ich habe mir eine überwachungskamera gekauft und möchte sie gerne über
den fernseher absehen,funktioniert aber nicht.
habe es mit scartkabel bzw mit cinchkabel schon versucht, und noch etwas
habe internetverbindung über w-lan, das sofort die verbindung verliert wenn
ich die funkkamera in betrieb setze. will nur meinen pferdestall überwachen
wenn die stute abfohlt.
grüsse und im voraus dankend
 
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