Time to say - vorerst - goodbye

TheWonder

Senior Member
Hi zusammen,

ich wollt euch nur Bescheid sagen, dass ich in den nächsten vier Wochen fast nicht zum UT zocken komme, da ich nochmal beruflich im :kotz Schwabenland unterwegs bin.
Aufs Board wer ich es wohl hin und wieder mal schaffen, zum zocken komm ich - wenn überhaupt - aber nur am Wochenende. Kann sein, dass ich zwischendurch mal drei Tage Urlaub bekomm. Ansonsten sehen wir uns allerspätestens in vier Wochen wieder auf dem Schlachtfeld!

Bis dahin keep on fraggin' und tut wenn ich wieder zurück bin doch bitte so als seid ihr in der Zwischenzeit nicht besser geworden. ;) :angel

Bis bald,
TheW :)
 
Zu was für Ausreden die Jungs von TDM 1 greifen, nur um sich nicht von TDM 2 platt
machen zu lassen.......unglaublich.....;)







.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
Nein, neeeeein, das würdest Du ja nie machen - Wer sich der Herausforderung im
Schwabenland stellt, steht auch auf dem UT-Floor seinen Mann :)

Na denn, bis später, wir bemühen uns, nicht besser zu werden...(ausser Penny natürlich)

Gruß
AK
 
Hm....hoffentlich bist Du nach 4 Wochen Abstinenz noch gut genug :D
Aber ich denke, wir würden Gnade vor Recht ergehen lassen.... :)
 
Partner - ich werde Dich vermissen. :cry: :cry: :cry:



;)

Aber gewonnen haben wir heute abend auch ohne Dich - wie es erst mit Dir gewesen wäre... :eek:
 
@ Penny: :trost

Vielleicht schaff ich es ja unter der Woche mal aufs Board, ansonsten schau ich an den Wochenenden mal rein. :) Nur für UT wird es kaum reichen...
 
Hi Wonder :)

überarbeite Dich nicht und hoffentlich wirst Du nicht so schlecht - wie ich nach meinen 4 Wochen Abstinenz. :D

Bis die Tage
ToSo
 
Unglaublich *Augenreib*

Ich hab den Rest der Woche URLAUB!!! :rollin
Goil, der Erste seit September. Es ist schon so lange her, ich musste erst nochmal nachlesen was es überhaupt bedeutet: :ROFLMAO:

Urlaub


Gewährung von grundsätzlich bezahlter Freizeit während eines Arbeits- oder sonstigen Dienstverhältnisses, regelmäßig im Sinn von Erholungsurlaub verstanden (bei anderer Freistellung, z. B. Teilnahme an Familienfeiern, als Betriebsrats- oder Personalratsmitglied, ist die Bezeichnung Beurlaubung gebräuchlich). In der Bundesrepublik Deutschland einheitlich durch das Bundesurlaubsgesetz vom 8. 1. 1963 geregelt; daneben Sonderregelungen im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und Schwerbehindertengesetzes. Durch Tarifvertrag kann eine abweichende Regelung getroffen werden, der Urlaub darf dadurch aber nicht verkürzt werden. Der tariflich vereinbarte Urlaub beträgt in der Regel heute 6 Wochen. Für den Urlaub des Beamten, Richters und Soldaten gelten Sondervorschriften.

In Österreich ist der Urlaubsanspruch im Urlaubsgesetz vom 7. 7. 1976 geregelt. Danach beträgt die Urlaubsdauer seit 1986: 30 und, nach einer Dienstzeit von mehr als 25 Jahren, 36 Werktage.

Den gesetzlichen Anspruch auf Urlaub (Ferien) regelt in der Schweiz Art. 329a OR.

Für die nächsten beiden Wochen bleibts aber dabei: Unter der Woche bin ich bei den Schwaben, wird also zumindest in der Zeit nix mit UT.

So long,
The biersuchend W :smokin
 
Oben