Aus Hamburg sind wir ja so Einiges gewohnt.
Von unterhaltsam über skandalös bis bizarr, aber selten von Vernunft geprägt - so kennen
wir die Gerichtsurteile aus dem Norden.
Aber es geht auch anders:
Die für massenhafte Abmahnungen im Auftrag der Musikindustrie bestens bekannte
Kanzlei Rasch musste vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona eine Schlappe einstecken.
Sie hatte einen Internet-Nutzer wegen Filesharing von geschützter Musik abgemahnt.
Die notwendigen Daten dafür hat die Kanzlei von der Staatsanwaltschaft erhalten.
Dummerweise aber unterlief ein Zahlendreher bei der IP-Adresse, und die
Abmahnung traf den Falschen.
Dieser schaltete einen Anwalt ein, worauf die Abmahnung zurückgezogen wurde.
Auf seinen eigenen Kosten aber sollte er sitzenbleiben.
Das sah er nicht ein und klagte gegen die Kanzlei Rasch - mit Erfolg.
Damit aber nicht genug - das Gericht befand die Abmahnung als solche für rechtswidrig,
da sie per "standardisiertem Brief" erfolgt sei.
Auch die Herausgabe der Nutzerdaten durch die Staatsanwaltschaft kritisierte das
Gericht - dies sei ein Verstoß gegen die Strafprozessordnung.
Gericht setzt Abmahnung durch die Musikindustrie Grenzen - Golem.de
Leider "nur" ein Amtsgericht-Urteil - mit dieser gesunden Einstellung wird es der
zuständige Richter aber wohl auch nie in eine höhere Instanz schaffen .
Von unterhaltsam über skandalös bis bizarr, aber selten von Vernunft geprägt - so kennen
wir die Gerichtsurteile aus dem Norden.
Aber es geht auch anders:
Die für massenhafte Abmahnungen im Auftrag der Musikindustrie bestens bekannte
Kanzlei Rasch musste vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona eine Schlappe einstecken.
Sie hatte einen Internet-Nutzer wegen Filesharing von geschützter Musik abgemahnt.
Die notwendigen Daten dafür hat die Kanzlei von der Staatsanwaltschaft erhalten.
Dummerweise aber unterlief ein Zahlendreher bei der IP-Adresse, und die
Abmahnung traf den Falschen.
Dieser schaltete einen Anwalt ein, worauf die Abmahnung zurückgezogen wurde.
Auf seinen eigenen Kosten aber sollte er sitzenbleiben.
Das sah er nicht ein und klagte gegen die Kanzlei Rasch - mit Erfolg.
Damit aber nicht genug - das Gericht befand die Abmahnung als solche für rechtswidrig,
da sie per "standardisiertem Brief" erfolgt sei.
Auch die Herausgabe der Nutzerdaten durch die Staatsanwaltschaft kritisierte das
Gericht - dies sei ein Verstoß gegen die Strafprozessordnung.
Gericht setzt Abmahnung durch die Musikindustrie Grenzen - Golem.de
Leider "nur" ein Amtsgericht-Urteil - mit dieser gesunden Einstellung wird es der
zuständige Richter aber wohl auch nie in eine höhere Instanz schaffen .
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