Die "lustigsten" Gesetze

:ROFLMAO:

...und wo doch grad Olympia ist: Salt Lake City liegt in Utah:

Dort ist es verboten, während des Reitens zu angeln....
 
Obwohl das "Eine Frau in Memphis darf zwar Autofahren, aber nur, wenn ein Mann vor dem Gefährt herläuft und eine rote Flagge schwenkt, um entgegenkommende Fussgänger und Autos zu warnen." garnicht so schlecht finde :angel
 
Ich plädiere dafür folgendes Gesetz bei uns einzuführen :
Eine Frau in Memphis darf zwar Autofahren, aber nur, "wenn ein Mann vor dem Gefährt herläuft und eine rote Flagge schwenkt, um entgegenkommende Fussgänger und Autos zu warnen".

:D :D :D

Edit: Super Gambler, sind wir schon zu zweit :D
 
Jungs, wenn Ihr so weiter macht, setzt sich die stellvertretende Frauenbeauftragte persönlich in ein Auto und wir armen Kerle MÜSSEN vorne weglaufen... :D
 
Ja, gut, das mit dem Autofahren macht mir keine Sorgen. Aber :
Männer....laufen...und dabei Flagge schwenken???????? Hm....
Sind Männer so flexibel??????????? Multitasking???????

:angel :angel :angel

...greetz, BKleene
 
Ich denke, solange das was mit "schwenken" zu tun hat, kommen wir Männer damit noch ganz gut klar... :ROFLMAO:

(... ich sollte mehr schlafen ...)
 
Als leidgeprüfter "Recht-als-Nebenfach-im-Studium-Habender" hab ich für euch mal was aus dem deutschen BGB rausgesucht:

§ 961 Herrenloswerden eines Bienenschwarms

Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

§962 Verfolgungsrecht des Eigentümers

Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstandenen Schaden zu ersetzen.

§963 Vereinigung von Bienenschwärmen :sex (hehe, nicht ganz)

Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

:ROFLMAO: :crazy :ROFLMAO:
 
AW: Die "lustigsten" Gesetze aus Amerika

Da die Links nicht mehr funktionieren, mein Beitrag aber sehr ähnlich in diese Richtung geht, "schieb" ich das Thema mal einfach wieder hoch und poste hier meinen Senf dazu.


Gesetze die tatsächlich noch gültig sind:

Missouri: In St. Louis darf die Feuerwehr Frauen nur dann aus brennenden Häusern retten, wenn sie vollständig bekleidet sind.

Alabama: Männer dürfen ihre Ehefrauen nur mit einem Stock prügeln, dessen Durchmesser nicht größer ist als der ihres Daumens.

Arkansas: Flirten in der Öffentlichkeit in Little Rock = 30 Tage Gefängnis

Idaho: In Coeur d´Alene steht Sex im Auto unter Strafe, Polizisten, die die "Täter" ertappen, müssen vor der Festnahme jedoch hupen und dann 3 Minuten warten.

Kentucky: Frauen dürfen nicht im Badeanzug auf die Straße - es sei denn, sie wiegen weniger als 42 bzw. mehr als 92 Kilo, oder sie sind bewaffnet.

Wisconsin: In Connorsville dürfen Männer nicht ihr Gewehr abfeuern, während ihre Partnerin einen Orgasmus hat......


Und dann war da noch dieser Versicherungsfall....(Criminal Lawyer Award Contest)

In Charlotte, NorthCarolina, kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste 24 mit sehr seltenen und sehr teueren Zigarren und versicherte diese dann, unter anderem, gegen Feuerschaden.

Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf, und forderte dann die Versicherung auf (die erste Prämienzahlung war noch nicht einmal erbracht), den Schaden zu ersetzen. In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt auf, dass die Zigarren durch eine Serie kleiner Feuerschäden vernichtet worden seien .

Die Versicherung weigerte sich zu bezahlen mit der einleuchtenden Argumentation, dass er die Zigarren bestimmungsgemäß ver(b)raucht habe.
Der Rechtsanwalt klagte... und gewann! Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice, dass die Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien, und Haftungsausschlüsse nicht bestünden.

Folglich müsse die Versicherung bezahlen, was sie selbst vereinbart und unterschrieben habe.

Statt ein langes und teueres Berufungsverfahren anzustrengen, akzeptierte die Versicherung das Urteil und bezahlte 15.000 US-Dollar an den Rechtsanwalt, der seine Zigarren in den zahlreichen "Feuerschäden" verloren hatte.

Jetzt kommts!

Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er auf deren Antrag in 24 Fällen von Brandstiftung verhaftet.
Unter Hinweis auf seine zivilrechtliche Klage und seine Angaben vor Gericht, wurde er wegen vorsätzlicher Inbrandsetzung seines versicherten Eigentums zu 24 Monaten Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) und 24.000 US-Dollar Geldstrafe verurteilt.
 
ot:
Aber auch in "good old Germany" gibt es so manche Merkwürdigkeiten.


Rechtsüberholen lohnt sich wieder:

Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?
Seit der neuen "Dränglervorschrift" gilt: Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot!!!

Da sollte man lieber gleich rechts überholen: Rechtsüberholen: 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)

Ein weiterer Punkt lässt sich sparen, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren
Vorwärtskommens: 50 EUR und 2 Punkte.

Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell vorangekommen und immerhin 200 EUR
+ 2 Punkte gespart.

ABER!!


Das geht noch viel billiger und effektiver! Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.

Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 EURO!!! Steht so im § 38StVO geschrieben. Also 230 Euro gespart und -
K E I N E Punkte !!!



Manchmal ist die Gesetzgebung wirklich widersinnig...
 
Oder diese netten kleinen Regelwerke

"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern."
(Info des Deutschen Landesverbandes Hessen)

"Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt."
(Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)

"Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt."
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)

"Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden."
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)

"Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf eine Witwenrente."
(Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)

"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."
(Unterrichtsblätter der Bundeswehrverwaltung)

"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."
(Kommentar zum Bundesreisegesetz)

"Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes."
(Bundesanstalt für Arbeit)

"Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes."
(Deutsches Lebensmittelbuch)

"Es ist nicht möglich den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von §16 Abs 1 Satz 3 EStg zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen."
(Bundessteuerblatt)

"An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsrechtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben."
(Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)

"Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen."
(Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)

"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen."
(Deutsches Lebensmittelbuch)

"Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiter bearbeitet werden"
(Formular in Postfilliale)

"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot."
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
 
Aufgrund persönlicher Verzweiflung mit den Gesetzgebungen (eigentlich im Internet gesucht und dann zufällig hier aufgeschlagen), hole ich das Thema (un)gewollt wieder hoch. ;)
 
LmaA ist erlaubt
 

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