Was tun bei einer Hausdurchsuchung

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nabend zusammen, :D


@astronimus:

Eine ausführliche Erklärung zu dem Thema würde eine Doktorarbeit in Anspruch nehmen. Nicht umsonst hat ein Richter auf seinem Tisch mindestens 10-15 Bände mit höchstrichterlichen Entscheidungen stehen. Ich halte es auf Grund meiner im Moment arg begrenzten Zeit daher für sinnvoller auf Fragen zu reagieren. Eventuell habe ich im März mehr Zeit und kann dann mal eine einigermaßen gekürzte Abhandlung verfassen. Im übrigen ist es nicht einfach, mit wenigen und normalen, begrenzten Worten, einem Nichtjuristen Gesetze zur erklären.

@all:

Solltet ihr im Web Anleitungen über das Verhalten bei behördlcihem Einschreiten finden, bitte ich ausdrücklich darum, diesen Anweisungen mit höchster Vorsicht zu begegnen. Sie sind oft grob fehlerhaft und beschwören eventuell weitere negative Konsequenzen hervor.

@matcom:

Im Groben kann ich mich deinen Ausführungen anschliessen ... :D Ich werde daher jetzt meistens nur die Punkte erkläutern mit denen ich nicht konform gehe:

1. Es stimmt, von der StPO kommt bei dem Untersagen von Bewegungen in deiner Wohnung, der Umstieg auf das Polizeigesetz des jeweiligen Landes. Also von der Strafverfolgung geht die ermittelnde Behörde in den Bereich der Gerfahrenabwehr. Es wird dir erklärt, dass du dich nicht bewegen darfst (allgemeine Verfügung), dann erfolgt der Verweis dich an einen anderen Ort zu begeben (Platzverweis) und schließlich auch bei Nichtbeachtung dessen, die Ingewahrsamnahme zwecks Durchsetzung des Platzverweises. Also wirst du notfalls aus deiner Wohnung oder in einen andern Raum getragen oder gedrängt oder so ähnlich ...

Ich widerspreche dem Verbot eines Telefonates. Zitat: "Schon vor seiner ersten Vernehmung hat der Beschuldigte das Recht einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen!" - folglich, die Nummer deines Anwaltes wird nach Überprüfung von der Ermittlungsbehörde gewählt, der Anwalt kann befragt werden, dies wird niemand - auch bei Durchsuchung deiner Wohnung - verweigern können, soweit in seltenen Einzelfällen das Untersuchungsergebnis durch dieses Telefonat nicht beeinträchtigt werden könnte.


2. Teilweise richtig, im Durchsuchungsbeschluss steht folgendes:

Es wird die Durchsuchung der durch den Beschuldigten bewohnten Räumlichkeiten, einschließlich aller Nebengelasse und Fahrzeuge (lol - also auch Fahrräder und Dreiräder!!!) angeordnet. Damit ist auf die im Durchsuchungsbeschluss genannte Anschrift alles abgedeckt. Sollte während der Durchsuchung der Wohnung festgestellt werden, dass Räumlichkeiten die per Anschrift durch den Beschluss nicht abgedeckt worden sind, bestehen, kann man mittlerweile mit fast 90 % Sicherheit von Gefahr im Verzuge ausgehen; die Wohnungsdurchsuchung wird auf die nicht erfassten Räumlichkeiten also ausgedehnt.


3. richtig:

Grundsätzlich steht die Durchsicht von Papieren nur der Staatsanwaltschaft (Eingrenzung teilweise Zoll und Steuerfahnung) zu. Solltest du damit nicht einverstanden sein, verschwindet alles.


4. teilweise richtig:

Die Argumentation bezieht sich nur auf Beweismittel im Strafverfahren. Diese könnte man unter Umständen nach Gerichtsureil zurück erhalten. In 90 % der Fälle ist allerdings ein Beweismittel = auch Einziehungs- oder Verfallsgegenstand. Per Urteil geht der Gegenstand dann in das Eigentum des Staates über und ist weg. Gerade in diesem Bereich verfügt der Staat über diverse Fiesigkeiten. Für PC-Menschen gilt: bei mittels EDV nachweislich und verurteilter Straftaten - PC aus diesem Verfahren für immer weg. Die 3-Tagesfrist bezieht sich übrigens ebenfalls nur auf Beweismittel und nicht auf den Rest.


5. richtig:

Ein RA muss sich nicht an die BRADO (Gebührenverordnung für RA`s) halten und kann auch darüber hinweg Gebühren verlangen. Bei einem einigermaßen geschickten und bekannten RA ist das normal. Es gibt leider unter RA`s auch schwarze Schaafe die schnell Kohle wollen und für den Mandanten wenig bis nichts tun, somit die Verfahrenslänge ziehen und damit noch mehr Kohle verdienen.


6. teilweise richtig:

Entscheidend ist die Zeugenaussage "Jedermanns" vor Gericht, ob Polzeibeamter, Bürger etc. Das Gericht fällt sein Urteil bis auf Ausnahmen ausschließlich auf Grund des wahrheitsfindenen Ergebnisses der mündlichen Hauptverhandlung !!!


7. teilweise richtig:

Ein Geständnis in der Hauptverhandlung muss sich von Gesetz wegen schon strafmildernd auswirken (ausgenommen Mord etc.) . Im Berich der Rauschgift- und Terrorismuskriminalität gibt es bestimmte Bestimmungen, bei deren Anwendung der Richter sogar die Stafe mildern, bzw. von einer Bestrafung auf Grund der Mitwirkung im Strafverfahren abesehen (Ausnahmefall) kann.


8. nacht bin pennen :D


cya and greetz



-tsif- :D


PS: Habe nicht drüber gelesen, Rechts schreibung bestimmt mies ... :ROFLMAO:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wow - da haben wir ja mal wieder richtig was gelernt ;)
Danke schön :)

Was mich aber mal interessieren würde:
Welcher Straftatbestand muss vorliegen , das eine Hausdurchsuchung veranlasst wird ?

Wenn z.B. jemand bei der Polizei anruft, und denen erzählt: "Also Mr.XYZ hat jede Menge Raubkopien Zuhause".
Würde so etwas schon Ausreichen ???

Und welche Möglichkeiten habe ich, sollte es einmal ungerechtfertigter Weise zu einer HD kommen. ?
 
Good Morning ... :D


1.

Eine Hausdurchsuchung, oder sprechen wir mal besser von einer Wohnungsdurchsuchung, kann auf Grund jeglichen Verstoßes gegen ein Strafgesetz durchgeführt werden. Unter einem Strafgesetz kann man grob ein Gesetz verstehen, dass eine Handlung, Duldung, Unterlassung oder ein bestimmtes Verhalten, sowie Umstand unter Strafe stellt.

Eine kurze Auflistung, die die Bandbreite einer Wohnungsdurchsuchung darstellen soll: Mord, Totschlag, internationaler Rauschgifthandel, Verstöße nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, Verstöße nach dem Arzneimittelgesetz, Verstöße gegen das Tierschutz- oder Fischereigesetz, Trunkenheit im Straßenverkehr (mit Kfz, Dreirad oder Rollstuhl), Diebstahl eines Kaugummies und natürlich Verstöße gegen das Marken- oder Urhberrechtsgesetz und vieles, vieles mehr ... Hierbei würde es sich um eine repressive Durchsuchung handeln, die zur Aufklärung einer Straftat beitragen soll. Man unterscheidet dabei grob zwischen einer Ermittlungs- und Ergreifungsdurchsuchung. Ermittlung = Auffinden von Gegenständen die für das Verfahren von Bedeutung sind, Ergreifungsdurchsuchung = Festsetzung von Beschuldigten, Tatverdächtigen etc.

Eine Durchsuchung der Wohnung kann z. B. im Bereich der Gefahrenabwehr auch zur Feststellung der Identität oder wegen Verstoßes gegen §§ 9, 10 Landesimmissionsschutzgesetz (nächtliche Ruhestörung) erfolgen. Man spricht dann von einer Präventivdurchsuchung.


2.

Anonyme Hinweise sind für Ermittlungsbehörden immer ein heikles Thema, alleine aus dem Grund, dass eventuell bei der mündlichen Hauptverhandlung vor Gerricht schlicht und enfach kein Zeuge zwecks Bekundung einer Straftat da ist. Um so glaubhafter allerdings ein anonymer Hinweis ist, um so ernster wird er genommen und um so schneller wird gehandelt, bzw. ausführlich ermittelt. Ich möchte allerdings hier nicht weiter auf das Thema eingehen, da meine Hinweise dazu verführen könnten, das Denunziantentum öffentlich zu fördern. Auf deinen speziellen Fall angesprochen: Ja eine sofortige polizeiliche Maßnahme wäre möglich, eine sofortige Wohnungsdurchsuchung bezweifel ich allerdings, was jedoch nicht bdeutet, dass es später nicht per Durchsuchungsbeschluss im Ermittlungsverfahren zu einer Wohnungsdurchsuchung kommen könnte !!! Siehe hierzu auch rechtsabschließende, höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Wohnungsdurchsuchung----->

Die Rechtsprechung hinsichtlich einer Durchsuchung nach § 102 StPO (Verdächtiger einer Straftat) hat sich grundlegend geändert, siehe hier: http://www.dpolg.com/recht/010221.htm !


3.

Grundsätzlich wäre erst mal zu klären, wann eine Wohnungsdurchsuchung ungerechtfertigt wäre?
Dies ist immer dann der Fall, wenn sie nicht rechtmäßig ist. Eine Durchsuchung wäre nicht rechtmäßig, wenn Formvorschriften des "Verwaltungsaktes" der Wohnungsdurchsuchung nicht eingehalten werden würden. Der Verwaltungsakt einer Wohnungsdurchsuchung hat jedoch eine "nicht unmittelbar aufschiebende Wirkung".

Für den Laien so formuliert: Kommt es zu einer Wohnungsdurchsuchung, musst du sie erstmal zulassen, egal ob rechtmäßig oder nicht !!!!

Es besteht also nur die Möglichkeit den Verwaltungsakt im nachhinein durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Sollte das Verwaltungsgericht oder das Strafgericht im Strafprozeß per Urteil zu der Feststellung kommen, dass Formvorschriften verletzt worden sind, ist die Durchsuchung unrechtmäßig. Die bei der Wohnungsdurchsuchung aufgefundenen Beweismittel wären damit nicht verwertbar. Konkrete Beispiele einer unrechtmäßigen Dursuchung würden den Rahmen sprengen, kamen jedoch vereinzelnd in letzter Zeit auf Grund der akutellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zustande. Diese Fehler werden mittlerweile allerdings von den Ermittlungsbehörden vermieden.

Ohne große Erklärungen wie du dich wehren kannst - überlass das einem Rechtsanwalt.

Bei einem anonymen Hinweis hast du wenig Möglichkeiten, da der Verursacher dementsprechend nicht bekannt ist. Sollte er dies sein, besteht die Möglichkeit Anzeige wegen falscher Verdächtigung zu erstatten, wo du dann allerdings in der Beweispflicht bist.

Aktuell zu dem Thema Raubkopien fiel mir vorhin dieser Artikel in die Augen:

http://www.heise.de/newsticker/data/anw-24.01.03-007/



Hoffe geholfen zu haben ... :)


greetz


-tsif- :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen dank für die Ausführliche Beantwortung meiner Fragen :)

Allerdings stimmt mich das doch etwas nachdenklich.

Angenommen, ich habe mich mit jemandem in der Wolle, dieser möchte mir eins auswischen und startet einen Anonymen Anruf bei der Polizei, wobei er mich des Raubkopien-Besitzes bezichtigt.
Diese gehen dem nach, und wenn man mal davon ausgeht, das sich bei 90% der Computerbesitzer irgendetwas finden lässt, und sei es nur eine MP3-Datei die man sich mal irgendwo gezogen hat, ist die Chance vor dem Kadi zu landen relativ hoch.
Der PC wird zunächst mal zur weiteren sichtung beschlagnahmt, und ob ich den jemals wiedersehe steht in den Sternen, von den weiteren Folgen will ich mal gar nicht reden.
Und dagegen tun kann ich so gut wie nichts, ausser einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Na dann gute Nacht :(

Zum Thema ungerechtfertigt.
Da habe ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt.

Ich meinte damit den Fall, das bei einer HD nichts verwertbares zu finden ist.
 
Auf jeden Fall vielen Dank für die aufklärenden und interessanten Fakten. Endlich mal nicht nur Spekulationen und "ich hab mal gehört", sondern echter Background.

Astro, natürlich macht das nachdenklich - aber vom Gefühl her würde ich sagen, dass wegen eines anonymen Anrufes nicht gleich das SEK bei Dir einfällt. Und derjenige, der Dich anschwärzt, muss ja damit rechnen, dass ihm im Gegenzug das Gleiche widerfährt.
 
tag tag tag, :D


ich nutze mal die Pause bis zum Einlaufen der Superstars bei Wetten Das ??? kurz aus:

Anscheinend ist bezüglich der "Anonymen Anzeigenaufnahme" die letzte Rechtsunsicherheit noch nicht ganz ausgeräumt. Dies wird aber auch daran liegen, dass ich meine Formulierungen bewußt im Konjunktiv gewählt habe, da es eigentlich immer auf den Einzelfall ankommt und ich keine Anleitung zum "Anschwärzen" von ungeliebten Nachbarn etc. geben wollte. Ich apelliere also an euren gesunden Menschenverstand mein Beispiel nicht in die Praxis umzusetzen, vermutlich würdet ihr damit sowieso scheitern und euch selbst dem Zorn der Ermittlungsbehörden aussetzen !!!

Machen wir es mal an folgendem, praktisch gedachten Einzelfall fest -->

<--- Bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft geht ein Anruf oder Schreiben einer anonymen Person ein, die Andreas Microsoft, wohnhaft Raubkopierer Str. 12, in 1000 Emule, 2. Etage, Zimmer links, den sowieso armen Studenten bezichtigt über Raubkopien, sagen wir mal ca. 50 Stück, zu verfügen. --->

Grundsätzlich sind Polizei und Staatsanwaltschaft verpflichtet bei dem Anfangsverdacht einer Straftat, also im genannten Beispiel eines Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz, ein Strafverfahren einzuleiten, deren abschließende Bearbeitung bei der Polizei liegt und eventuell durch die Staatsanwaltschaft bei der Prognose: "Die Ermittlungen werden im Gerichtsprozeß zu einer Verurteilung führen ..." angeklagt werden könnte.

Also folglich wird bei jedem anonymen Hinweis ein Strafverfahren gegen die im anonymen Hinweis bezichtigte Person eingeleitet. Zumindest in der Theorie ... :D

Gehen wir jetzt mal von dem konkreten Anruf bei der Polizei am 26.01.2003, um 15.00 Uhr, mit dem oben besagten Text aus. Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung des BVG könnte die Wohnung nicht wegen Gefahr im Verzuge am 26.01.2003, um 15.30 Uhr, also unmittelbar nach dem Anruf, durchsucht werden. Die Polizei würde also einen Durchsuchungsbeschluss benötigen, der sich im Praxisfall auf Grund diverser räumlicher und zeitlicher Wege hinziehen würde (im Praxisfall ist das so, muss aber nicht !!!)

In dem Antrag zum Durchsuchungsbeschluss, der zuerst an die Staatsanwaltschaft und dann zum Gericht geht, müsste also detalliert begründet werden, warum auf Grund des anonymen Hinweises (!!!!!) eine Durchsuchung der Wohnung des Andreas Microsoft dem Gesetz entsprechend gerechtfertigt wäre. Wohl gemerkt, es steht keine verlässliche Quelle zur Verfügung, die dementsprechend vor Gericht einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz über seine mündliche Zeugenaussage bekunden könnte. Folglich müsste der anonyme Hinweis irgendwie durch andere Beweismittel untermauert werden, deswegen die Wohnungsdurchsuchung, die entsprechende Beweismittel liefern soll.

Über allen Exekutivrechten von Polizei und Staatsanwaltschaft steht jedoch das Grundgesetz. Hier regelt Artikel 13 GG die Unverletzlichkeit der Wohnung, in das jedoch auf Grund bestimmter Rechtsvorschriften eingegriffen werden kann. Allerdings ist wie die Zahl 13 schon sagt, das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung hoch angesiedelt. Also ihr dummen Anschwärzer, alles nicht so einfach wie ihr gedacht habt !!! :ROFLMAO:

Seitens der Ermittlungsbehörde, sowie der Staatsanwaltschaft und schließlich des Gerichtes muss also eine Abwägung erfolgen, ob der Eingriff in die Grundrechte des armen Andreas gerechtfertigt wäre, ohne auch nur einen verlässlichen Zeugen zu haben. Dieser Abwägungsprozeß, der über allen Exekutivmaßnahmen mit "bold 20" schwebt wird bei Juristen "GRUNDSATZ DER VERHÄLTNISMÄßIGKEIT" genannt.

Verhältnismäßig wäre ein Wohnungsdurchsuchung immer dann, wenn die Maßnahme nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Straftat sein würde. Bei wenigen Raubkopien, wie sie der normale User hat, komme ich im Rechtsschluss zu einem deutlichen "NEIN!" Bei einem vernünftigen Richter würde ein Antrag auf Durchsuchung der Wohnung abgelehnt werden, da de Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung höher wiegen würde, als eine Verurteilung wegen 50 Musikstücken. Davon ganz abgesehén, ich gehe mal von einer Staatsanwaltschaft in einer mittleren Großstadt aus, die sowieso genug zu tun hat, würde ein derartiges Verfahren wegen "Geringfügigkeit und Lächerlichkeit" eingestellt werden.

Aber kommen wir nochmal zur Ausstellung des Durchsuchungsbeschlusses durch den Richter zurück ...

Lapidare Anschwärzung, kein konkretes Insiderwissen vorhanden, welches den Verdacht eines Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz begründen könnte. Aus die Maus, Brief oder Anruf in den Papierkorb. :ROFLMAO:

ANONYME HINWEISE WERDEN DURCH ERMITTLUNGSBEHÖRDEN NUR ERNST GENOMMEN, WENN SIE RECHERCHIERBARE TATSACHENBERICHTE ENTHALTEN, DIE EINER INTENSIVEN PRÜFUNG STANDHALTEN UN DEN SCHLUSS ZULASSEN, DASS DIE ANGABEN DES ANONYMUS AUF GRUND SEINES DEATALLIERTEN WISSEN IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN RECHERCHIERBAREN TATSACHEN DER ERMITTLUNGSBEHÖRDEN NICHT FREI ERFUNDEN SEIN KÖNNEN, SONDERN AUS QUELLEN STAMMEN MÜSSEN, DIE ÜBER DIE BEGEBENHEITEN DER STRAFTAT AUF GRUND EINES TATSÄCHLICHEN LEBENSBEZUGES WISSEN UND KENNTNIS HABEN !!!!

Daraus ergibt sich, nur wer wirklich von einer Straftat genauestens weis, kann sie auch anonym anzeigen ... :D

Also entweder war man dann zu leichtsinnig, oder ich würde meinem besten Freund auf die Rübe hauen ... :devil

Im übrigen ergeht bei oben genannten Tatsachen in der Regel dann auch problemlos ein Durchsuchungsbeschluss für den armen Andreas :cry:

Also für alle die, welche meinen, mit ihrem unsinnigen Denunziantentum den armen Andreas Schwierikeiten bereiten zu müssen, ihr werdet scheitern. Anonymität schützt nicht vor Identifizierung, ich habt also die Rache eures besten Freundes zu befürchten. Außerdem wenn ihr von Raubkopien wisst, habt ihr selber welche ... :p

Allerdings möchte ich auch anmerken, dass es auch bei den Ermittlungsbehörden immer auf den gesunden Menschenverstand, somit also auch auf den Menschen selbst ankommt. Verstrahlte gibt es überall die eventuell meine Schilderungen außer Kraft setzen könnten. Zur Beruhigung, mit meinen Schilderungen befinde ich mich unter Juristen in der sogenannten Mehrheitsmeinung. Es gibt aber auch einen guten Spruch, der von dem Gesetzestext "Der Richter ist in seiner Meinungsbildung unabhängig!" erfolgt: "Über dem Richter ist der Himmel meistens blau!"

Macht euch aber erstmal keine Sorgen, alles wird gut und wie ich ausgeführt habe, geht das alles so einfach mit dem Anschwärzen nicht .... :D

So, Wetten Spass ist jetzt vorbei ... :D


cya, jez wird Rotwein geköpft ... :D



-tsif- :D
 
Das klingt doch schon mal etwas beruhigender, der Schlaf der Nacht ist gerettet :D

Spass beiseite.
Mein Beispiel oben war rein theoretischer Natur, zum einen wüsste ich im Augenblick nicht, wer mich so hasst, um zu solchen Mitteln zu greifen zum anderen würde ich selbst zu solchen Mitteln nie greifen.
Denn wie Du schon sagtest, der Schuss kann auch nach hinten losgehen.

Ich wollte nur wissen, wie einfach es heutzutage ist, "Opfer" einer HD zu werden.

Auf alle Fälle bedanke ich mich für die wirklich interessanten ausführungen, und lass Dir den Rotwein schmecken :)

:)
 
-tsif- seine Ausführungen sind super. Danke dafür.
Allerdings gilt das in der Form natürlich nur bei bisher der Polizei eher unbekannten Personen.
Eine einschlägig polizeibekannte (nicht unbedingt vorbestrafte) Person rechtfertigt einen Anfangsverdacht natürlich eher als ein bisher nie in Erscheinung getretener Bürger.

Wenn die Waldmeister schon vor Eurer Türe stehen habt Ihr jedenfalls etwas falsch gemacht :D

Gruss
Tim
 
@Astrominus:
Das klingt doch schon mal etwas beruhigender, der Schlaf der Nacht ist gerettet


na,na, hast doch hoffentlich nicht den armen Bill Gates beklaut???? :D :devil

ansonsten: Ein reines Gewissen, ist ein gutes Ruhekissen.
Na dann penn ma schön.


pogo.d
 
Habe das Board durch Zufall gefunden, nicht schlecht hier ;)

Habe eine Frage zum Thema Hausdurchsuchung, und zwar habe ich mal Mist gebaut, ich habe im Prinzip Eigentum meiner Firma gestohlen (Schrott, aber egal) dies konnte ich nicht gebrauchen und habe es dummerweisse bei ebay verkauft... (ich weiss nicht was ich mir dabei gedacht habe) ich weiss das das dumm war.

Naja meine Firma ist mir aber auf die Schliche gekommen (die haben wohl Fahnder bei ebay) und hat mich zur Rede gestellt.

Das ist ziehmlich lange her, ca. 2 Monate, das dumme ist, das noch mehr Sachen fehlen und dafür wollen die mich jetzt ranbekommen, nur wie soll das gehen? Ich war ja im prinzip gewarnt, und hätte, falls ich noch irgendwas in meiner Wohnung hätte, das beiseite schaffen können.

Jetzt habe ich erstmal eine Vorladung und werde da mit Anwalt hingehen.

Inwieweit muss ich jetzt noch mit einer Hausdurchsuchung rechnen? Ich hatte wie gesagt ca. 2 Monate Zeit um alles aus der Bude zu räumen, wenn ich noch Sachen gehabt hätte.
Können die trotzdem jetzt noch eine Hausdurchsuchung anordnen oder wird der Richter sagen das das nichts mehr bringt.

Ich habe halt keinen Bock meinen PC wegzubringen, weil ich massig MP3´s habe und auch nicht NUR originale Besitze.

Sollte ich vorsorglich schonmal Kopien/MP3´s etc. verschwinden lassen und mir besser ne andere Festplatte einbaun nur mit Originalen drauf falls die echt noch vorbeikommen?

Bitte helft mir
 
Natürlich musst Du diese Frage Deinem Anwalt stellen.
Ich würde NICHT davon ausgehen, dass die Behörde logisch denkt.
Also mach sauber!
Du bist doch nicht der einzige Jäger und Sammler. Wenn jetzt auch noch andere in ähnlicher Situation nicht zuhause saubermachen und die Polizei hat in der Vergangenheit bei diesen Leuten auch nach 2 Monaten noch was gefunden...warum sollten die also gerade bei Dir denken, dass es zu lange her ist ???

Gruss
Tim
 
Hmm habe sowas befürchtet *seufz*
Also selbst wenn sie nach z.B. geklauten Vergasern suchen, schaun die sich auch meinen PC an?
Beschatten die mich evtl. schon?
 
Du glaubst ja gar nicht wie genau manche Einbrecher Buch führen.

Du hast vom Aufräumen doch nur Vorteile. Der Rechner wird schneller, Du schläfst ruhiger...das isses echt wert.

Oder nimm Strongdisk...aber Quatsch, andere Festplatte rein und gut is.
Wenn alles vorbei ist machste wieder die alte rein.

Bunker alles was kritisch ist bei einem Freund. Wahrscheinlich tust Du das alles umsonst, aber besser isses doch. Warum unnötige Risiken eingehen...und sooo viel Job ist das ja nun auch nicht

Gruss
Tim
 
Ja da hast Recht, werde ne saubere Festplatte reinbauen und die paar gebrannten CD´s und die alte Platte bei nem Freund auslagern.

Danke nochmal für die Ratschläge

Grüße Luna
 
Und schau mal deine Papiere durch. Auch die Schmierzettel und den Papierkorb. Wenn die irgendeinen Zettel finden auf dem z.B. steht: Manne Vergaser BMW 518 wird dir das auch angekreidet. Denn du könntest das ja am Telefon als Bestellung aufgenommen haben. Der Zettel allein ist zwar nicht Beweiskräftig oder Belastend, wird aber beim Strafmaß angerechnet. Und da du die Sachen über ebay verkauft hast schauen sie sich den PC auf jeden Fall an. Du könntest ja noch bei anderen Auktionshäusern oder auf Anzeigenseiten Angebote haben.

Andererseits ist es sehr Unwahrscheinlch das eine Hausdurchsung jetzt noch stattfindet. Entweder gleich oder gar nicht.
 
Das Prblem ist, das ich nur 1 Teil habe aber das massig andere Sachen fehlen, und nun jetzt wo sie mich haben wollen sie mir das wohl alles anhängen... wenn sie allerdings echt noch kommen und dann meine Papiere durchsehen... lol.. dann haben sie gut was zu tun, weil da seh ich selber nicht mehr durch... da steht jeder erdenkliche Müll niedergeschrieben aber nix was mit dem Vergaser zu tun hat.

Werd aber trotzdem auch mal die Kartons mit den Zettelchen durchsehn ob da was dabei ist was mir trotzdem zum Verhängnis werden könnte.
 
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