-tsif-
nicht mehr wegzudenken
nabend zusammen,
@astronimus:
Eine ausführliche Erklärung zu dem Thema würde eine Doktorarbeit in Anspruch nehmen. Nicht umsonst hat ein Richter auf seinem Tisch mindestens 10-15 Bände mit höchstrichterlichen Entscheidungen stehen. Ich halte es auf Grund meiner im Moment arg begrenzten Zeit daher für sinnvoller auf Fragen zu reagieren. Eventuell habe ich im März mehr Zeit und kann dann mal eine einigermaßen gekürzte Abhandlung verfassen. Im übrigen ist es nicht einfach, mit wenigen und normalen, begrenzten Worten, einem Nichtjuristen Gesetze zur erklären.
@all:
Solltet ihr im Web Anleitungen über das Verhalten bei behördlcihem Einschreiten finden, bitte ich ausdrücklich darum, diesen Anweisungen mit höchster Vorsicht zu begegnen. Sie sind oft grob fehlerhaft und beschwören eventuell weitere negative Konsequenzen hervor.
@matcom:
Im Groben kann ich mich deinen Ausführungen anschliessen ... Ich werde daher jetzt meistens nur die Punkte erkläutern mit denen ich nicht konform gehe:
1. Es stimmt, von der StPO kommt bei dem Untersagen von Bewegungen in deiner Wohnung, der Umstieg auf das Polizeigesetz des jeweiligen Landes. Also von der Strafverfolgung geht die ermittelnde Behörde in den Bereich der Gerfahrenabwehr. Es wird dir erklärt, dass du dich nicht bewegen darfst (allgemeine Verfügung), dann erfolgt der Verweis dich an einen anderen Ort zu begeben (Platzverweis) und schließlich auch bei Nichtbeachtung dessen, die Ingewahrsamnahme zwecks Durchsetzung des Platzverweises. Also wirst du notfalls aus deiner Wohnung oder in einen andern Raum getragen oder gedrängt oder so ähnlich ...
Ich widerspreche dem Verbot eines Telefonates. Zitat: "Schon vor seiner ersten Vernehmung hat der Beschuldigte das Recht einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen!" - folglich, die Nummer deines Anwaltes wird nach Überprüfung von der Ermittlungsbehörde gewählt, der Anwalt kann befragt werden, dies wird niemand - auch bei Durchsuchung deiner Wohnung - verweigern können, soweit in seltenen Einzelfällen das Untersuchungsergebnis durch dieses Telefonat nicht beeinträchtigt werden könnte.
2. Teilweise richtig, im Durchsuchungsbeschluss steht folgendes:
Es wird die Durchsuchung der durch den Beschuldigten bewohnten Räumlichkeiten, einschließlich aller Nebengelasse und Fahrzeuge (lol - also auch Fahrräder und Dreiräder!!!) angeordnet. Damit ist auf die im Durchsuchungsbeschluss genannte Anschrift alles abgedeckt. Sollte während der Durchsuchung der Wohnung festgestellt werden, dass Räumlichkeiten die per Anschrift durch den Beschluss nicht abgedeckt worden sind, bestehen, kann man mittlerweile mit fast 90 % Sicherheit von Gefahr im Verzuge ausgehen; die Wohnungsdurchsuchung wird auf die nicht erfassten Räumlichkeiten also ausgedehnt.
3. richtig:
Grundsätzlich steht die Durchsicht von Papieren nur der Staatsanwaltschaft (Eingrenzung teilweise Zoll und Steuerfahnung) zu. Solltest du damit nicht einverstanden sein, verschwindet alles.
4. teilweise richtig:
Die Argumentation bezieht sich nur auf Beweismittel im Strafverfahren. Diese könnte man unter Umständen nach Gerichtsureil zurück erhalten. In 90 % der Fälle ist allerdings ein Beweismittel = auch Einziehungs- oder Verfallsgegenstand. Per Urteil geht der Gegenstand dann in das Eigentum des Staates über und ist weg. Gerade in diesem Bereich verfügt der Staat über diverse Fiesigkeiten. Für PC-Menschen gilt: bei mittels EDV nachweislich und verurteilter Straftaten - PC aus diesem Verfahren für immer weg. Die 3-Tagesfrist bezieht sich übrigens ebenfalls nur auf Beweismittel und nicht auf den Rest.
5. richtig:
Ein RA muss sich nicht an die BRADO (Gebührenverordnung für RA`s) halten und kann auch darüber hinweg Gebühren verlangen. Bei einem einigermaßen geschickten und bekannten RA ist das normal. Es gibt leider unter RA`s auch schwarze Schaafe die schnell Kohle wollen und für den Mandanten wenig bis nichts tun, somit die Verfahrenslänge ziehen und damit noch mehr Kohle verdienen.
6. teilweise richtig:
Entscheidend ist die Zeugenaussage "Jedermanns" vor Gericht, ob Polzeibeamter, Bürger etc. Das Gericht fällt sein Urteil bis auf Ausnahmen ausschließlich auf Grund des wahrheitsfindenen Ergebnisses der mündlichen Hauptverhandlung !!!
7. teilweise richtig:
Ein Geständnis in der Hauptverhandlung muss sich von Gesetz wegen schon strafmildernd auswirken (ausgenommen Mord etc.) . Im Berich der Rauschgift- und Terrorismuskriminalität gibt es bestimmte Bestimmungen, bei deren Anwendung der Richter sogar die Stafe mildern, bzw. von einer Bestrafung auf Grund der Mitwirkung im Strafverfahren abesehen (Ausnahmefall) kann.
8. nacht bin pennen
cya and greetz
-tsif-
PS: Habe nicht drüber gelesen, Rechts schreibung bestimmt mies ...
@astronimus:
Eine ausführliche Erklärung zu dem Thema würde eine Doktorarbeit in Anspruch nehmen. Nicht umsonst hat ein Richter auf seinem Tisch mindestens 10-15 Bände mit höchstrichterlichen Entscheidungen stehen. Ich halte es auf Grund meiner im Moment arg begrenzten Zeit daher für sinnvoller auf Fragen zu reagieren. Eventuell habe ich im März mehr Zeit und kann dann mal eine einigermaßen gekürzte Abhandlung verfassen. Im übrigen ist es nicht einfach, mit wenigen und normalen, begrenzten Worten, einem Nichtjuristen Gesetze zur erklären.
@all:
Solltet ihr im Web Anleitungen über das Verhalten bei behördlcihem Einschreiten finden, bitte ich ausdrücklich darum, diesen Anweisungen mit höchster Vorsicht zu begegnen. Sie sind oft grob fehlerhaft und beschwören eventuell weitere negative Konsequenzen hervor.
@matcom:
Im Groben kann ich mich deinen Ausführungen anschliessen ... Ich werde daher jetzt meistens nur die Punkte erkläutern mit denen ich nicht konform gehe:
1. Es stimmt, von der StPO kommt bei dem Untersagen von Bewegungen in deiner Wohnung, der Umstieg auf das Polizeigesetz des jeweiligen Landes. Also von der Strafverfolgung geht die ermittelnde Behörde in den Bereich der Gerfahrenabwehr. Es wird dir erklärt, dass du dich nicht bewegen darfst (allgemeine Verfügung), dann erfolgt der Verweis dich an einen anderen Ort zu begeben (Platzverweis) und schließlich auch bei Nichtbeachtung dessen, die Ingewahrsamnahme zwecks Durchsetzung des Platzverweises. Also wirst du notfalls aus deiner Wohnung oder in einen andern Raum getragen oder gedrängt oder so ähnlich ...
Ich widerspreche dem Verbot eines Telefonates. Zitat: "Schon vor seiner ersten Vernehmung hat der Beschuldigte das Recht einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen!" - folglich, die Nummer deines Anwaltes wird nach Überprüfung von der Ermittlungsbehörde gewählt, der Anwalt kann befragt werden, dies wird niemand - auch bei Durchsuchung deiner Wohnung - verweigern können, soweit in seltenen Einzelfällen das Untersuchungsergebnis durch dieses Telefonat nicht beeinträchtigt werden könnte.
2. Teilweise richtig, im Durchsuchungsbeschluss steht folgendes:
Es wird die Durchsuchung der durch den Beschuldigten bewohnten Räumlichkeiten, einschließlich aller Nebengelasse und Fahrzeuge (lol - also auch Fahrräder und Dreiräder!!!) angeordnet. Damit ist auf die im Durchsuchungsbeschluss genannte Anschrift alles abgedeckt. Sollte während der Durchsuchung der Wohnung festgestellt werden, dass Räumlichkeiten die per Anschrift durch den Beschluss nicht abgedeckt worden sind, bestehen, kann man mittlerweile mit fast 90 % Sicherheit von Gefahr im Verzuge ausgehen; die Wohnungsdurchsuchung wird auf die nicht erfassten Räumlichkeiten also ausgedehnt.
3. richtig:
Grundsätzlich steht die Durchsicht von Papieren nur der Staatsanwaltschaft (Eingrenzung teilweise Zoll und Steuerfahnung) zu. Solltest du damit nicht einverstanden sein, verschwindet alles.
4. teilweise richtig:
Die Argumentation bezieht sich nur auf Beweismittel im Strafverfahren. Diese könnte man unter Umständen nach Gerichtsureil zurück erhalten. In 90 % der Fälle ist allerdings ein Beweismittel = auch Einziehungs- oder Verfallsgegenstand. Per Urteil geht der Gegenstand dann in das Eigentum des Staates über und ist weg. Gerade in diesem Bereich verfügt der Staat über diverse Fiesigkeiten. Für PC-Menschen gilt: bei mittels EDV nachweislich und verurteilter Straftaten - PC aus diesem Verfahren für immer weg. Die 3-Tagesfrist bezieht sich übrigens ebenfalls nur auf Beweismittel und nicht auf den Rest.
5. richtig:
Ein RA muss sich nicht an die BRADO (Gebührenverordnung für RA`s) halten und kann auch darüber hinweg Gebühren verlangen. Bei einem einigermaßen geschickten und bekannten RA ist das normal. Es gibt leider unter RA`s auch schwarze Schaafe die schnell Kohle wollen und für den Mandanten wenig bis nichts tun, somit die Verfahrenslänge ziehen und damit noch mehr Kohle verdienen.
6. teilweise richtig:
Entscheidend ist die Zeugenaussage "Jedermanns" vor Gericht, ob Polzeibeamter, Bürger etc. Das Gericht fällt sein Urteil bis auf Ausnahmen ausschließlich auf Grund des wahrheitsfindenen Ergebnisses der mündlichen Hauptverhandlung !!!
7. teilweise richtig:
Ein Geständnis in der Hauptverhandlung muss sich von Gesetz wegen schon strafmildernd auswirken (ausgenommen Mord etc.) . Im Berich der Rauschgift- und Terrorismuskriminalität gibt es bestimmte Bestimmungen, bei deren Anwendung der Richter sogar die Stafe mildern, bzw. von einer Bestrafung auf Grund der Mitwirkung im Strafverfahren abesehen (Ausnahmefall) kann.
8. nacht bin pennen
cya and greetz
-tsif-
PS: Habe nicht drüber gelesen, Rechts schreibung bestimmt mies ...
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