Mobile Webcam

steview_de

treuer Stammgast
Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob das hier das richtige Forum ist, da ich aber meist hier unterwegs bin stell ich die Frage.
Ich bin auf der Suche nach einer mobilen Webcam Lösung.
Mindestanforderung: 300m Entfernung zum Computer. "Allwetterlösung" wünschenswert.
Folgende Gedanken habe ich mir schon gemacht:

1. Netzwerkkamera am WLAN Accesspoint mit Akkubetrieb
Frage: Richtfunkantenne notwendig oder gibt es "Booster"?
Vorteil: Keine Kosten (z.B. Handygebühren)
Nachteil: Umkreisgebunden, relativ viel Hardware.

2. GSM / GPRS Handykamera
Da habe ich z.B. diese Software gefunden:
Mobile WebCam
Was ist davon zu halten?
Vorteil: "Weltweit" einsetzbar, als Hardware nur Mobiltelefon.
Nachteil: Kosten.

Gibt es sonst noch Lösungen, oder andere Software?

Achso, nicht dass wir uns falsch verstehen: Es soll definitiv keine "Spannerkamera" werden, sondern der Straßenverkehrsüberwachung / statistische Auswertung dienen.

Danke und Gruß
der "Stevie"
 
Die Kosten einer Mobilfunk-Lösung ließen sich aber auch per Daten-Flatrate zumindest begrenzen. Die Frage ist, ob "weltweit einsetzbar" in Deinem Fall ein echter Mehrwert ist, denn einmal installiert, soll sie ja wohl nicht mehr bewegt werden, oder?
Ich würde mich zuerst nach einer WLAN-Lösung umsehen.
 
Danke erstmal für die Antworten.
Ja, über eine Datenflatrate wäre es kein Problem.
Die WLAN Lösung hat, wie bereits erwähnt, den Nachteil der umfangreichen und relativ voluminösen Hardware.
@oralapostel. Solange die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden dürfte das kein Problem sein. Es stehen ja auch Webcams in Innenstädten von Großstädten auf die jeder zugreifen kann.

Gruß
der "Stevie"
 
Nicht ganz richtig. Auf diese Kameras muss hingewiesen werden.
Darf jemand identifizierbar sein?
Das Persönlichkeitsrecht wird z.B. dann verletzt, wenn ein Mann von seiner Frau beim Fremgehen identifiziert werden kann (oder umgekehrt :D)
Wenn ein Autostrich gefilmt wird und das Kennzeichen ist für alle ersichtlich usw
Ausserdem spielt es auch eine große Rolle, was mit den aufgenommenen Daten passiert hinsichtlich Auswertung und Speicherung.

Gruss
Tim
 
... das ist aber eine rieeeeeesen Grauzone. Im Fernsehen werden tw die Wetterstände der Alpen von einer LiveCam gezeigt. Jetzt weiß ich, dass mein "Mann", oder meine Frau einen auffälligen Ski-Overall trägt. Und ich kann erkennen, dass er / sie fremdgeht. Was ist damit. Kann ich als "geouteter" den Fernsehsender auf "Verletzung der Persönlichkeitsrechte" verklagen? Meines Wissens wird auch nicht auf öffentlichen Plätzen auf Webcams hingewiesen.

Gruß
der "Stevie"
 
Es wird auf jede Überwachung hingewiesen. Die Schilder sind so vom Kaliber ´Gehweg Schäden´ und hängen irgendwo, auch an Hauswänden :D

Wenn Du etwas mehr erzäheln würdest könnte man auch sehen, ob nicht eine Speicherung besser wäre, denn 300m ist schon recht viel. Käme ein Repeater (also eine Relaisstation) in Betracht?

Gruss
Tim
 
... auf die Schilder werde ich mal achten.

Aaaaaalso, ich hätte ja nie gedacht, dass ich hier so eine Grundsatzdiskussion lostrete und dann noch ein Jurist unter uns ist ;)
Egal. Den Begriff "Webcam" definiere ich so: Ich mache ein Bild (Standbild) oder eine Bilderserie in einem festgelegten Intervall (von 7:30 bis 8:15 alle 15sek.). Diese Bilder kan ich - und nur ich - auf einem Server einsehen. Von überall auf der Welt.
- Da fällt mir noch etwas ein: Was ist eigentlich wenn ich mein Haus beobachte und im Hintergrund sehe, wie beim Nachbarn eingebrochen wird und daraufhin der Einbrecher mich verklagt?? In Deutschland muss man ja scheinbar mittlerweile mit allem rechnen.... -
So. Und wenn ich die Bilder analysiert und gefiltert habe (Kennzeichen entfernt, Personen unkenntlich gemacht) kann ich sie evtl. ins Netz für alle stellen.
Alle nicht verwertbaren Bilder werden vernichtet.

Gruß
der "Stevie"

@TBuktu: Gib mir doch mal den Link wo das ganze Rechtsgedöns steht.

EDIT: Repeater kommt nicht in Frage.
 
Zitat steview_de
@TBuktu: Gib mir doch mal den Link wo das ganze Rechtsgedöns steht

Da braucht man eigentlich keinen Link zu dem ganzen "Rechtsgedöns", das müsste eigentlich mittlerweile Allgemeinwissen sein.

Aaaaaalso, ich hätte ja nie gedacht, dass ich hier so eine Grundsatzdiskussion lostrete und dann noch ein Jurist unter uns ist ;)

Ich glaube, gibt es!

Egal. Den Begriff "Webcam" definiere ich so: Ich mache ein Bild (Standbild) oder eine Bilderserie in einem festgelegten Intervall (von 7:30 bis 8:15 alle 15sek.). Diese Bilder kan ich - und nur ich - auf einem Server einsehen. Von überall auf der Welt.

Ist möglich!

So. Und wenn ich die Bilder analysiert und gefiltert habe (Kennzeichen entfernt, Personen unkenntlich gemacht) kann ich sie evtl. ins Netz für alle stellen.
Alle nicht verwertbaren Bilder werden vernichtet.

Wer glaubt Dir das? Eine Genehmigung ist auf jeden Fall nötig!

Viel Erfolg!
 
Da braucht man eigentlich keinen Link zu dem ganzen "Rechtsgedöns", das müsste eigentlich mittlerweile Allgemeinwissen sein.
Allgem... was?? Was soll ich denn noch alles wissen?? Wahrscheinlich mache ich mich schon strafbar, wenn ich als Minderjähriger in einem Forum unterwegs bin, wo "Das Auge f**** mit" proklamiert wird, dieses aber nicht auf der Startseite Erwähnung findet und nicht vor jugendgefährdendem Inhalt gewarnt wird.

Wer glaubt Dir das? Eine Genehmigung ist auf jeden Fall nötig!
Ich brauch doch auch keine Genehmigung, wenn ich mich in den Büschen verstecke und Bilder mache. Ich bin aber (zum Glück) nicht arbeitslos und brauche also einen "Roboter" dafür.
Den nächsten Japaner, der mich fotografiert, den werde ich auch verklagen.....

Gruß
der "Stevie"
 
Da Du von Nachbarn sprichst, da gibt es auch ein Urteil. Jemand hatte seine Einfahrt im Bild und einen Teil vom Nachbarn. Der Nachbar klagte und bekam Recht, da wohl kaum dokumentiert werden muss, wer wann bei dem ein und ausgeht.
Das Rechtsgedöns steht im BGB. Wenn es konkreter werden soll, dann muss man sg. Grundsatzurteile heranziehen. Wie so oft heutzutage. Über das BGB hinausgehende Geschichten sind im jeweiligen Landesrecht zu finden. Ein Beispiel hierfür ist das Nachbarschaftsrecht. Steht im BGB und spezielle Gimmicks (ergänzend, nicht gegen das BGB) haben die Länder teilweise unterschiedlich geregelt.
Wenn Du Dich schlau machen willst, dann ist die erste Adresse der Datenschutzbeauftragte.

Gruss
Tim
 
... jajaja, so ist das. Klagen ist ja seit flächendeckendem Einsatz von Rechtsschutzversicherungen zum Volkssport verkommen.
Ist mir aber völlig wumpe. Die letzten vier Klagen gegen mich sind alle zurückgezogen worden. Zwei Androhungen wurden nicht einmal umgesetzt.

Aber das sollten wir in einem anderen Bereich des "Wohlfühlboardes" fortführen, sonst wird's zu sehr "off-topic". Mich interessiert nur die Technik.

Gruß
der "Stevie"

P.S.: Joh. 8.7: "Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein."
Bin zwar kein Christ, aber das ist einer meiner Leitsätze.
 
Mich interessiert leider auch, ob von hier etwas Illegales ausgeht. Es ist bei uns nunmal so :D

300m erscheint mir rein gefühlsmäßig kaum legal zu machen. Vllt mit Richtfunk...(Richtantenne).
Richtfunk ist Sichtfunk, also eine direkte Strecke muss da sein.

Schreib doch mal CForce eine PN, wenn es was gibt, dann weiss der das.

Gruss
Tim
 
Also, das mit dem legal / illegal lasst mal meine Sorge sein. Es darf gern hier:

https://www.supernature-forum.de/boardsofa/69942-links-mitte-rechts-und-rechtliches.html

weiterdiskuttiert werden.

Für direkte Sicht kann gesorgt werden. Entweder Agent Orange oder eine Handelsüblcihe Motorsäge :D

Wobei mir die GSM / GPRS Lösung besser gefällt. Da kann man auch von anderen Sachen (seltene Tiere) mal schnell ein Bild online stellen.

Gruß
der "Stevie"
 
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