[Hinweis] Der Kunde ist wieder König

koloth

Chef-Hypochonder
Der Kunde ist wieder König

wer es noch nicht weiss:

Seit dem 01.01.2002 ist das neue Schuldrecht in Kraft getreten. Statt Gewährleistung heisst es jetzt Sachmangelhaftung, aus Wandelung des Kaufvertrages wurde das Rücktrittsrecht. Ganz neu ist der Begriff Verbrauchsgüterkauf. Damit sind Rechtsgeschäfte zwischen Privatleuten und Unternehmern gemeint.

Tritt ein Fehler oder Defekt, also ein Mangel, innerhalb der ersten 6 Monate auf, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser von Anfang an da war. Der Verkäufer muss im Zweifel das Gegenteil beweisen. Danach dreht sich der Spiess um.
Die Sachmangelhaftung, früher Gewährleistung, gilt beim Kauf als Privatkunde mindestens 2 Jahre. Der Verkäufer darf diese Frist nicht umgehen oder verkürzen. Wenn man als Unternehmer einkauft, darf der Verkäufer allerdings seine Haftung per Vertrag auf ein Jahr begrenzen oder unter Umständen ganz ausschliessen.

Wenn ein Händler einen alten Vertrag vorlegt oder es gar kein Vertrag existiert, gilt automatisch die gesetzliche Frist von 2 Jahren.,

Das alles gilt auch bei einem Kauf von gebrauchter Ware bei einem Händler. Hier darf der Händler aber die Frist per Vertrag auf ein Jahr begrenzen. Die Sachmangelhaftung kann er allerdings nicht mehr ausschliessen. Klauseln wie "verkauft ohne Gewährleistung" sind nicht mehr gültig.
Beim Verkauf gebrauchter Ware von privat zu privat ändert sich aber nichts.

Wer sich weiter informieren will, einfach mal die roten Begriffe in eine Suchmaschine eingeben.
 
Hoffentlich wissen das nicht nur die Händler, sondern auch die Kunden. Wie oft wird die Unwissenheit der Kundschaft ausgenutzt, um sich vor Serviceleistungen zu drücken.
Ich habe schon oft erlebt, wie Verkäufer plötzlich ganz handzahm wurden, wenn sie gemerkt haben das da nicht irgendein Dödel vor ihnen steht, sondern jemand der seine Rechte kennt.
 
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