Admins in den Knast! Bundestag beschließt Gesetz gegen Computerkriminalität
Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Bekämpfung von Computerkriminalität verabschiedet. Der neue Paragraph 202 des Strafgesetzbuches verbietet das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die dazu geeignet ist, Sicherheitssperren zu überwinden.
Was einerseits den Schutz vor kriminellen Hackern sicherstellen soll, ist andererseits quasi ein Berufsverbot für Sicherheitsexperten und mit der Sicherheit beauftragten Administratoren.
Denn die Tools, die zum Beispiel bisher eingesetzt wurden, um Systeme auf kritische Sicherheitslücken zu überprüfen, werden mit dem neuen Gesetz ebenso illegal.
Der Chaos Computer Club findet ensprechend drastische Worte:
"Hier wird systematisch der gesetzliche und organisatorische Rahmen geschaffen, um Bürger und Unternehmen wehrlos gegenüber Computerangriffen, Wirtschaftsspionage und auch dem Bundestrojaner zu machen. Sicherheitsforschung kann nur noch in einer unannehmbaren rechtlichen Grauzone stattfinden."
News bei Golem:
Gesetz gegen Computerkriminalität verabschiedet - Golem.de
Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Bekämpfung von Computerkriminalität verabschiedet. Der neue Paragraph 202 des Strafgesetzbuches verbietet das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die dazu geeignet ist, Sicherheitssperren zu überwinden.
Was einerseits den Schutz vor kriminellen Hackern sicherstellen soll, ist andererseits quasi ein Berufsverbot für Sicherheitsexperten und mit der Sicherheit beauftragten Administratoren.
Denn die Tools, die zum Beispiel bisher eingesetzt wurden, um Systeme auf kritische Sicherheitslücken zu überprüfen, werden mit dem neuen Gesetz ebenso illegal.
Der Chaos Computer Club findet ensprechend drastische Worte:
"Hier wird systematisch der gesetzliche und organisatorische Rahmen geschaffen, um Bürger und Unternehmen wehrlos gegenüber Computerangriffen, Wirtschaftsspionage und auch dem Bundestrojaner zu machen. Sicherheitsforschung kann nur noch in einer unannehmbaren rechtlichen Grauzone stattfinden."
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Gesetz gegen Computerkriminalität verabschiedet - Golem.de
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